277/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Schöpf, Keck, Krist


und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung durch die Zollbehörde

Im Zuge des „Konjunkturbelebungsgesetzes 2002" (BGBl. I Nr. 68/2002) wurde mit Wirkung
1. Juli 2002 die Kompetenz zur Kontrolle der
illegalen Beschäftigung von Ausländern gemäß
Ausländerbeschäftigungsgesetz von der Arbeitsinspektion an die Zollbehörde übertragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes-
minister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.   Welche finanziellen Ressourcen werden der Zollbehörde zur Erfüllung der ihr über-
tragenen Kontrollaufgaben gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz im Jahr 2003 und im
Jahr 2004 zur Verfügung stehen?

2.   Welche finanziellen Ressourcen standen für die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftig-
ung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 zur Verfügung?

3.   Wie viel Personal stand jeweils in den Jahren 2000 bis 2003 für die Kontrolle illegaler
Ausländerbeschäftigung zur Verfügung?

4.   Welche Veränderungen gab es im Personalstand für die Kontrolle illegaler Ausländer-
beschäftigung aufgrund der Kompetenzübertragung
ins Finanzministerium zur Zollver-
waltung?

5.   Wie viele Kontrollen der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden im 2.
Halbjahr 2002 und wie viele im 2. Halbjahr 2001 durchgeführt?

6.   Wie viele Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden im 2. Halbjahr
2002 und wie viele im 2. Halbjahr 2001 festgestellt und angezeigt?

7.   Wie viele Betriebe wurden aufgrund von Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungs-
gesetz im 2. Halbjahr 2002 und wie viele im 2. Halbjahr 2001 angezeigt?

8.   Wie verteilten sich die Kontrollen, Anzeigen und ertappten illegal Beschäftigten jeweils
im 2. Halbjahr 2002 und im 2. Halbjahr 2001 auf die einzelnen Bundesländer und
Bezirke?

9.   Wie sieht die branchenmäßige Verteilung der Kontrollen, Anzeigen und ertappten illegal
Beschäftigten jeweils im 2. Halbjahr 2002 und im 2. Halbjahr 2001 aus?


10. Wie  viele dieser Anzeigen  wurden  bereits  rechtskräftig  abgeschlossen?  (Bitte  nach
Bundesländern und Bezirken aufschlüsseln.)

11. In wie vielen Fällen wurde eine Strafe verhängt? (Bitte nach Bundesländern und Bezirken
aufschlüsseln.)

12. Wie hoch war das durchschnittlich pro Fall verhängte Strafausmaß in den einzelnen
Bundesländern und Bezirken?

13. Wie hoch war die Gesamtsumme der Geldstrafen in den einzelnen Bundesländern und
Bezirken?

14. Wie hat sich die Höhe der verhängten Strafen seit Anhebung des Strafrahmens verändert?

15. In wie vielen Fällen wurde vom angezeigten Betrieb Einspruch gegen die Entscheidung
der ersten Instanz eingelegt? (Bitte nach Bundesländern und Bezirken aufschlüsseln.)

16. In wie vielen Fällen wurde von der Kontrollbehörde Einspruch gegen die Entscheidung
der ersten Instanz eingelegt? (Bitte nach Bundesländern und Bezirken aufschlüsseln.)