1721/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Bewertung
oberösterreichischer Gewässer: Die schönsten Bäche als kaputte Kanäle
eingestuft!
Laut einem Bericht in den „Oberösterreichischen
Nachrichten“ vom 4. Mai 2004 will das
„Lebensministerium“
zahlreiche oberösterreichische Bäche und Flüsse im Rahmen der
Bewertung nach der
EU-Wasserrahmenrichtlinie als „kaputte Kanäle“ einstufen, etliche sogar
als „heavily modified water body“.
„Sogar
das Flussperlmuschel-Schutzgebiet an der Aist wäre schwer verändert, wenn’s
nach
dem Bericht geht“, wird im genannten
Artikel der Leiter der Abteilung des Gewässerschutzes
des Landes, Peter Meisriemler, zitiert. Österreich muss im Rahmen der Umsetzung
der
Wasserrahmenrichtlinie den aktuellen Zustand der heimischen Gewässer an die EU
melden.
Die wesentlichen Ziele dieser Richtlinie sind es, einen guten chemischen und
ökologischen
Zustand aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis 2015 zu erreichen
und eine
Verschlechterung aller EU-Gewässer und ihrer Einzugsgebiete zu verhindern.
Anstatt in die Qualitätsverbesserung (durch Auflagen) zu investieren, werden
vom
Umweltministerium zahlreiche Gewässer nun offensichtlich von vorne herein
aufgegeben.
Dies entspricht mit Sicherheit nicht den Intentionen der Richtlinie. „Jetzt
praktisch alle Flüsse
und Bäche so einzustufen, ist ein Bauchfleck vor diversen Lobbys“, so der
Kommentar in den
„Oberösterreichischen Nachrichten“ zur unverständlichen Vorgangsweise des
„Lebensministeriums“.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den für
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Entsprechen die im genannten Artikel gemachten Angaben
der Realität?
2.
Wollen Sie tatsächlich die schönsten Bäche
Oberösterreichs als kaputt einstufen lassen?
3.
Falls ja, warum?
4.
Wie beurteilen Sie Oberösterreichs Gewässer im Detail
(bitte um Auflistung der Gewässer
und Bewertung und Erklärung warum)
5.
Welche Gewässer in O.Ö. werden von Ihnen als „heavily
modified water body“ nach der
EU-Wasserrahmenrichtlinie eingestuft?
6.
Stimmt es, dass sogar das Pesenbachtal als
Naturschutzgebiet als „schwer künstlich
veränderter
Wasserlauf“ beschrieben werden soll?
7.
Falls ja, warum?
8.
Sehen Sie die Intentionen der Wasserrahmenrichtlinie in
einer Verbesserung der
Wasserqualität?
9.
Welche Experten waren in die Erstellung des Berichts über
die Gewässer in
Oberösterreich
eingebunden?
10.
Wer waren die Teilnehmer der Arbeitsgruppe?
11.
Sind deren Grundlagen in den Bericht eingeflossen?
12.
Falls nein, warum nicht?
13.
Waren die Fischer in das Einstufungsverfahren
eingebunden?
14.
Falls nein, warum nicht?
15.
Wann wird der besagte Bericht nach Brüssel geschickt?
16.
Wird er der Öffentlichkeit vorher zugänglich gemacht?
17.
Falls
nein, warum nicht?
18.
Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, dass die Salzach auf
bayrischer Seite als sanierbar,
auf
österreichischer jedoch als kaputt eingestuft wird?
19.
Welche Gruppen profitieren Ihrer Ansicht nach von einer
negativen Einstufung der
Gewässer in Oberösterreich?
20.
In welchem Umfang wollen Sie in die Gewässersanierung
nach der EU-
Wasserrahmenrichtlinie
investieren?
21.
Wie viel Geld soll in den nächsten 15 Jahren in die
Verbesserung der Wasserqualität in
O.Ö.
fließen?
22. Wird der
genannte Bericht noch adaptiert?
23. Wenn ja, in
welcher Form?
24.
Wie sieht die Bewertung der Gewässer in Gesamt-Österreich
aus Sicht Ihres Ministeriums
aus?
(Bitte um Auflistung nach Bundesländern)
25.
Wie viele Gewässer Österreich weit werden Ihrer
Beurteilung nach als „heavily modified
water body“
eingestuft?