2970/J XXII. GP
Eingelangt am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher, Kurt Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend dringend notwendigem Ausbau der S 80
Als einen hinsichtlich
der Bevölkerungsanzahl und der Betriebsansiedlung ständig
wachsenden
Bezirk ist es für die Donaustadt unumgänglich, auf ein gut ausgebautes
öffentliches
Verkehrsnetz zurückgreifen zu können. Mit der Verlängerung der Ul nach
Leopoldau
und der U2 in Richtung des Stadterweiterungsgebietes Stadlau/Aspern trägt die
Stadt Wien dieser
wichtigen Voraussetzung nicht nur für ein lebenswertes und qualitätsvolles
Wohnen, sondern auch eines attraktiven
Wirtschaftsstandortes im 155.000 Einwohner
zählenden 22. Wiener Gemeindebezirk Rechnung.
Dass man dieses Erfordernis auch auf Seiten des Bundes
erkannt hätte, kann freilich nicht
behauptet werden. Offenkundigstes Beispiel
hierfür ist die Schnellbahnlinie S 80. Dies
deshalb, da die den Wiener
Südbahnhof/Ostseite und Marchegg verbindende Strecke ab Wien
Hausfeldstraße nicht elektrifiziert
und ab Stadlau-Erzherzog Karl Straße eingleisig geführt
wird. Hinzu kommt, dass es auf der Donauquerung zu Kapazitätsengpässen
kommt und der
eingleisige Streckenabschnitt der S 80, wie
selbst das BMVIT in einer Anfragebeantwortung
(2366/AB XXII. GP) eingestehen musste, „einen nachfragegerechten
Verkehr Wien -
Bratislava
derzeit“ behindere.
Dem nicht genug, wurde die mit dem BMVIT vereinbarte
Taktverdichtung der S 80 von 30 auf 20
Minuten dahingehend konterkariert, dass es nun in
Folge des S 7-Schnellbahnanschlusses
aufgrund des neu geschaffenen Floridsdorfer Astes
nicht nur zu einer Intervallsverlängerung der S 80 in Richtung
Hausfeldstraße auf wieder 30
Minuten kommt, sondern infolge des verkürzten
15-Minuten-Intervalls in Richtung
Südbahnhof in den Stationen Stadlau
und Lobau nicht mehr gehalten wird. Hinzu tritt weiters,
dass die Voraussetzungen für den auf 2019 verschobenen zweigleisigen
Ausbau der S 80 in
Richtung Marchegg mit der nunmehr kreuzungsfreien
Überquerung der Stadlauer Straße
geschaffen wurden. Bis zu dieser
Stelle wird die betreffende Schnellbahn nunmehr
zweigleisig geführt.
Am Infrastrukturministerium liegt es nun,
den erforderlichen zweigleisigen Ausbau sowie die
Elektrifizierung der Schnellbahn S 80 in
Richtung Marchegg in Angriff zu nehmen. Die
Notwendigkeit hierfür liegt auf der
Hand: Erstens stellt die Eisenbahnverbindung Wien -
Bratislava über Stadlau und Marchegg die kürzeste Strecke, welche die
Zentren der beiden
Hauptstädte erreicht, dar. Die durch den
zweigleisiger Ausbau möglich werdenden
Kapazitätssteigerungen und Fahrzeitverkürzungen würden somit sowohl
einen attraktiven
Nahverkehr ins niederösterreichische
Marchegg und in Richtung Südbahnhof wie auch einen
nachfragegerechten Schienenverkehr
zwischen den beiden Metropolen Wien und Bratislava
zur Folge haben. Zweitens wäre eine
verzögerte Realisierung des zweigleisigen,
elektrifizierten Ausbaus der S 80 in Anbetracht des im Entstehen
begriffenen neuen Stadtteils
auf dem ehemaligen Flugfeld Aspern geradezu
fahrlässig. Ist doch damit zu rechnen, dass die
mit der in der ersten Phase dieses Stadterweiterungsprojektes entstehenden
5.000 Wohnungen
für etwa 10.000 Menschen und die
Ansiedlung von Gewerbebetrieben ein verstärkte
Nachfrage nach öffentlichen Verkehrseinrichtungen mit sich bringen wird.
Aus diesem Grund
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Werden Sie für den kurzfristigen zweigleisigen,
elektrifizierten Streckenausbau der
Schnellbahnlinie S 80
zwischen Wien Stadlau und Marchegg sorgen?
2.
Wenn ja,
wann soll der Ausbau in Angriff genommen werden, und
welcher
Realisierungszeitpunkt
ist hierfür vorgesehen?
3.
Welches Investitionsvolumen ist für den zweigleisigen
Ausbau der Strecke Stadlau -
Marchegg
vorgesehen?
4.
Wenn nein, welche Gründe können Sie anführen, die gegen
ein möglichst schnelles
zweigleisiges
und elektrifiziertes Ausbauen der Eisenbahnstrecke zwischen Wien
Stadlau und Marchegg
sprechen?
5.
Was
gedenken Sie gegen die auf der Strecke zwischen Wien Erdbergerlände und Wien
Stadlau bestehenden Kapazitätsengpässe infolge der Donauquerung zu unternehmen?
6.
Inwieweit
findet in Ihren Planungen
in Bezug auf den dringend
notwendigen
zweigleisigen
Ausbau der Bahnstrecke S 80 der im
Entstehen begriffenen neue
Stadtteil am
ehemaligen Flugfeld Aspern Berücksichtigung?
7.
Zu
welchen Auffassungen sind Sie diesbezüglich gekommen?
8.
Nach
der Realisierung des Stadterweiterungsprojektes Aspern wird davon
ausgegangen,
dass dieser neue Stadtteil in der Donaustadt rund 25.000 Bewohner
beherbergen
wird. Kann angesichts dieses Szenarios von einem bedarfsgerechten
Eisenbahnnetz
angesichts der derzeit zwischen Wien und Hausfeldstraße eingleisig
betriebenen S 80
gesprochen werden?
9.
Im Falle der Nicht-Berücksichtigung des
Stadterweiterungsgebietes Aspern im Zuge
des Ausbaus der
Eisenbahnlinie
zwischen
Wien-Stadlau und Marchegg: Wie
begründen Sie
Ihrerseits die Außerachtlassung dieses städtebaulichen Vorhabens?
10.
Welche
Möglichkeiten
sehen Sie für die
betriebliche
Optimierung auf der
Schnellbahnstrecke S
80?
11.
Welche Maßnahmen werden Sie
zu welchem Zeitpunkt zur Umsetzung
der
Verbesserungsmöglichkeiten in die Wege leiten?
12.
In der Anfragebeantwortung 2366/AB XXII. GP schreiben Sie, dass in Ihrem Ressort
„derzeit Zielsetzungsplanungen durchgeführt (würden), um die
Ausrichtung und die
bauliche Ausstattung der Eisenbahnstrecken im Zu- und
Ablauf zum künftigen
Bahnhof Wien Hauptbahnhof-Europa Mitte und zum Zentralverschiebebahnhof
Wien
Kledering sowie zu den bestehenden und künftigen Güterterminals zu
untersuchen“.
Sind diese
„Zielsetzungsplanungen“ inzwischen abgeschlossen?
13.
Wenn ja, zu welchen Zielsetzungen sind Sie in Bezug auf
die Ausrichtung und
Ausstattung der
Eisenbahnstrecken im Raum Wien im Konkreten gelangt?
14. Wenn
nein, wann werden die „Zielsetzungsplanungen“ abgeschlossen sein, und wann
und
auf welche Weise werden die diesbezüglichen Ergebnisse der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht?