822 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Siebenundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2003 ) (III-79 der Beilagen)
Im Kalenderjahr
2003 wurde die Volksanwaltschaft in 15.787 Fällen in Anspruch genommen. 10.316
Beschwerden betrafen den Bereich der Verwaltung. Es wurde in 6.561 Fällen ein
Prüfungsverfahren eingeleitet. Bei den verbleibenden 3.755 Beschwerden waren
die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen oder es stand den
Beschwerdeführern ein Rechtsmittel noch offen. In 69 Fällen wurde ein
amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet.
Insgesamt konnten
im Berichtsjahr 7.078 Prüfungsverfahren abgeschossen werden, wobei in 10
besonders schwer wiegenden Fällen formelle Empfehlungen abgegeben wurden. In 9
weiteren Fällen wurde eine Missstandsfeststellung getroffen, in 2 Fällen
erfolgte eine Verordnungsanfechtung in Form eines Kollegialbeschlusses.
Dem Berichsteil
über die Ressorts ist ein Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der
Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich
ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält. Diese betreffen grundlegende
rechtsstaatliche Anforderungen der Bundesverfassung, das Recht auf angemessene
Verfahrensdauer, den Gleichheitssatz, die Erwerbsfreiheit, den Datenschutz, das
Recht auf faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens sowie die Grundrechte der Europäischen Union.
Im Anhang sind
legistische Anregungen der Volksanwaltschaft enthalten.
Der
Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in
seiner Sitzung am 17. Februar 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte, die
sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschloss, beteiligten sich die
Abgeordneten Peter Marizzi, Ing. Josef Winkler,
Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits,
Maria Grander, Dr. Helene Partik-Pablé,
Otto Pendl, Dr. Peter Sonnberger,
Dr. Eva Glawischnig und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie die Volksanwältin
Rosemarie Bauer.
Bei der Abstimmung
hat der Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme
dieses Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Siebenundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2003 ) (III-79 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 02 17
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann