3377/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Biometrie - Hochsicherheitspässe: Einführung - Sicherheit - Datenschutz -

Kosten - Nutzen?"

Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 13. Dezember 2004 die EU-Verordnung EG
2252/2004 verabschiedet und die Aufnahme eines digitalen Gesichtsbildes und
Fingerabdrücke als biometrische Merkmale in den elektronisch lesbaren europäischen
Reisepässen ab 2006 bzw. 2008 beschlossen. Diese Entscheidung wurde durch den
Europäischen Rates der Regierungsvertreter entgegen der Stellungnahme des Europäischen
Parlaments getroffen. Gemäß Art 6 der VO 2252/04 sind die Mitgliedsstaaten zur Integration
von biometrischen Merkmalen binnen einer 18- und 36 Monatsfrist nach Notifizierung der
technischen Spezifikationen (Verschlüsselungstechnik) durch die Europäische Kommission
verpflichtet.

Die biometrischen Merkmale sollen auf einem kontaktlosen Chip gespeichert werden. Vorerst
soll das digitale Bild des Passinhabers und der maschinenlesbare Teil (MRZ) auf diesem Chip
gespeichert werden, Fingerabdrücke sollen in der EU später hinzukommen (im nicht
interoperablen Format). Weltweit ist daher nur das Passbild notwendig, um die
Interoperabilität zu gewährleisten (Digitalisierung mit jpeg). Das Bild wird digital gespeichert
und angeblich durch eine digitale Signatur verschlüsselt.

Öffentliche Diskussionen darüber fanden in den EU-Mitgliedstaaten bzw. in deren
nationalen Parlamenten zur Einführung von Hochsicherheitspässen - insbesondere zur
Kosten-Nutzen Frage - bislang kaum statt!

Trotz technischer Mängel (z.B. Biometrische Verfahren) und ungeklärter
datenschutzrechtlicher Probleme beabsichtigte die österreichische Bundesregierung allerdings
noch in diesem Jahr Reisepässe mit biometrischen Daten (vorerst ohne digitalem
Fingerabdruck) einzuführen. Presseberichten zufolge soll diese Einführung nun erst 2006
erfolgen.


Es gibt in Österreich (vermutlich sogar in allen EU-Mitgliedsstaaten) kein umfassendes

Datenschutz- und IT-Konzept für die so genannten Hochsicherheitspässe: Ein technisches

Sicherheitskonzept (Sicherheitsstandards) zum Schutz der im RFID-Chip gespeicherten

biometrischen Daten der Passinhaber fehlt.

Dies wurde auch durch einen Beschluss des Europäischen Parlaments (EP) bestätigt:

Es fehlen europaweit verbindliche Mindestanforderungen für biometriegestützte Pässe zur

Verhinderung des Missbrauchs, insbesondere des heimlichen Auslesens und Manipulation der

Daten!

Bei einer zehnjährigen Gültigkeit von Reisepässen kann überdies heute niemand ernsthaft
ausschließen, dass die Daten durch Sensoren unbemerkt gelesen, kopiert oder verändert sowie
missbräuchlich verwendet werden. Das war auch Teil des Ergebnisses einer kürzlich
vorgelegten Studie des „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik", immerhin
eine nachgeordnete Behörde des deutschen Bundesinnenministeriums.

Auch die damit verbundenen finanziellen Belastungen für den Bund, die einzelnen

Passbehörden und die Passwerberinnen sind nicht geklärt. Zu befürchten ist, dass die

Passbehörden und die Passwerberinnen die dadurch entstehenden Systemkosten und

Mehrkosten zu tragen haben.

Die Budgetanfrage von Abg. Mag. Johann Maier nach den Mehrkosten wurde von der BM für

Inneres am 21. März 2005 wie folgt beantwortet:

„Es sind mit Mehrkosten für das Passbuch, die Integration des Chips und die Einbringung

der Daten des Antragstellers in das Passbuch sowie auf den Chip zu rechnen.

Diese Kosten wirken sich auf den von den Passbehörden zu entrichtenden Preis des Passes

aus."

Zur Zeit nimmt international die Kritik an der kurzfristig beabsichtigen Einführung dieser
sogenannten Hochsicherheitspässen mit biometrischen Merkmalen zu. Neben der generellen
Sinnhaftigkeit von derartigen Hochsicherheitspässen wurden in den letzten Wochen und
Monaten u.a. allfällige Risken, RFID-Chip, Fälschungssicherheit, Datenintegrität,
Datenverknüpfung, Gültigkeitsdauer, Kosten und Wartefristen für Passausstellung diskutiert.
Die Erfassung und Verwendung biometrischer Daten muss in Österreich überdies auch im
Zusammenhang mit dem „Erkennungsdienst Neu" des BMI gesehen werden
(Erkennungsdienstliche Datenbank sowie Digitale Gesichtsdatenbank).


Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat daher mehr Zurückhaltung
bei der Speicherung von Daten gefordert. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen
und zunehmender Regeln zum Schutz der inneren Sicherheit äußerte Schaar am 19.04.2005
den Wunsch, „dass der Datenschutz ernster genommen wird". Er forderte ein Moratorium, die
Einführung von Hochsicherheitspässen soll in Deutschland um ein Jahr verschoben werden.
So könnte die Zeit genützt werden, an der Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so
zuverlässig funktioniere wie angenommen, so Schaar. Es müsse zu einer transparenten
Abwägung von Kosten und Nutzen biometrischer Systeme kommen.

Hochsicherheitspässe mit einem oder mehreren biometrischen Merkmalen führen nicht
automatisch zu einer Verbesserung der Sicherheit (Konferenz der deutschen
Datenschutzbeauftragten am 1. Juni 2005).

Tests haben bewiesen, dass biometrische Identifikationsverfahren einerseits hohe
Falscherkennungsraten aufweisen und andererseits oft mit einfachsten Mitteln zu überlisten
sind. Diese scheinbar sicheren Pässe werden durch die derzeitigen unsicheren
biometrischen Verfahren zum Sicherheitsrisiko!

Besonders kritisch wird von Konsumenten- und DatenschützerInnen der Einsatz von RFID-
Chip's gesehen. Laut der gültigen EU-Verordnung sollen die europäischen Reisepässe und
Dokumente als Speichermedium einen RFID-Chip enthalten. RFID-Systeme bergen aber
derzeit noch eine Vielzahl ungelöster Risiken (Verfälschen der Daten, Abhören der
Funksignale, Störung des Datenaustausches etc.). Dies ergibt sich auch aus der
inneramerikanischen Diskussion. Bürgerrechtsgruppen, High-Tech-Firmen und die
Reisebranche haben Bedenken gegen Teile dieser Technologie, vor allem gegen RFID. Die
Funktechnik gilt als unsicher.

Dieser Chip ermöglicht ein berührungsloses Lesen der Reisepassinformation und
möglicherweise damit auch eine flächendeckende Überwachung von Passinhaberinnen. Wer
über entsprechende Lesegeräte verfügt kann dann damit einerseits öffentliche wie private
Räume überwachen, andererseits aber auch die Menschen selbst. Die informationeile
Selbstbestimmung ist damit am Ende.

Vorerst kam zur Einführung von Hochsicherheitspässen viel Druck auch von den USA
(Patriot act), die Einreisebestimmungen wurden verschärft:


Diese gelten seit 26.Juni 2005, grundsätzlich wird nun ein maschinenlesbarer Pass benötigt.
Nach der ursprünglichen US-Vorgabe hätten nach dem 26.Oktober 2005 ohne Visum nur die
Person in die USA reisen dürfen, die über einen maschinenlesbaren Pass mit einem
biometrischen Kennzeichen verfügen. Der von der EU angestrebten Fristverlängerung bis
2006 wurde nun durch die amerikanische Administration zugestimmt.
Nur wer einen so genannten Hochsicherheitspass besitzt, darf nach dem 31 .Oktober 2006
ohne Visum in die USA einreisen. Verlangt wird dafür ein maschinenlesbarer Pass mit einem
biometrischen Datum (Visa-Waiver-Programm).

Mit Stichtag 1. September 2006 sollen Pässe mit einem biometrischen Kennzeichen in allen
Mitgliedsstaaten der EU eingeführt werden. Eine frühere Einführung obliegt den
Mitgliedsstaaten. Die USA selbst planen die Einführung von Pässen mit nur einem
biometrischen Merkmal (Gesichtsfeld) nicht vor 2007!

Biometrie wird überdies zunehmend auch durch Unternehmen insbesondere bei der
Zugangskontrolle verwendet. So planen beispielsweise einige Airlines ein neues
Kontrollsystem mit biometrischen Informationen einzuführen. Diese sind allerdings höchst
umstritten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.              Sind Sie bereit - insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen - zumindest
einem Moratorium (d.h. einem Aufschub der Einführung der sogenannten
Hochsicherheitspässe in Österreich bis zumindest Oktober 2006) zuzustimmen?
Wenn nein, warum nicht?

2.              Ab welchem Zeitpunkt soll es aus Sicht des Bundeskanzleramtes diese sog.
Hochsicherheitspässe mit beiden biometrischen Merkmalen in Österreich geben?

3.              Werden Sie in Österreich für einen Großversuch (bzw. zumindest ein Probelauf
wie bei der e-card) zu Datenschutz und Datensicherheit, Zuverlässigkeit und


Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme vor der Einführung und Ausgabe von
elektronisch lesbaren biometrischen Hochsicherheitspässen eintreten? Wenn nein,
warum nicht?

4.   Wie begründen Sie die Ver- bzw. Anwendung von biometrischen Merkmalen
(Daten) in den sog. Hochsicherheitspässen?

Worin besteht der zusätzliche Sicherheitsnutzen von biometrischen Merkmalen in
diesen Pässen?

5.              Halten Sie die derzeit in Anwendung befindlichen biometrische Verfahren aus
Datenschutzgründen zu Hundertprozent einsatzbereit? Wenn ja, welche
Erkenntnisse liegen dem Ressort diesbezüglich vor?

6.              Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Bewertung
biometrischer verfahren liegen dem Bundeskanzleramt vor?

7.              Welche Stellungnahmen wurden von Österreich zur Einführung von sogenannten
Hochsicherheitspässen auf europäischer Ebene (z.B. EU-Ministerrat) hinsichtlich
Datenschutz und Datensicherheit sowie Grundrechtsfragen abgegeben?

8.              Auf welche Grundlagen haben die österreichischen Vertreter im Rat ihre
Entscheidung für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen und sonstigen
Reisedokumente von EU-Bürger gestützt?

9.              Aus welchen Gründen haben die österreichischen Vertreter im Rat am 13.
Dezember 2004 der EU-Verordnung EG 2252/2004 im Rat zugestimmt, ohne
vorher den Nationalrat damit zu befassen?

10.       Ist Ihnen bekannt, dass die Art 29 Datenschutzgruppe - in der Österreich
vertreten ist — vor diesem Beschluss massive Bedenken gegen die Einführung
biometrischer Merkmale in Pässen geäußert hat? Wenn ja, warum haben die
Vertreter der österreichischen Bundesregierung - insbesondere Sie als für den
Datenschutz ressortzuständiger Bundesminister - im Rat diese Bedenken nicht


berücksichtigt?

11.     Werden Sie für die Zweckbindung biometrischer Daten im österreichischen
Passgesetz eintreten? Wenn nein, warum nicht?

12.     Wie sieht das österreichische Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept bei diesen
so genannten Hochsicherheitspässen aus?

13.     Welche konkrete Sicherheits- oder Schlüsseltechnik kommt in den
österreichischen Hochsicherheitspässen zur Anwendung, damit die digitalen
Passdaten weder gelesen noch manipuliert werden können?

14.     Welche technische Sicherheitsinfrastruktur ist vorgesehen? Wie bewertet das
Bundeskanzleramt den hierzu notwendigen Forschungsbedarf, um etwa
kryptographische Sicherheitsmethoden auf Basis kostengünstiger passiver RFID-
Chips zu implementieren?

15.     Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern sichergestellt, dass die
sogenannten Hochsicherheitspässe, die mit den richtigen biometrischen
Merkmalen (z.B. Gesichtsbild und/oder Fingerabdrücke) des Passinhabers
versehen sind, nicht mit falschen Personendaten versehen werden?

16.     Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern sichergestellt, dass die
sogenannten Hochsicherheitspässe, die mit den richtigen Personendaten versehen
sind, nicht mit falschen biometrischen Merkmalen versehen werden?

17.     Können nach Einführung dieser sogenannten Hochsicherheitspässe (mit einem
biometrischen Merkmal) Verbrecher oder Terroristen an der Einreise nach Europa
oder Österreich gehindert werden?

18.     Ist es richtig, dass die digitalen Passbilder für die sogenannten
Hochsicherheitspässe von gewerblichen Photographen über das Internet online an
die befasste Passamtbehörde oder die ÖSD übermittelt werden sollen?


19.       Wenn ja, wie wird aus Sicht des Bundeskanzleramt bei dieser Übermittlung
Datenschutz und Datensicherheit (Datenintegrität) gewährleistet?

20.  Ist es richtig, dass die sogenannten Hochsicherheitspässe in Zukunft von der ÖSD
mit der Post den Passwerberinnen zugestellt werden?

Wenn ja, wie wird damit - ohne Identitätskontrolle - die Zustellung an den
tatsächlichen Antragsteller sichergestellt?

21.  Ist es richtig, dass in den sogenannten Hochsicherheitspässen ein kontaktloser
RFID-Chip (Funk-Chip) eingesetzt wird? Wie groß ist die Speicherkapazität des
vorgesehenen RFID-Chip?

22.  Ist es richtig, dass ein digitales Gesichtsbild (und später auch Fingerabdrücke) als
biometrisches Kennzeichen auf diesem RFID-Chip (Funkchip) gespeichert
werden soll? Wenn nicht, wo dann?

23.  Ist es richtig, dass der Chip so gebaut sein muss, dass ein weiteres drittes
biometrisches Merkmal (z.B. Iris) gespeichert werden kann?

24.  Besteht durch die Möglichkeit des kontaktlosen Auslesens tatsächlich ein
Sicherheitsgewinn oder sind hiermit nicht tatsächliche neue Risiken des
unbefugten Aus- bzw. Mitlesens zu befürchten? Wie verhalten sich diese Risiken
zum Grundrecht auf Datenschutz?

25.  Aus welchen Gründen wurde gerade diese Form der Datenübertragung gewählt?

26.  Wie wird bei dem nun in Österreich geplanten biometrischen
Erkennungsverfahren Datenschutz und Datensicherheit (IT-Sicherheit) garantiert?

27.  Sind Ihnen die Berichte bekannt, dass bei Tests mehrere biometrischen Verfahren
die angestrebte Sicherheit nicht garantiert haben und die Rate der
Falschzurückweisungen, (d. h. die Fälle, in denen das System einen Berechtigten
zu Unrecht zurückgewiesen hat), besonders hoch gewesen sind?


28.       Was passiert bei einer fehlerhaften Datenübertragung oder Zurückweisung?

29.       Wer haftet für den entstandenen Schaden (z.B. Urlaub) bei einer Zurückweisung
an einer Grenzkontrollstelle, die auf einen technischen Mangel (z.B. Lesegerät)
zurückgeführt wird? Sollen in derartigen Fällen Schadenersatzansprüche gestellt
werden können? Wenn nein, warum nicht?

30. Sehen Sie den Chip als Sicherheitsmerkmal?
Wenn ja, ist dieser fälschungssicher?

31.      Welche sonstigen Sicherheitsmerkmale sollen diese sogenannten
Hochsicherheitspässe in Österreich enthalten?

32.      Ist es richtig, dass die bisher im Pass aufgedruckten Informationen, wie
beispielsweise Name, Geburtsdaten, Gültigkeitsdauer und Passnummer zusätzlich
auch im Chip gespeichert sind?

33.      Ist auf dem RFID-Chip eine Verschlüsselung der erfassten biometrischen Daten
und der sonstigen Daten möglich?

34.      Wenn ja, wird diese Verschlüsselung vorgenommen?

35.  Wie und wodurch wird der in den sogenannten Hochsicherheitspässen verwendete
Chip vor unberechtigtem Auslesen ohne Zustimmung und Wissen geschützt
(Skimming)?

36.  Selbst wenn nach derzeitigem Stand der Technik ein unberechtigtes Mit- bzw.
Auslesen nicht möglich sein sollte: Wie ist die langfristige informationstechnische
Sicherheit der hierzu eingesetzten Verschlüsselungsverfahren zu bewerten?

37.  Können Sie ausschließen, dass die Kommunikation zwischen dem RFID-Chip
und dem Lesegerät (z.B. am Flughafen) durch Dritte abgehört werden kann?


38.       Können Sie ausschließen, dass mit RFID-Chip's in sogenannten
Hochsicherheitspässen Bewegungsprofile von Passinhabern durch Dritte erstellt
werden?

39.       Wie sicher sind RFID-Chips gegenüber externer Störquellen?
Wie wird technisch sichergestellt, dass nicht Störsender (z.B. an
Grenzkontrollstellen) das behördliche Auslesen der im Chip enthaltenden Daten
verhindern?

40.  Wie soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Stellen (Behörden) und zwar
nur mit Zustimmung des Inhabers des Passes auf die Passdaten zugreifen können,
wenn es doch nur eine Frage der Zeit ist, wann der entsprechende Code „gehackt"
werden kann?

41.  Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Aktivierung des RFID-
Chips?

Wie und unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Deaktivierung?

42.  Ist es richtig, dass der Chip nicht lesbar d.h. inaktiv ist, solange die
maschinenlesbare Zeile (MRZ) nicht benutzt wird?

43.  Ist es richtig, dass der Chip erst durch Auflegen auf ein Lesegerät (10 cm über das
Lesegerät) durch das Einlesen der MRZ aktiviert und lesbar wird, da die MRZ
einen Schlüssel enthält, der erst den Zugriff ermöglicht wird und erst dann Daten
übermittelt werden?

44.  Welche gutachterlichen Erkenntnisse und Beweise liegen Ihnen vor, dass der
„Chip" tatsächlich erst mit dem Einlesen der maschinenlesbaren Teile aktiviert
wird?

45.  Stellt die MRZ eine Erhöhung der Fälschungssicherheit dar, nachdem das
Dokument 9303 (das die Gestaltung des Passes, den Aufbau der MRZ und deren
Lesbarkeit regelt) allgemein zugänglich ist und sich die Inhalte der MRZ über das
Internet abrufen lassen?


46.  Ist es richtig, dass es mit der Einführung der maschinenlesbaren Zeile (MRZ) um
eine Beschleunigung der Grenzkontrolle bzw. der Personenabfertigung (Ein- bzw.
Ausreise) geht und nicht um eine Erhöhung der Fälschungssicherheit?

47.  Können Sie ausschließen, dass durch diese sogenannten Hochsicherheitspässe
sowie mit den damit verbundenen zentralen Speichermöglichkeiten und
Verknüpfungsmöglichkeiten von biometrischen Daten mit anderen
Daten(beständen) „Gläserne Bürger" geschaffen werden können?

48.  Dürfen die in Zukunft an den österreichischen Grenzkontrollstellen oder
Flughäfen gelesenen biometrischen Passdaten (bei Ausreise oder Einreise) aus
datenschutzrechtlicher Sicht in Österreich gespeichert und verwendet werden?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken?

49.  Dürfen in Zukunft die an nicht österreichischen Grenzkontrollstellen oder
Flughäfen anderer Mitgliedsstaaten gelesenen biometrischen Passdaten (bei
Ausreise oder Einreise) aus datenschutzrechtlicher in diesen Staaten gespeichert
und verwendet werden? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und zu
welchen Zwecken?

50.  Dürfen die an österreichischen Grenzkontrollstellen und Flughäfen gelesenen
biometrischen Passdaten (Ausreise oder Einreise) aus datenschutzrechtlicher Sicht
mit den in zentralen Datenbanken gespeicherten Daten des BMI u.a.
(Erkennungsdienstliche Datenbank oder digitale Bilddatenbank) abgeglichen
werden? Wenn ja, mit welchen zentralen Datenbanken oder Referenzdatenbanken
und aufgrund welche Rechtsgrundlage?

51.  Wenn nein, wird durch das BKA die Auffassung geteilt, dass aus
verfassungsrechtlichen Gründen die biometrischen Daten in der
Verfügungsgewalt der Passinhaberinnen verbleiben müssen und daher
ausschließlich auf dem Reisepass, nicht aber in zentralen Datenbanken
gespeichert werden oder mit Referenzdatenbanken abgeglichen werden dürfen?


52.      Können Sie in Österreich einen Abgleich der gespeicherten biometrischen
Passdaten mit zentralen Datenbanken ausschließen? Wenn nein, warum nicht?

53.      Welche staatlichen Stellen (Behörden) in Österreich sollen Zugriff auf die für die
Hochsicherheitspässe erfassten biometrischen Daten (digitale Lichtbilddatei oder
Fingerabdruckdatei) bekommen?

54.      Ist es geplant, anderen Mitgliedsstaaten der EU oder überhaupt anderen Staaten
einen Zugriff auf die für die österreichischen Hochsicherheitspässe erfassten
biometrischen Daten (Digitale Gesichtsbilddatei und Fingerabdruckdatei) zu
gewähren?

55.      Wenn ja, aus welchen Gründen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

56.      Unterstützen Sie die Forderung des EU-Parlaments, alle Behörden und sonstige
Stellen in ein Register aufzunehmen, die Zugang zu den in den
Hochsicherheitspässen im integrierten Chip gespeicherten Daten haben, damit die
notwendige Transparenz erreicht und Missbrauch weitgehend vermieden wird?
Wenn nein, warum nicht?

57.      Werden Sie weiterhin auf europäischer Ebene mit Nachdruck gegen die
Einführung einer zentralen europäischen Passdatenbank - die allen biometrischen
Daten der Europäerinnen enthalten würde - eintreten?

58.      Welche EU-Mitgliedsländer treten zur Zeit weiterhin für die Einführung einer
zentralen europäischen Passdatenbank ein?

59.  Welchen konkreten Beitrag können diese geplanten Hochsicherheitspässe mit
biometrischen Merkmalen zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität
insbesondere des Terrorismus in Österreich, in der EU bzw. weltweit leisten?

60.  Wie sieht die „Kosten - Nutzenrechnung" für die Aufnahme und Verwendung
dieser beiden biometrischer Daten in den sogenannten Hochsicherheitspässen in
Österreich aus?


61.  Worin liegt der entscheidende - zusätzliche - Sicherheitsgewinn durch die
Einführung biometrischer Merkmale durch die Verwendung sogenannter
Hochsicherheitspässe?

62.  Welche Strafbestimmungen sind bei einer missbräuchlichen Verwendung von
biometrischen Personendaten heranzuziehen?

63.  Welche unabhängige Behörde hat in Österreich die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei elektronisch lesbaren
Hochsicherheitspässen mit biometrischen Kennzeichen zu kontrollieren und
Missbrauch zu verhindern?

64.  Benötigt Österreich eine Novelle des Datenschutzgesetzes auch deshalb, weil
zunehmend private Unternehmen biometrische Merkmale verlangen, verwenden
und verarbeiten?