Eingelangt am 24.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Kontrollmaßnahmen
zur Einhaltung der EU-Verordnungen über die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln
Mit 18. April treten die EU-Verordnungen
(EG) Nr. 1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003 in Kraft. Mit diesen Verordnungen
wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, nach der alle Inhaltsstoffe, die
aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden, gekennzeichnet werden
müssen, wenn sie einen anteiligen Schwellenwert von 0,9% im Endprodukt
überschreiten. Dies gilt sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel.
Mit dieser Neuerung wird auch der seit
Jahren nachdrücklichen Forderung von Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisationen nach einer prozessbezogenen Kennzeichnung
Rechnung getragen.
Ungeklärt ist noch, wie die Kennzeichnung
von Gentech-Lebensmitteln in Österreich wirksam kontrolliert werden soll. In
der Anfragebeantwortung 1182/AB XXII. GP
wird auf diesbezügliche Fragen keine detaillierte Antwort gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher weitere folgende
ANFRAGE:
- Durch welche Maßnahmen soll die Kennzeichnung von
Gentech-Lebensmitteln wirksam kontrolliert werden?
- In Beantwortung der Fragen 7 und 8 weisen Sie darauf hin, dass
das Gesundheitsressort bereits in den vergangenen Jahren bundesweit
Inspektionen und Kontrollen im Hinblick auf gentechnisch veränderte
Lebensmittel veranlasst habe. Wieviele solcher Kontrollen/Inspektionen gab
es seit dem Jahr 2000?
- In Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird darauf hingewiesen,
dass für das Jahr 2004 im Proben- und Revisionsplan der AGES eine
ganzjährige Schwerpunktaktion zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln
vorgesehen sei. Wie sieht der Proben- und Revisionsplan für 2004 konkret
aus und welche Proben- und Revisionspläne gab es in den Jahren 2000 –
2003?
- In Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird darauf hingewiesen,
dass das BMGF an einer Empfehlung des Österreichischen Lebensmittelbuches
für Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln
arbeite , die auch die Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
gewährleisten soll. Sind diese Leitlinien bereits fertiggestellt? Wenn ja,
sind sie öffentlich zugänglich und wenn ja, wo?
- Gilt diese Schwerpunktaktion auch für gentechnisch veränderte
Futtermittel? Wenn nein, warum nicht?
- In Beantwortung der Fragen 10 wird darauf hingewiesen, dass die
Veröffentlichung von Unternehmen, die gegen die Kennzeichnungsbestimmungen
verstoßen, gemäß LMG 1975 nicht zulässig sei. Sind Sie bereit, das LMG
dahingehend zu novellieren, dass eine Veröffentlichung solcher Unternehmen
ermöglicht wird? Wenn nein, warum nicht?