1721/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bewertung oberösterreichischer Gewässer: Die schönsten Bäche als kaputte Kanäle

eingestuft!

Laut einem Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 4. Mai 2004 will das
„Lebensministerium“ zahlreiche oberösterreichische Bäche und Flüsse im Rahmen der
Bewertung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie als „kaputte Kanäle“ einstufen, etliche sogar
als „heavily modified water body“.

„Sogar das Flussperlmuschel-Schutzgebiet an der Aist wäre schwer verändert, wenn’s nach
dem Bericht geht“, wird im genannten Artikel der Leiter der Abteilung des Gewässerschutzes
des Landes, Peter Meisriemler, zitiert. Österreich muss im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie den aktuellen Zustand der heimischen Gewässer an die EU melden.
Die wesentlichen Ziele dieser Richtlinie sind es, einen guten chemischen und ökologischen
Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis 2015 zu erreichen und eine
Verschlechterung aller EU-Gewässer und ihrer Einzugsgebiete zu verhindern.
Anstatt in die Qualitätsverbesserung (durch Auflagen) zu investieren, werden vom
Umweltministerium zahlreiche Gewässer nun offensichtlich von vorne herein aufgegeben.
Dies entspricht mit Sicherheit nicht den Intentionen der Richtlinie. „Jetzt praktisch alle Flüsse
und Bäche so einzustufen, ist ein Bauchfleck vor diversen Lobbys“, so der Kommentar in den
„Oberösterreichischen Nachrichten“ zur unverständlichen Vorgangsweise des
„Lebensministeriums“.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den für Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.              Entsprechen die im genannten Artikel gemachten Angaben der Realität?

2.              Wollen Sie tatsächlich die schönsten Bäche Oberösterreichs als kaputt einstufen lassen?


3.              Falls ja, warum?

4.              Wie beurteilen Sie Oberösterreichs Gewässer im Detail (bitte um Auflistung der Gewässer
und Bewertung und Erklärung warum)

5.              Welche Gewässer in O.Ö. werden von Ihnen als „heavily modified water body“ nach der
EU-Wasserrahmenrichtlinie eingestuft?

6.              Stimmt es, dass sogar das Pesenbachtal als Naturschutzgebiet als „schwer künstlich
veränderter Wasserlauf“ beschrieben werden soll?

7.              Falls ja, warum?

8.              Sehen Sie die Intentionen der Wasserrahmenrichtlinie in einer Verbesserung der
Wasserqualität?

9.              Welche Experten waren in die Erstellung des Berichts über die Gewässer in
Oberösterreich eingebunden?

10.       Wer waren die Teilnehmer der Arbeitsgruppe?

11.       Sind deren Grundlagen in den Bericht eingeflossen?

12.       Falls nein, warum nicht?

13.       Waren die Fischer in das Einstufungsverfahren eingebunden?

14.       Falls nein, warum nicht?

15.       Wann wird der besagte Bericht nach Brüssel geschickt?

16.       Wird er der Öffentlichkeit vorher zugänglich gemacht?

17.       Falls nein, warum nicht?

18.       Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, dass die Salzach auf bayrischer Seite als sanierbar,
auf österreichischer jedoch als kaputt eingestuft wird?

19.       Welche Gruppen profitieren Ihrer Ansicht nach von einer negativen Einstufung der
Gewässer in Oberösterreich?

20.  In welchem Umfang wollen Sie in die Gewässersanierung nach der EU-
Wasserrahmenrichtlinie investieren?

21.  Wie viel Geld soll in den nächsten 15 Jahren in die Verbesserung der Wasserqualität in
O.Ö. fließen?

22.  Wird der genannte Bericht noch adaptiert?

23.  Wenn ja, in welcher Form?


24.       Wie sieht die Bewertung der Gewässer in Gesamt-Österreich aus Sicht Ihres Ministeriums
aus? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern)

25.       Wie viele Gewässer Österreich weit werden Ihrer Beurteilung nach als „heavily modified
water body“ eingestuft?