263/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni


und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anstieg der Personalkosten

im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen bei der BPD Wien

In Wien gab es im Zuge der Polizeireform eine ganze Reihe von Neubesetzungen.
Im Sinne des § 113 e des Gehaltsgesetzes erhalten jene Beamten, die durch Verschulden des
Dienstgebers (also z. B. durch Organisationsänderung) ihren Posten verlieren, drei Jahre
dieselben Zulagen wie vorher, und laut § 77 im 4. Jahr noch 90 %, im 5. Jahr 75 % und im 6.
Jahr immer noch 50 %. Mit anderen Worten: Der Steuerzahler zahlt in vielen Fällen für eine
Stelle zwei Personen, und das jahrelang.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Neubesetzungen gab es im Zuge der Polizeireform in Wien? Wie viele A1-, E1- bzw. E2a-Posten wurden neu besetzt und welche waren dies im einzelnen?

2.   Können Sie ausschließen, dass Neubesetzungen bereits vorgenommen wurden,
obwohl einzelne Beamte Berufung gegen ihre Absetzung eingelegt haben?

3.   Wie viele im Zuge der Polizeireform Wien ihres Planpostens enthobene Beamtinnen
und Beamte kommen nun in den Genuss einer entsprechenden Gehaltsfortzahlung im
Sinne der §§ 113 e und 77 des Gehaltsgesetzes?

4.   Wie viele Kosten entstehen für Fortbezüge gemäß § 113 e bzw. Grenzungszulagen
gemäß § 77 Gehaltsgesetz nach solchen Fortbezügen, die direkt oder indirekt durch
die Polizeireform in Wien in den kommenden sechs Jahren verursacht werden?


5.   Halten Sie es angesichts derartiger Kosten für eine verantwortungsvolle Politik

gegenüber dem Steuerzahler, wenn diese Kosten in Wahrheit ausschließlich deswegen
in Kauf genommen wurden, um parteipolitische Postenbesetzungen vornehmen zu
können?