1130/J XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Stiften gehen

Am 4. Februar 2003 berichtete www.karlheinzgrasser.at über eine Aktion des
Finanzministers: „'Wer wirklich helfen will, darf nicht nur reden, sondern muss auch
konkrete Taten setzen', meinte Karl Heinz Grasser bei der heutigen Sitzung der
KHG-Stiftung... Die Stiftung wurde mit einem Stiftungsvermögen von vorerst 10 000
Euro ausgestattet. Ein Stiftungskuratorium wird gemeinsam mit KHG über die
Vergabe der Hilfsmittel entscheiden. Diesem gehören u.a. der Präsident der
Notariatskammer Hon.Prof. Dr. Georg Weißmann... an."

Dieses „Stiftungsvermögen" stammte aus Honoraren, die der Finanzminister für
Vorträge erhalten und nicht versteuert hatte und befand sich zu diesem Zeitpunkt auf
einem Konto, das von Dr. Weißmann geführt wurde.

Am 10. Februar 2003 erhielt der Wiener Landeshauptmann einen Antrag: „Herr Karl
Heinz Grasser, Bundesminister für Finanzen, 1010 Wien, stellt der zu errichtenden
Karl Heinz Grasser-Stiftung mit Sitz in Wien einen Betrag von Euro 10 000 zur
Verfügung."

Mangels ausreichenden Stiftungskapitals wurde der Antrag abgelehnt. Er ging am
26. Februar an die Finanzprokuratur als nächster Instanz weiter.

In der Finanzprokuratur wurde ein Aktenvermerk angelegt. Sein Inhalt: Dr. Christian
Mayer von der Kanzlei Dr. Georg Weißmann hatte mit Fritz Simhandl aus dem
Kabinett des Finanzministers vereinbart, dass 7500 Euro sofort einbezahlt würden
und dann in Raten solange weiter einbezahlt würde, bis ein Stiftungskapital von
77 000 Euro erreicht wäre. Die Finanzprokuratur wurde von Simhandl aufgefordert,
die Stiftung auf dieser Basis auch ohne das gesetzlich vorgeschriebene
Stiftungskapital von zumindest 70 000 Euro zu genehmigen. Die Intervention von
Simhandl hatte offensichtlich den Zweck, gegenüber den Beamten eine nicht dem
Gesetz entsprechende Lösung durchzusetzen.

Die Finanzprokuratur akzeptierte das nicht und teilte der Wiener Landesregierung
mit, dass die Stiftung nicht genehmigt würde.

Dr. Weißmann zog daraufhin den Antrag zurück.

Simhandl ist im Kabinett des Finanzministers für die Koordination mit dem Ministerrat
und das Bürgerservice zuständig. Die Intervention in der Finanzprokuratur erfolgte
eindeutig außerhalb seines Aufgabenbereichs und zugunsten einer privaten Tätigkeit


des Ministers. Die Sprecherin des Finanzministers gibt inzwischen ein
„Beratungsgespräch" zwischen Simhandl und den entsprechenden Beamten zu.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wann und mit wem hat Simhandl das „Beratungsgespräch" geführt ?

2. Wie lautet der Aktenvermerk, der von Beamten darüber angelegt wurde ?

3.  Welches Modell zur Einzahlung des Stiftungsvermögens hat Simhandl den
Beamten vorgelegt ?

4.  Wer hat dieses Modell erarbeitet ?

5.  Hat Simhandl die Beamten in der Causa „Karl Heinz Grasser-Stiftung" auf Ihre
Veranlassung beraten ?

6.  Was war das Ergebnis der „Beratung" ?

7.  Warum ist in der Folge Ihr Antrag auf Einrichtung der Stiftung zurückgezogen
worden ?

  8.  Wofür ist Simhandl im Kabinett zuständig ?

  9.  Ist Simhandl im Kabinett für Stiftungen zuständig ?

10. Handelte es sich bei dieser „Beratung" um eine dienstliche Tätigkeit von
 Simhandl ?

11. Waren Sie über diese „Beratung" informiert ?

12. Wann hat Sie Simhandl vom Scheitern seiner Intervention informiert ?

13. Haben Sie Ihre Honorare für Vortragstätigkeiten versteuert ?

14. Sind Sie nach wie vor der Meinung, dass der Finanzminister als einziger
 Österreicher vom Bezahlen der Steuern befreit ist ?