1332/J XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen
betreffend Rückzahlung des
Kinderbetreuungsgeldes
Die Diskussion über die
Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld allgemein, die Frage
der Rückzahlung bei überschreiten dieser Grenze und damit verbundene
Auswirkungen für
die Betroffenen, zeigen das Chaos dieser Bundsregierung deutlich auf.
In
der APA vom 20.Jänner 2004 wird unter anderem ausgeführt:
Wien (APA) - Die
freiheitliche Familiensprecherin Barbara Rosenkranz tritt in der Debatte
um die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld für einen gänzlichen Entfall ein. Dies
sei Linie
der FPÖ, sagte sie am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Kindergeld: Weiter Koalitionsstreit
wegen Zuverdienstgrenze
Utl.: Haubner will abwarten - ÖVP für Einhaltung des Gesetzes =
Wien (APA) - Das Kindergeld bleibt
Streitthema in der Koalition. Während die ÖVP am
Dienstag vor dem Ministerrat auf einer Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem
Kindergeld
beharrte, wollen die Freiheitlichen weiter abwarten. Die geschäftsführende
FP-Obfrau
Ursula Haubner meinte, man wolle die Evaluierung bis Ende des Jahres abwarten,
ehe man
endgültige Entscheidungen treffe. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat und
Finanzstaatssekretär Alfred Finz (beide V) unterstrichen
hingegen, dass die gesetzliche
Regelung befolgt werden müsse.
Folge
dieser Politik ist eine totale Verunsicherung in der Bevölkerung.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für Frauen und
Gesundheit nachstehende
ANFRAGE:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung
die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld
abzuschaffen?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Wird bei Überschreitung der
Zuverdienstgrenze generell keine Rückforderung
erhoben?
a) Wenn ja, was bedeutet dies für
Betroffene, die nur deshalb kein
Kinderbetreuungsgeld beantragt hatten, weil Sie knapp
über der
Zuverdienstgrenze gelegen sind. Können diese Personen
dann rückwirkend für
den gesamten Zeitraum das Kinderbetreuungsgeld beantragen?
3. Seitens der ÖVP wird betont, dass
gesetzliche Bestimmungen einzuhalten wären. Wie
ist diese bei den Ambulanzgebühren, wo per Gesetz die
Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen, also die Vorschreibung
und Einhebung der Gebühren für das 2.
Quartal, 3. Quartal und 4. Quartal 2002 und für das 1.
Quartal 2003 untersagt wird,
statt die Ambulanzgebühren rückwirkend gesetzlich
abzuschaffen?
4. Wenn die Bundesregierung bei den
Ambulanzgebühren, per Gesetz die Einhaltung
eines Gesetzes untersagt, dann kann sie das ja auch beim Kinderbetreuungsgeld
machen. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage mit welcher die
Vollziehung
der Rückforderungen an Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen verboten wird?
5. Wenn es doch zu Rückforderungen des
Kinderbetreuungsgeldes kommt, was bedeutet
dies für den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen?
6. Muss eine betroffene Person, die Kinderbetreuungsgeld
zurückzahlen muss, dadurch
den Krankenversicherungsschutz, der durch den Bezug von
Kinderbetreuungsgeld
gegeben war, rückwirkend verliert - in Monaten, in denen
sie nun nachträglich ohne
Krankenversicherungsschutz war, einen Krankenhausaufenthalt in dieser Zeit
beispielsweise selbst zahlen?
7. Wann wird eine Regierungsvorlage
zur Klärung dieses Desasters im Ministerrat
verabschiedet ?