3532/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle

 

 

Im Jahr 2004 waren bereits 28 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle gentechnisch verändert, vor allem in den USA, China und zunehmend auch in Indien. Damit wird auch ein großer Teil der Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt. Im Gegensatz zu Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch verändertem Baumwollsamen hergestellt werden, sind gentechnisch veränderte Textilien in der EU nicht kennzeichnungspflichtig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Auf EU-Ebene liegen mehrere Anträge über die Zulassung von gentechnisch veränderter Baumwolle vor. Welche Position werden Sie bei der Entscheidung auf Zulassung ergreifen?

 

  1. Treten Sie dafür ein, dass auf EU-Ebene eine Kennzeichnungspflicht für Textilien, die mit gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt wurden, eingeführt wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Unterstützen Sie die Einführung eines Ökolabelling in der Textilindustrie (Angabe der Herkunft der Rohstoffe, Umweltfreundlichkeit der Produktion, Transportwege, Recyclingfähigkeit des Kleidungsstückes etc.)? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Unterstützen Sie die Einführung einer freiwilligen „gentechnikfrei“-Kennzeichnung in der Textilindustrie? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?