1623/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und

Wasserwirtschaft

betreffend Donauausbau und damit verbundene negative ökologische

Auswirkungen

Im Rahmen der Transeuropäischen Netze soll die Donau vermehrt schiffbar gemacht werden,
geplant ist, die Donau für diese Zwecke auf bis zu 3 Meter auzubauen. Damit verbunden sind
negative ökologische Auswirkungen. Insgesamt sind durch die Ausbaupläne laut
Naturschützern mehr als 1.000 Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei
Nationalparks, 10 Ramsarschutzgebiete und ein Weltkulturerbe bedroht. 65 Prozent (!) der
Donau wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft. Zwei europäische
Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitatrichtline enthalten ein
Verschlechterungsverbot. Die Pläne zum Donauausbau widersprechen diesen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1)             Wie beurteilen Sie als Umweltminister die Pläne des Verkehrsministers, beim
Donauausbau eine Tiefe von 3 Meter vorzusehen?

 

2)      Wie steht das Ihrer Ansicht nach im Einklang mit den Empfehlungen der
Donaukommission, die eine Gesamttiefe von 2,50 m vorsieht?

3)      Bedeutet Ihren Informationen nach der Ausbau östlich von Wien, dass auch im
Gebiet des UNESCO-Weltkulturerbes Wachau notwendigerweise ein Ausbau
ähnlicher Dimension geplant ist?

 


4)      Die Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die mit der
Wasserrechtsgesetznovelle 2003 auch in Österreich umgesetzt wurde, sieht die
Betrachtung von Flusseinzugsgebieten in ihrer Gesamtheit vor und enthält ein
Verschlechterungsverbot. Halten Sie vor diesem Hintergrund den Ausbau östlich
von Wien mit seiner Beispielswirkung auf die gesamte Donau für
richtlinienkonform?

5)      Begründet wird der Donauausbau mit der Verlagerung von 10 Millionen Tonnen
Transportgütern von Bahn und Straße auf die Donau. Eine
Plausibilitätsuntersuchung herausgegeben vom WWF (Helmut Hiess, Rosinak &
Partner Ziviltechniker GmbH)zweifelt die Grundlagen dieser Zahlen an? Wie
beurteilen Sie die Aussagen dieser Studie?

6)             Laut o.a. Studie ist aufgrund der Charakteristik der Transportgüter vor allem eine
Verlagerung von der Bahn auf das Schiff zu erwarten. Stimmen Sie dieser
Aussage zu?

7)             Insgesamt sind durch die Ausbaupläne laut Naturschützern mehr als 1.000
Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei Nationalparks, 10
Ramsarschutzgebiete und 1 Weltkulturerbe bedroht, 65 Prozent (!) der Donau
wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft. Zwei
europäische Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-
Habitatrichtline enthalten ein Verschlechterungsverbot. Sehen Sie in diesem
Zusammenhang einen Donauausbau überhaupt als rechtlich möglich an?