2/J XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesministerium für Finanzen

betreffend „Bankomatkartenmissbrauch - gesetzwidrige

Bankomatbedinungen"

Der VKI aber auch die AK-Konsumentenschutzberatungseinrichtungen sind seit
geraumer Zeit mit einer steigenden Anzahl von Verbraucherbeschwerden
konfrontiert, wonach nach Diebstahl der Bankomatkarte unbekannte Täter die
Bankkonten ihrer Opfer ausräumen und den Bankkunden von der Bank Beträge im
Ausmaß von Monatsgehältern in Rechnung gestellt werden. Die von den Banken
vereinbarten Geschäftsbedingungen lassen dies zu, sind aber- aus Sicht des VKI -
in einigen Punkten kundenfeindlich und gesetzwidrig. Nun hat der VKI - im Auftrag
des BMJ - Verbandsklage eingebracht.

Die Kundenrichtlinien der Banken für Bankomatkarten (besser Maestro-Karten und
Geldausgabeautomaten) enthalten - das zeigt die Praxis bei zunehmenden
Missbrauchsfällen - eine Reihe von kundenfeindlichen und - wie der VKI meint -
gesetzwidrige Klauseln:

•   So wird das gesamte Risiko für Missbrauch durch Dritte (die, die Karten stehlen
und den Code ausspionieren) bis zur Sperre durch die Bank und ohne
Begrenzung dem Kunden auferlegt.

•   Die Banken selbst wollen für leichte Fahrlässigkeiten und auch für technische
Fehler keinerlei Haftung übernehmen.

•   Sie behalten sich vor, das Limit für Geldbehebungen (pro Tag oder auch nur -
besonders sinnlos - pro Behebung) einseitig zu verändern (erhöhen oder senken)
zu dürfen.

•   Sie bieten dem Kunden eine unzureichende Sperr-Organisation (Sperre zu
Banköffnungszeiten nur in der Filiale, außerhalb über ein Sperrtelefon;
Wirksamkeit der Sperre aber erst nach bis zu vier Stunden bzw. - bei einigen
Bankkarten - am nächsten Bankwerktag), kein Wunder, trägt doch der Kunde
nach diesen Bedingungen das Risiko.

•   Das Entgelt für Karte und Code wollen die Banken - wie so oft bei Bankentgelten
- einseitig durch Aushang jederzeit neu festsetzen (in der Regel erhöhen)
können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1. Gibt es in Ihrem Ministerium bzw. auf EU-Ebene Anhaltspunkte dafür, dass es
kriminellen Organisationen oder Einzeltätern gelungen sein könnte in Europa
oder in Österreich, das Berechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken?


2. Wie viele Fälle des Bankomatmissbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte und
Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte) sind 1999, 2000, 2001 und
2002 den Sicherheitsbehörden mitgeteilt worden?

3. Wie viele Fälle des Bankomatmissbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte,

Kontenmanipulationen und Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte)
sind 1999, 2000, 2001 und 2002 bei den Sicherheitsbehörden bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht worden?

4.  In wie vielen Fällen kam es zu gerichtlichen Klärungen und damit zu
rechtskräftigen Verurteilungen (z.B. Betrug) durch die damit befassten
Strafgerichte?

5.  In wie vielen Fällen kam es dabei zu einer Zurücklegung bzw. Einstellung des
Strafverfahrens?

6. Gibt es in Ihrem Ministerium Kennzahlen über die Schadenshöhe aufgrund von
Bankomatmissbrauch in Österreich für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002?

7. Wenn nein, welches Ministerium oder welche Stelle verfügt über diese Zahlen?

8. Wie sehen diese Zahlen im europäischen Vergleich (Vergleich mit anderen EU-
Mitgliedstaaten) aus (Fragen 2. bis 6.)?

9. Sollte kein entsprechendes statistisches Material (Fragen 2. bis 6.) zur Verfügung
stehen, werden Sie in Zukunft die Erstellung derartiger Statistiken veranlassen?

10. Hat Ihr Ministerium ein Ansteigen dieser besonderen Form der

Vermögenskriminalität - nämlich Bankomatmissbrauch (z.B. Betrug) - sonst wie
registriert?

11. Welche Maßnahmen werden Sie gegen die beschriebenen -

konsumentenfeindlichen und teilweise rechtswidrigen - Geschäftsbedingungen
der Banken für Bankomatkarten ergreifen?

12. Welche Aufgaben kommen in diesem Zusammenhang der unabhängigen
Finanzmarktaufsicht zu?

13. In welchen europäischen Staaten existiert eine „unabhängige Aufsichtsbehörde"
für den Betrieb des Bankomatsystems?

14. Werden Sie für die Einrichtung „einer unabhängigen Aufsichtsbehörde" für den
Betrieb des Bankomatsystems in Österreich eintreten? Oder werden Sie für eine
Kompetenzerweiterung für die Finanzmarktaufsicht eintreten?


15. Werden Sie aufgrund der zunehmenden Kriminalitätsfälle den Einsatz einer
neuen Verschlüsselungssoftware verlangen bzw. gesetzlich vorschreiben?

16. Welche sonstigen Maßnahmen werden Sie hinsichtlich
Bankomatkartenmissbrauch vorschlagen?