3453/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Posch, Jarolim und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend   rechtswidrige   Vorgänge   im   Zuge   der   Festnahme   und   Anhaltung   eines

Demonstranten gegen das „Ulrichsbergtreffen"

Das jährliche Treffen von Kriegsveteranen - darunter auch ehemalige Mitglieder der Waffen-
SS - auf dem Kärntner Ulrichsberg zieht immer wieder eine größere Zahl von Personen aus
der rechtsradikalen Szene an und ist deshalb starker Kritik ausgesetzt.

So kam es auch heuer im Umfeld des „Ulrichbergtreffens" am 17.9. in Klagenfurt zu einer
Gegendemonstration, in deren Verlauf der deutsche Staatsbürger Hans-Georg E.
festgenommen wurde, da ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wurde.

Laut Medienberichten wurde der Mann bei seiner Festnahme vom amtshandelnden Beamten
beschimpft, u.a. mit den Worten „Du stinkst" und „Trottel, ich streich dir gleich eine". Kurz
nach seiner Festnahme wurde von E. gegen seinen Willen eine DNA-Probe genommen.
Weiters wurde er vorerst nicht verpflegt, sondern bekam erst am Vormittag des 18.9. ein
Essen, mußte sich dieses allerdings selbst bezahlen.

In der Folge wurde Hans-Georg E. bis zu seinem Prozess am 20.9. polizeilich angehalten,
wobei er am 19.9. oder 20.9. in die JA Klagenfurt verbracht wurde, dort aber nicht
einvernommen wurde.

Die Gerichtsverhandlung am 20.9., bei der E. anwaltlich nicht vertreten war, endete mit einem
Schuldspruch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (Strafmaß: neun Monate auf
Bewährung). Darüber hinaus wurde ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot gegen E.
ausgesprochen. Nach kurzer fremdenpolizeilicher Anhaltung wurde er mit der Auflage
entlassen, bis Mitternacht das österreichische Staatsgebiet zu verlassen.

Es liegt der Verdacht nahe, dass in oben geschilderter causa Organwalter der
Sicherheitsbehörden die ihrer Arbeit zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen nicht
eingehalten haben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachfolgende

ANFRAGE

1.  Wann wurde die Festnahme gegen Hans-Georg E. ausgesprochen?

2.              Entspricht es den Tasachen, dass E. bei seiner Festnahme beschimpft wurde, u.a. mit den
Worten „Du stinkst" und „Trottel, ich streich dir gleich eine"?

3.              Von wann bis wann und wo befand sich E. in polizeilicher Anhaltung?

4.              Wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Maximalfrist von 48 Stunden eingehalten?

5.              Entspricht es  den Tatsachen,  dass  von  E.  gegen  seinen Willen  eine  DNA-Probe
genommen  wurde? In  welcher gesetzlichen Grundlage findet diese Maßnahme ihre
Deckung?

6.              Entspricht es den Tatsachen, dass E. erst am Vormittag des 18.9. verpflegt wurde und
darüber   hinaus   dieses   Essen   aus   eigener   Tasche   finanzieren   mußte?   War   die
Vorgangsweise der handelnden Beamtinnen gesetzeskonform?

7.              Entspricht  es  den  Tatsachen,  dass  E.   während  seiner polizeilichen  Anhaltung  die
Beiziehung eines Rechtsbeistandes rechtswidrigerweise verwehrt wurde?