961 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (950 der Beilagen): Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes

und

über den Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg

Zur Regierungsvorlage (950 der Beilagen) ist auszuführen:

Seit geraumer Zeit gibt es Bestrebungen, Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten zu etablieren. Voraussetzung für die Realisierung sind entsprechende Rechtsgrundlagen im MTD-Gesetz.

Die Berufsbezeichnungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste enthalten die Ausdrücke „Diplomierte/Diplomierter...“, was für Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen nicht mehr zutreffend ist. Darüber hinaus entsprechen die Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste nicht mehr den international gebräuchlichen Berufsbezeichnungen.

Die mit 1. Mai 2004 in Kraft getretene EU-Erweiterung erfordert Anpassungen im Hebammengesetz.

Die Ziele der Regierungsvorlage stellen sich wie folgt dar:

- Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten einschließlich Festlegung von Mindeststandards für diese Ausbildungen.

- Verankerung von Berufsbezeichnungen, die auch für Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geeignet sind sowie Anpassung der Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste an international gebräuchliche Berufsbezeichnungen; und

- Umsetzung des EU-Beitrittsvertrags 2003.

Zum Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg ist auszuführen:

Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs weist bereits seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin, wonach verschiedene MTD-Akademien bei der Aufnahme Teilnehmerinnen des eigenen Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor sichergestellt, dass die Ausbildungskosten von den „Heimatbundesländern“, die keine entsprechenden MTD-Akademie-Standorte eingerichtet haben, übernommen werden. Dies führt insbesondere bei Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines sog. „Ausbildungsdarlehens“ weitreichende und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen. Demnach müssen nach dem Abschluss der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in einer öffentlichen Krankenanstalt oder Einrichtung für Alters- und chronisch Kranke in Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in einer Höhe von zirka 26.200 € dem Land zurückbezahlt werden.

Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen wurde unter Hinweis auf die geltende Rechtslage nach dem MTD-Gesetz und die Führung dieser Akademien in der sog. „Privatwirtschaftsverwaltung“ festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu untersagen.

Nunmehr scheint jedoch auf Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen, das beschriebene Problem einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. So beschlossen die Landesfinanzreferenten am 24. November 1999 die Finanzierung von Ausbildungskosten in die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer gemeinsamen Lösung sollte umgehend aufgegriffen werden, zumal seitens einiger ÖVP-dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer zufriedenstellenden Problemlösung bestand.

Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und sehen in den finanziellen Barrieren, die für Teilnehmerinnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer MTD-Akademie bestehen, eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im Zugang zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage sowie den Entschließungsantrag 276/A(E) in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuss für die Regierungsvorlage 950 der Beilagen fungierte Abgeordnete Maria Grander, für den Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordnete Manfred Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Herbert Haupt, Dr. Erwin Rasinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Hebammenausbildung findet derzeit – ebenso wie die Ausbildungen in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten – an Akademien statt. Diese dreijährigen, postsekundären Hebammenakademien sind ebenso Ausbildungseinrichtungen sui generis und bedürfen daher im Hinblick auf die Ziele des Bologna-Prozesses und die angestrebte Vereinheitlichung des europäischen Hochschulraumes einer Einbeziehung in den Hochschulbereich.

Wie für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ist der Fachhochschulsektor auf Grund seiner starken Praxisorientierung der geeignete Rahmen für diese Ausbildungen.

Daher werden analog zu den Regelungen im MTD-Gesetz Regelungen im Hebammengesetz geschaffen, die – unter den gleichen Rahmenbedingungen wie für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten – die Möglichkeit von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme eröffnen.

Hervorzuheben ist, dass bei der Hebammenausbildung schon auf Grund der europarechtlichen Regelungen (EU-Hebammenrichtlinien 80/154/EWG und 80/155/EWG) detaillierte Vorgaben für die Hebammenausbildung bestehen. Diese Vorgaben beinhalten u.a., dass theoretische Ausbildungsinhalte unmittelbar im Rahmen praktischer Übungen umgesetzt werden und mit dieser Verschränkung der theoretischen und praktischen Ausbildung eine hohe Ausbildungsqualität gewährleistet ist. Eine Absolvierung der praktischen Ausbildung im Rahmen eines geblockten „Praxissemesters“ würde nicht nur diesem Grundsatz widersprechen, sondern wäre angesichts des in der Richtlinie vorgegebenen umfassenden praktischen Ausbildungsprogramms auch nicht durchführbar (vgl. den Anhang zur Richtlinie 80/155/EWG).

Darüber hinaus ist zur vorgesehenen Berichtspflicht des Fachhochschulrates festzuhalten, dass diese Berichte insbesondere als Grundlage für die Weiterentwicklung der Studiengänge unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Beruf der Hebamme dienen sollen. Weiters sollen die Berichte bei der Planung der Ausbildungskapazitäten herangezogen werden, wobei im Hinblick auf das EU-rechtlich vorgegebene Berufsbild insbesondere auch auf den Hebammenbedarf im extramuralen Bereich Bedacht zu nehmen sein wird.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

Der Antrag 276/A(E) gilt als miterledigt.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Maria Grander gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-05-25

Maria Grander                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau