4070/J XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend der drohenden Zwangunterbrechung des Studiums für einen kompletten Jahrgang der Gottlieb Bernhard Universitätszahnklinik Wien!

 

An der Zahnklinik der Medizin Universität Wien droht erstmals einem kompletten Studienjahrgang eine Zwangsunterbrechung. Für einen gesamten Studienjahrgang mit 75 Studierenden stehen im Wintersemester 2006 keine Praktikumsplätze für den letzten Studienabschnitt zur Verfügung. Es handelt sich hier also keineswegs um StudienanfängerInnen, sondern um Studierende mitten im Studium. Seitens der Klinikleitung hat man den Studierenden sogar eine zwangsweise Unterbrechung ihres Studiums von bis zu 3 Jahren in Aussicht gestellt, denn solange dauert es, bis der Rückstau an Studierenden aus den Vorjahren abgebaut ist. Der Rückstau besteht aus WiederholerInnen bzw. Studierenden der alten Studienordnung bis zum Jahr 1998 und ist nicht mit dem freien Zugang zur Universität zu erklären. Diese Entwicklung war für die Leitung der Zahnklinik seit Jahren absehbar. Dennoch blieb die Anzahl der 70 Praktikumsplätze unverändert und es wurde vollständig versäumt, rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, um ein geordnetes, zeitlich planbares Zahnmedizin-Studium sicherzustellen.

 

Die Studierenden sind dadurch in einer prekären Lage, denn sie müssen ihr Studium zwangsweise unterbrechen und verlieren dadurch unverschuldet mehrere Jahre Zeit und Geld. Die gesetzliche Situation ist eindeutig: Das Universitätsgesetz 2002 legt in § 54.8 fest, dass ein zügiges Studium von der Universität sicherzustellen ist. Im Bedarfsfall sind sogar dezidiert zusätzliche Veranstaltungen einzurichten. Die Universitätszahnklinik Wien missachtet somit geltendes Gesetz.

 

Auch der volkswirtschaftliche Schaden der Zwangsunterbrechung der Ausbildung ist beträchtlich: Laut Berechnungen der Statistik Austria beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden, der aus einem verzögerten Eintritt der 75 Studierenden in den Arbeitsmarkt entsteht, auf mindestens € 2,2 Mio. pro Jahr.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Sind Sie von den Problemen an der Zahnklinik der Medizin Universität Wien unterrichtet?

 

  1. Wer ist konkret dafür verantwortlich, dass die sich seit Jahren abzeichnende Wartezeitproblematik an der Universitätszahnklinik Wien nicht rechtzeitig gelöst wurde? Welche personellen Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

  1. Wie rechtfertigt die Leitung der Zahnklinik Wien Ihnen gegenüber einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von mindestens 2,2 Mio. Euro pro Jahr, welcher sich aus der Zwangsunterbrechung für den gesamten Studienjahrgang ergibt? Akzeptieren Sie diese Rechtfertigung? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

  1. Das Universitätsgesetz 2002 legt in § 54.8 fest, dass ein zügiges Studium sicherzustellen ist und im Bedarfsfall zusätzliche Veranstaltungen einzurichten sind. Hat das Universitätsgesetz 2002 auch im Falle der Universitäts-Zahnklinik Wien Geltung?

 

  1. Die Bundesregierung schaltet derzeit u.a. im Standard bezahlte Anzeigen mit folgendem Text:

 

             Gesicherte Studienplätze für Österreichs Medizinstudierende.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Semester. Wir schaffen die bestmöglichen Voraussetzungen dafür.

   Alles Gute.

 

   Elisabeth Gehrer (Unterschrift), Wissenschaftsministerin.“

  

Stehen Sie zu Ihrer o.g. Aussage und werden die 75 Studierenden des jetzigen sechsten Semesters Ihr Studium ab Herbst 2006 laut Studienplan fortsetzen können?

 

  1. Was werden Sie konkret unternehmen, um eine geordnete, zeitlich planbare zahnärztliche Ausbildung an der Bernhard-Gottlieb Universitätszahnklinik Wien wiederherzustellen?