263/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anstieg der Personalkosten
im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen bei der BPD Wien
In Wien gab es im Zuge der Polizeireform eine ganze Reihe
von Neubesetzungen.
Im Sinne des § 113 e des Gehaltsgesetzes erhalten jene Beamten, die durch
Verschulden des
Dienstgebers (also z. B. durch Organisationsänderung) ihren Posten
verlieren, drei Jahre
dieselben Zulagen wie vorher, und laut § 77 im 4. Jahr noch 90 %, im 5.
Jahr 75 % und im 6.
Jahr immer noch 50 %. Mit anderen Worten: Der Steuerzahler zahlt in
vielen Fällen für eine
Stelle zwei Personen, und das jahrelang.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Neubesetzungen gab es im Zuge der Polizeireform in Wien? Wie viele A1-, E1- bzw. E2a-Posten wurden neu besetzt und welche waren dies im einzelnen?
2. Können Sie ausschließen, dass
Neubesetzungen bereits vorgenommen wurden,
obwohl einzelne Beamte Berufung gegen ihre Absetzung eingelegt haben?
3. Wie viele im Zuge der Polizeireform
Wien ihres Planpostens enthobene Beamtinnen
und Beamte kommen nun in den Genuss einer entsprechenden Gehaltsfortzahlung im
Sinne der §§ 113 e und 77 des Gehaltsgesetzes?
4. Wie viele Kosten entstehen für
Fortbezüge gemäß § 113 e bzw. Grenzungszulagen
gemäß § 77 Gehaltsgesetz nach solchen Fortbezügen, die direkt oder indirekt
durch
die Polizeireform in Wien in den kommenden sechs Jahren verursacht
werden?
5. Halten Sie es angesichts derartiger Kosten für eine verantwortungsvolle Politik
gegenüber dem Steuerzahler, wenn diese Kosten in Wahrheit
ausschließlich deswegen
in Kauf genommen wurden, um parteipolitische Postenbesetzungen vornehmen zu
können?