277/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schöpf, Keck, Krist
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung durch die Zollbehörde
Im Zuge des
„Konjunkturbelebungsgesetzes 2002" (BGBl. I Nr. 68/2002) wurde mit Wirkung
1. Juli 2002 die Kompetenz zur Kontrolle der illegalen Beschäftigung von
Ausländern gemäß
Ausländerbeschäftigungsgesetz von der Arbeitsinspektion an die Zollbehörde
übertragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundes-
minister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche finanziellen Ressourcen werden der Zollbehörde zur Erfüllung der ihr über-
tragenen Kontrollaufgaben gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz im Jahr 2003 und
im
Jahr 2004 zur Verfügung stehen?
2. Welche finanziellen Ressourcen
standen für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftig-
ung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 zur Verfügung?
3. Wie viel Personal stand jeweils
in den Jahren 2000 bis 2003 für die Kontrolle illegaler
Ausländerbeschäftigung zur Verfügung?
4. Welche Veränderungen gab es im
Personalstand für die Kontrolle illegaler Ausländer-
beschäftigung aufgrund der Kompetenzübertragung ins Finanzministerium zur
Zollver-
waltung?
5. Wie viele Kontrollen der
Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden im 2.
Halbjahr 2002
und wie viele im 2.
Halbjahr 2001 durchgeführt?
6.
Wie viele Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden im 2.
Halbjahr
2002 und wie viele im 2. Halbjahr 2001
festgestellt und angezeigt?
7. Wie viele Betriebe wurden
aufgrund von Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungs-
gesetz im 2.
Halbjahr 2002 und wie viele im 2. Halbjahr 2001 angezeigt?
8. Wie verteilten sich die
Kontrollen, Anzeigen und ertappten illegal Beschäftigten jeweils
im 2. Halbjahr 2002 und im 2. Halbjahr 2001 auf die einzelnen
Bundesländer und
Bezirke?
9. Wie sieht die branchenmäßige
Verteilung der Kontrollen, Anzeigen und ertappten illegal
Beschäftigten
jeweils im 2. Halbjahr 2002 und im 2. Halbjahr 2001 aus?
10. Wie viele dieser Anzeigen
wurden bereits rechtskräftig abgeschlossen? (Bitte nach
Bundesländern und Bezirken
aufschlüsseln.)
11. In wie vielen Fällen wurde eine
Strafe verhängt? (Bitte nach Bundesländern und Bezirken
aufschlüsseln.)
12. Wie hoch war das durchschnittlich pro Fall verhängte
Strafausmaß in den einzelnen
Bundesländern und Bezirken?
13. Wie hoch war die Gesamtsumme der Geldstrafen in den
einzelnen Bundesländern und
Bezirken?
14. Wie hat sich die Höhe der verhängten Strafen seit Anhebung des Strafrahmens verändert?
15. In wie vielen Fällen wurde vom
angezeigten Betrieb Einspruch gegen die Entscheidung
der ersten Instanz eingelegt? (Bitte
nach Bundesländern und Bezirken aufschlüsseln.)
16. In wie vielen Fällen wurde von der Kontrollbehörde
Einspruch gegen die Entscheidung
der ersten Instanz eingelegt? (Bitte nach
Bundesländern und Bezirken aufschlüsseln.)