274/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend:
„Straftatbestand Sozialbetrug"
Im Regierungsprogramm der
österreichischen Bundesregierung für XXII.
Gesetzgebungsperiode,
steht im Kapitel 5 unter Justiz / Materielles Strafrecht:
..Strafbarkeit von Sozialbetrug, insbesondere organisierter Schwarzarbeit"
Gemäß einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse" vom
02.03.2003, beinhaltet Ihre
Definition von Sozialbetrug neuerdings nicht nur organisierte Schwarzarbeit,
sondern auch
Arbeitnehmer, die Krankenstand vortäuschen
oder ungerechtfertigt Kuraufenthalte in
Anspruch nehmen. Das Strafausmaß für
solche - Ihrer Meinung nach - Vergehen, haben Sie
nicht genannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang
an den Bundesminister
für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie genau soll der Gesetzestext bzw. der Tatbestand des Deliktes
„Sozialbetrug"
lauten, bzw. in welcher Form soll
sich ein Sozialbetrug im Zusammenhang
mit
„ungerechtfertigtem Krankenstand oder
Kuraufenthalt" äußern? Auf was genau soll
das ausgeweitet werden?
2. Gibt es konkrete Pläne, um
unmittelbar nach einer Anzeige den Gesundheitszustand
des beschuldigten „Sozialbetrügers" sofort festzustellen? Und
welcher Arzt von
welcher Institution soll eine Untersuchung
vornehmen, da die Diagnose des
..Mittäters" angezweifelt wird? Gibt es konkrete Pläne, um
unabhängige Ärzte,
speziell bei nicht chronischen oder
kurzeitigen Krankheiten, zu solchen
Untersuchungen zu bestellen?
3. Soll der Sozialbetrug auch
strafrechtliche Konsequenzen für die
behandelnden Ärzte
haben? Gibt es dazu konkrete Pläne?
Wenn ja, welche genau?
4. Wie hoch genau soll das Strafausmaß für den Sozialbetrug in dieser Form sein?
5.
Wie genau soll eine
„Resozialisierung" und Integration in die
Arbeitswelt, nach
Verbüßung der Strafe der verurteilten
Sozialbetrüger, die auf Grund
„ungerechtfertigtem Krankenstand oder Kuraufenthalt" verurteilt
wurden, gefordert
werden? Gibt es dazu konkrete Pläne? Wenn
ja. welche genau?
6. Gibt es Pläne für einen rechtlichen
Schutz für Arbeitnehmer, um Mobbing am
Arbeitsplatz, gefördert durch den Sozialbetrug in dieser Form, zu
verhindern und zu
ahnden? Wenn ja,
welche genau? Gibt es in diesem Zusammenhang Pläne um
ungerechtfertigte Anzeigen zusätzlich zu
bestrafen?
7. Welchen rechtlichen Schutz soll
ein zu unrecht beschuldigter „Sozialbetrüger," im
Zusammenhang mit ungerechtfertigtem Krankenstand oder Kuraufenthalt
bekommen,
um den Schaden seiner gesellschaftlichen Diffamierung und
Benachteiligung in der
Arbeitswelt, wieder zu beheben? Wird in diesem Zusammenhang der
Kündigungsschutz ausgeweitet? Gibt es dazu Pläne? Wenn ja, welche genau?
8. Wann genau kann die
österreichische Bevölkerung mit einer detaillierten gesetzlichen
Grundlage zur Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit bzw. des
Schwarzuntemehmertums rechnen?
9. Was genau soll jene beinhalten
und wie hoch soll das Strafausmaß des Sozialbetrugs,
im Zusammenhang mit der organisierten Schwarzarbeit, sein?