1460/J XXII. GP

Eingelangt am 11.02.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Gradwohl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und

Wasserwirtschaft

betreffend Verteilung der Agrarförderungen

Zur Unterstützung der Arbeit des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses betreffend der Prüfung der Förderungsvergaben
im Agrarwesen hinsichtlich ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen
Wirkung seit 1.1.2000, insbesondere unter Berücksichtigung der
Nichtinanspruchnahme der Möglichkeit der Modulation durch den
österreichischen Landwirtschaftsminister sowie der Entscheidung hinsichtlich
der Verteilung der Milchkontingente im Jahr 2003
richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende

Anfrage:

1. Wie hat sich der Beitrag des Agrarsektors zum BIP in Österreich von
2000 bis 2003 entwickelt?

2. Wie hat sich der durchschnittliche Anteil der öffentlichen Gelder

(Subventionen) am landwirtschaftlichen Einkommen von 2000 bis 2003
entwickelt?

3. Welche landwirtschaftlichen Betriebskategorien haben in diesem

Zeitraum den niedrigsten bzw. höchsten Anteil an öffentlichen Geldern?

4. Wie viele Betriebe haben seit 2000, 2001, 2002 und 2003 laut INVEKOS-
Daten aufgegeben? (Nach Betriebsgrößenkategorien, Produktionszweigen


     und regionalen Standorten, d.h. nach Bundesländer, Berggebiet bzw.
Bergbauernbetriebe)?

5. Wie hoch sind die jährlichen Arbeitskräfteabwanderungen bzw.
Arbeitskräftezuwächse (Erntehelfer, Saisoniers) aus der bzw. in die
Landwirtschaft in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 insgesamt,
nach Betriebsgrößenkategorien, Produktionszweigen und regionalen
Standorten, d.h. nach Bundesländern, Berggebiet bzw. Bergbauern-
betriebe sowie Nichtbergbauernbetriebe?

6. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der Modulation auf
Basis der Agenda 2000 bisher beschlossen?

7. Wie sehen deren Modulations-Modelle aus?

8. Wie lauten die Beweggründe jener EU-Mitgliedstaaten, die zur
Inanspruchnahme der Modulation geführt haben?

9. Welches Volumen aus öffentlichen Geldern kann unter Umsetzung der
EU-rechtlichen Rahmenbedingungen bei Anwendung der Modulation
bewegt werden?

10.Wie lauten die ökonomischen, ökologischen, sozialen und politischen
Begründungen für Nichtinanspruchnahme der Modulation in
Österreich?

11.Welche wissenschaftlichen Grundlagen und allgemeinen
Entscheidungskriterien wurden dieser Entscheidung der
Nichtinanspruchnahme der Modulation in Österreich zugrunde gelegt?

12.Wie sieht die Entwicklung der Gesamtsumme öffentlichen Gelder

     (Förderungen der Land- und Forstwirtschaft) von 2000 bis 2003 aus,
aufgeteilt auf die Europäische Union, den Bund, die Länder und die
Gemeinden aus?

13.Wie sieht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle 2000 bis 2003
aus?


14.Wie hat sich die durchschnittliche Höhe der Förderungen je
Förderungsfall 2000 bis 2003 entwickelt?

15.Um welchen Betrag und welchen Prozentsatz haben sich die
Direktzahlungen aus der Marktordnung an die österreichischen
Betriebe in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2002 erhöht?

16. Wie hat sich in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 das Verhältnis der
Gruppe der Betriebe mit Direktzahlungen bis € 3.634,- zu jener Gruppe
der Betriebe mit mehr als € 36.336,- Direktzahlungen entwickelt
(absolut und prozentuell für alle Direktzahlungen, für die
Marktordungszahlungen, für die Kulturpflanzenflächenzahlung)?

17.Wie hat sich in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 die Zahl der

     Betriebe und die Fördersumme jener Betriebe entwickelt, die € 72.673,-
oder mehr Direktzahlungen erhalten haben (alle Direktzahlungen,
Marktordnungszahlungen, Kulturpflanzenflächenzahlung)?

18.Wie hoch ist der Betrag, der bei maximaler Umsetzung der Modulation
gemäß Agenda 2000 (VO 1259/99) in Österreich seit 2000 pro Jahr
(und insgesamt) frei geworden wäre und wie viel wäre davon für die
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (nach der Definition
des Agrarkommissars Fischler) zur Verfügung gestanden?

19.Wie viel Betriebe werden in welchem Ausmaß durch die ungerechte

     zusätzlichen Milchquote, Höhe der zukünftigen Milchprämie je Jahr
bezogen auf die zugeteilte Milchquotenreserve)?

20.Wie haben sich seit 2000 die Einkommen aus Land- und

     Forstwirtschaft und die Förderungen je Betrieb und je FAK (davon die
Marktordnungszahlungen extra ausgewiesen) der Bergbauernbetriebe
(nach Erschwerniszonen und im Durchschnitt aller Bergbauernbetriebe)
im Vergleich zu den Nichtbergbauernbetrieben, dem österreichischen
Durchschnitt und den großen Marktfruchtbetrieben entwickelt?

21.Wie hoch ist insgesamt die Prämie für die sogenannte „nationale

     Reserve" dotiert, die ab 2004 an alle Milchbauern, abhängig von der


     einzelbetrieblichen Milchquote, durch die Europäische Union im
Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik ausbezahlt wird?

22.Worin liegen die Gründe für eine Aufteilungsentscheidung, die nur jene
Milchbauem berücksichtigt, die ihre Milchquote zwischen 1.4.2000 und
31.7.2003 um mindestens 1.000 kg erhöht haben?

23.Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Europäischen Union
betreffend der Zuteilung dieser sogenannten „nationalen Reserve"?

24.Woraus resultiert die Aufteilungsentscheidung des Ministeriums, die
vor allem große landwirtschaftliche Betriebe bzw. zukaufende und
leasende landwirtschaftliche Betriebe bevorzugt?

25.Aus welchen Gründen erfolgt keine lineare Aufteilung der „nationalen
Reserve", welche im Schnitt eine zusätzliche Quote aus der nationalen
Reserve von 600 kg für jeden Milchviehbetrieb ermöglichen würde?

26.Widerspricht diese Behandlung von kleineren Betrieben dem

     verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz und wenn nein,
worin liegt die sachlich gerechtfertigte Differenzierung?

27. Liegt Ihrer Abänderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
der Gedanke zugrunde, dem wirtschaftlich Stärkeren eine zusätzliche
Unterstützung mit Subventionscharakter zu gewähren?

28.Wurde vor Erlassung dieser Verordnung deren Übereinstimmung mit
den geltenden Verordnungen des Rates, die als unmittelbar
anzuwendendes Recht Vorrang gegenüber der innerstaatlichen Milch-
Garantiemengen-Verordnung 1999 haben, berücksichtigt und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?

29.Wurde durch das BMF geprüft, ob durch diese Verordnung und deren
Vollzug in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit eingegriffen wird, da den
Milcherzeugern, die von der Zuteilung ausgenommen sind, nicht die
gleichen Erwerbsmöglichkeiten eingeräumt werden, wie jenen, die von
der Zuteilung profitieren?