748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (644 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2004 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2004 – BÜG 2004)

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2004 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2004.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2004 zusammengefasst.

 

 

Millionen Euro

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund...............................................................

39

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................

16

durch Mehreinnahmen in Höhe von rund...................................................................................

21

und in einer Rücklagenauflösung von rund................................................................................

2

bedeckt werden.

Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 23 Millionen Euro.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler und Helga Machne sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Bedeckungsänderung durch Minderausgaben im Betrag von insgesamt 0,475 Millionen Euro ergibt sich durch einen geringeren Anfall an Familienbeihilfen, Einsparungen im Rahmen der Abwicklung des Bezügegesetzes durch das Ableben von Ruhe- bzw. VersorgungsbezugsempfängerInnen und geringere Vorschreibungen beim OECD-Mitgliedsbeitrag infolge eines geänderten Zahlungsplanes im Zusammenhang mit der Sanierung des OECD-Hauptquartiers.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann