990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (926 der Beilagen): Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 – KartG 2005)

Der Gesetzentwurf gleicht das materielle Kartellrecht weitgehend an die in den Art. 81 und 82 EGV enthaltenen Wettbewerbsregeln und an die zur Durchführung dieser Regeln erlassene Verordnung Nr. 1/2003 an. Die institutionellen Regelungen und die Verfahrensvorschriften bleiben weitgehend unverändert; in diesem Bereich sind nur geringfügige technische Anpassungen notwendig.

Die vorgeschlagenen Regelungen werden keine unmittelbaren und messbaren Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich haben. Durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Kartellrechts sowie durch den Wegfall bürokratischer Belastungen wird aber den in Österreich tätigen Unternehmen das Leben erleichtert.

Der Entwurf enthält in den §§ 24, 86 und 87 Verfassungsbestimmungen. Sowohl die Beschlussfassung im Nationalrat als auch die Zustimmung des Bundesrates erfordern daher nach Art. 44 Abs. 2 B-VG eine Zweidrittelmehrheit.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Dieter Böhmdorfer, Mag. Werner Kogler, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .

Die Abgeordneten Dr. Dieter Böhmdorfer und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des vorstehenden Abänderungsantrages in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-06-01

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

    Berichterstatterin                     Obfrau