99 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (41 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert  werden

Auf Grund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit wird Österreich verpflichtet, eine Rechtsgrundlage für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Zugang zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit und Niederlassung als Selbständiger unter gegenseitiger Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise zu schaffen. Darüberhinaus ist die Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft auch im Bereich der Regelungen des Gehaltskassengesetzes über die Anrechnung von Vordienstzeiten zu verankern. Weiters ist die SLIM-Richtlinie (2001/19/EG) im Apothekengesetz umzusetzen.

Überdies sind Zitatanpassungen und Korrekturen, die sich aus dem Vollzug ergeben, vorzunehmen.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner am 23. Mai 2003 unterbrochenen und am 3. Juni 2003 fortgesetzten Sitzung in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordnete Heidrun Silhavy.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (41 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003-06-03

               Dipl.-Ing. Günther Hütl                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau