3981/J XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Muttonen und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend aktuelle Fragen zur Tätigkeit der Artothek

Die Aufgabe der Artothek des Bundes war seit 1948 - zunächst als Teil einer
Abteilung der Kunstsektion im BKA - die Sammlung, Verwaltung und Betreuung der
im Rahmen der Kunstförderungsankäufe durch den Bund erworbenen Kunstwerke
sowie die Verleihung der Kunstwerke an Bundesdienststellen im In- und Ausland.

Nachdem der Rechnungshof die Gebarung der Artothek von 1997 bis 1999 überprüft
hatte und unter anderem das Fehlen eines zweckmäßigen Systems für die
Inventarisierung und die Verleihtätigkeit sowie das Fehlen von Beständen feststellte,
wurde die Auflösung der Artothek und die Übertragung ihrer Bestände an die fachlich
in Betracht kommenden Bundesmuseen empfohlen. „Durch die Nutzung von
Synergieeffekten wäre diese Lösung nach Ansicht des RH trotz des bei den
Bundesmuseen entstehenden Mehrbedarfes an personellen und räumlichen
Ressourcen zweckmäßiger“
(RH-Bericht 2001/5, Seite 42).

Staatssekretär Morak hat als Folge dieser RH-Kritik an der Führung der
bundeseigenen Kunstsammlung deren Verwaltung ausgegliedert und einem Verein
übertragen: per 1.10.2002 wurde die Verwahrung und Verwaltung der
bundeseigenen Kunstwerke der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" übertragen. Der Vertragsabschluss des BKA mit diesem Verein wurde
im Vorfeld heftig kritisiert: vor allem die nur sehr beschränkte Interessentensuche, die
direkte Einladung des Vereins "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes", sich doch an der entsprechenden Ausschreibung zu beteiligen und die
Verflechtungen zwischen BKA und seinem Konsulenten Christian Pultar als
Generalsekretär des Vereins „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes". Bezweifelt wurde auch, ob die Kosten der Artothek-Ausgliederung an
diesen Verein über 10 Jahre gerechnet insgesamt nicht höher sind als jene Kosten,
die bei einem Verbleib der Artothek im BKA oder bei Annahme des Angebotes der
Theaterservice GmbH anfallen würden.

Nach Darstellung des BKA war das Angebot des Vereins "Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" mit 732.397 € (Übernahme der
Verwaltung der Artothek in den ersten 3 Jahren für ein Jahrespauschale von €
109.009; in den Folgejahren zu einem Jahrespauschale von € 202.685; alle Beträge
zuzüglich USt) umgerechnet auf eine Vertragsdauer von 5 Jahren günstiger als das
Angebot ebenfalls anbietenden Theaterservice GmbH (4170/AB, XXI. GP, 9.2002)

Für den interessierten Beobachter ist allerdings in den Kunstberichten nicht eindeutig
nachzuvollziehen, ob die "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" die Artothek-Verwaltung zum tatsächlich vereinbarten Preis durchführt:

-          Im Kunstbericht 2002 fehlen dazu detaillierte Angaben;

-          im Kunstbericht 2003 ist eine Zahlung von 148.786,99 € an die „Gesellschaft
zur Digitalisierung des Kulturgutes" für die Artothek des Bundes angeführt;


-          der Kunstbericht 2004 führt für die Verwahrung, Verwaltung, Verleihung und
Digitalisierung Artothek die Summe von 101.485,17 €, sowie für Rahmungen
und Restaurierungen von Kunstwerken 19.946,80 € an.

Auch die elektronische Verfügbarkeit der Exponate der Artothek lässt deutlich zu
wünschen übrig: Knapp 3 ½ Jahre hatte die „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" mittlerweile Zeit, die Digitalisierung der Artothek-
Bestände zügig voranzutreiben - mit dem Resultat, dass bisher nur ein sehr kleiner
Teil der Artothek-Exponate über das Internet elektronisch publiziert ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.             Wie hoch waren die Zahlungen des BKA an den Verein „Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" in den Jahren 2002-2005?
(bitte nach Jahren gegliedert anführen)

2.             Wie viele Personen sind in der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes" beschäftigt?

3.             Sie haben in 3320/AB XXI. GP ausgeführt, dass das BKA bei der
Neuorganisation der Artothek besonderes Augenmerk darauf gerichtet hat,
dass die bisherigen MitarbeiterInnen der Artothek auch weiterhin in
Beschäftigung bleiben. Sind die ehemals in der Artothek beschäftigten
MitarbeiterInnen noch immer in der „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" tätig?

4.             Die „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" ist bereits
seit 1.1.2002 mit der Digitalisierung des Sammlungsbestands der Artothek
beauftragt. „Gegenwärtig ist ein Sammlungsbestand von 30.200 Kunstwerken
elektronisch in der Datenbank über ,The Museum System' erfasst" (2984/AB,
XXII.GP). Diese Datenbank ist im Internet als eMuseum zugänglich -
allerdings immer noch nur mit einem kleinen Bruchteil der Exponate. Warum
sind der interessierten Öffentlichkeit nach immerhin mehr als drei Jahren
Digitalisierung derzeit lediglich die Neuerwerbungen der Jahre 2003, 2004
sowie die Ankäufe 1955 elektronisch zugänglich? Stellt dies nicht eine
Verletzung des zwischen BKA und dem Verein abgeschlossenen Vertrags dar,
der eine Publikation der vom Auftragnehmer verwalteten Kunstobjekte über
das Internet vorsieht?

5.             Wann wird der Gesamtbestand an über 30.000 elektronisch erfassten
Exponaten auch für eine breite Öffentlichkeit elektronisch verfügbar sein?

6.             Hat sich der Verein Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" bisher den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend verhalten
und die Leistungen zur vereinbarten Vergütung ordnungs- und sachgerecht
erbracht?


7.            Welche Resultate hat die abschließende Standortkontrolle aller Exponate der
Artothek ergeben? Wie viele Kunstobjekte waren nach Abschluss der
Recherchen nicht mehr auffindbar?

8.            Im Jahr 2003 war ein Teil der Skulpturen der Artothek in Lagerflächen im
Keller der Hofburg eingelagert („Es werden Skulpturen zur Erleichterung der
Gesamtübersiedlung vorübergehend in der Hofburg untergebracht", 4170/AB).
Befinden sich derzeit noch Artothek-Exponate in diesen Lagerflächen oder
wurden mittlerweile alle Exponate der Artothek an den Standort 1120 Wien,
Strohberggasse 40, Ecke Hetzendorferstraße 76 übersiedelt?

9.            Der Vertrag zwischen BKA und Verein beinhaltet auch Regelungen bezüglich
Versicherung und sachgerechter Lagerung der Kunstobjekte. Wird die
Einhaltung dieser vertraglichen Bestimmungen durch das BKA geprüft und
wenn ja, in welcher Form?

10.    Entspricht die Sicherung der Kunstexponate dem aktuellen technischen
Standard?

11.    Ist es richtig, dass dem Verein "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes" das Recht eingeräumt wurde, die Kunstexponate der
Artothek für eigene Ausstellungstätigkeit zu verwenden? Wenn ja, wie viele
Ausstellungen hat der Verein "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes" mit den Artothek-Exponaten seit 2002 durchgeführt? Wurden
damit Einnahmen erzielt und wenn ja, in welcher Höhe?