1332/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes

Die Diskussion über die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld allgemein, die Frage
der Rückzahlung bei überschreiten dieser Grenze und damit verbundene Auswirkungen für
die Betroffenen, zeigen das Chaos dieser Bundsregierung deutlich auf.

In der APA vom 20.Jänner 2004 wird unter anderem ausgeführt:

Wien (APA) - Die freiheitliche Familiensprecherin Barbara Rosenkranz tritt in der Debatte
um die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld für einen gänzlichen Entfall ein. Dies sei Linie
der FPÖ, sagte sie am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Kindergeld: Weiter Koalitionsstreit wegen Zuverdienstgrenze
Utl.: Haubner will abwarten - ÖVP für Einhaltung des Gesetzes =

Wien (APA) - Das Kindergeld bleibt Streitthema in der Koalition. Während die ÖVP am
Dienstag vor dem Ministerrat auf einer Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kindergeld
beharrte, wollen die Freiheitlichen weiter abwarten. Die geschäftsführende FP-Obfrau
Ursula Haubner meinte, man wolle die Evaluierung bis Ende des Jahres abwarten, ehe man
endgültige Entscheidungen treffe. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat und
Finanzstaatssekretär Alfred Finz (beide V) unterstrichen hingegen, dass die gesetzliche
Regelung befolgt werden müsse.

Folge dieser Politik ist eine totale Verunsicherung in der Bevölkerung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen und
Gesundheit nachstehende

ANFRAGE:

1.   Beabsichtigt die Bundesregierung die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld
abzuschaffen?

a)  Wenn ja, ab wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

2.   Wird bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze generell keine Rückforderung
erhoben?

a)  Wenn ja, was bedeutet dies für Betroffene, die nur deshalb kein
Kinderbetreuungsgeld beantragt hatten, weil Sie knapp über der
Zuverdienstgrenze gelegen sind. Können diese Personen dann rückwirkend für
den gesamten Zeitraum das Kinderbetreuungsgeld beantragen?

3.   Seitens der ÖVP wird betont, dass gesetzliche Bestimmungen einzuhalten wären. Wie
ist diese bei den Ambulanzgebühren, wo per Gesetz die Einhaltung gesetzlicher


Bestimmungen, also die Vorschreibung und Einhebung der Gebühren für das 2.
Quartal, 3. Quartal und 4. Quartal 2002 und für das 1. Quartal 2003 untersagt wird,
statt die Ambulanzgebühren rückwirkend gesetzlich abzuschaffen?

4.   Wenn die Bundesregierung bei den Ambulanzgebühren, per Gesetz die Einhaltung
eines Gesetzes untersagt, dann kann sie das ja auch beim Kinderbetreuungsgeld
machen. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage mit welcher die Vollziehung
der Rückforderungen an Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen verboten wird?

5.  Wenn es doch zu Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes kommt, was bedeutet
dies für den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen?

6.   Muss eine betroffene Person, die Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss, dadurch
den Krankenversicherungsschutz, der durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld
gegeben war, rückwirkend verliert - in Monaten, in denen sie nun nachträglich ohne
Krankenversicherungsschutz war, einen Krankenhausaufenthalt in dieser Zeit
beispielsweise selbst zahlen?

7.   Wann wird eine Regierungsvorlage zur Klärung dieses Desasters im Ministerrat
verabschiedet ?