4250/J XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Aufsichtsratsmandat in der ASFINAG-Baumanagement
In der Tageszeitung Kurier war am Sonntag, dem 14. Mai
2006 folgender Artikel zu
lesen:
Gorbachs Job-Börse hat Hochbetrieb
von Daniela Kittner
Als die Orangen noch blau waren, haben sie
ausgiebig gegen rot-schwarzen
Postenschacher gewettert. Seit sie an der Macht sind, sind sie nicht zimperlich
beim Selbst-
Bedienen. Eine Drehscheibe ist
diesbezüglich das Infrastrukturministerium Hubert Gorbachs.
Nachdem vor Kurzem die Bestellung von Ex-Minister Mathias Reichhold zum dritten
Asfinag-
Vorstand für Aufsehen sorgte, werden schon wieder neue Fälle bekannt.
Da wäre der blaue Ex-Abgeordnete Reinhard Firlinger. Seine
Beraterfirma hat vom
Ministerium zwei Aufträge für die Via Donau, die frühere
Wasserstraßendirektion,
bekommen. "Der zweite war ein ,follow
up des ersten", bestätigt Firlinger. Er betont, dass er
nicht Mitglied des BZÖ und aus der FPÖ ausgetreten, also
"parteifrei" sei.
In der Via Donau, wo es wegen der Parteispaltung zu
Umfärbungen im Aufsichtsrat
kommen soll - Blau raus, Orange rein - wird
über Firlingers Verbindungen geraunt: Gorbachs
Kabinettsmitarbeiter Werner Windisch würde Firlinger "bedienen".
Firlinger gibt zu, Windisch
zu kennen, aber: "Er kann gar keine Aufträge vergeben."
Windisch kam dem KURIER-
Ersuchen um einen Rückruf nicht nach.
Aktuell bewirbt sich Firlinger um
einen dritten Ministeriums-Auftrag. Dabei geht es um
Beraterdienste für
die Luftfahrtabteilung.
Der nächste Fall
betrifft den BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer. Per 1. April 2006 ist
der orange
Verkehrssprecher in den Aufsichtsrat der Asfinag-Baumanagement
eingezogen. Wittauer hätte das binnen Monatsfrist dem Unvereinbarkeitsausschuss
des Parlaments melden müssen. Ob er das tat, darüber war beim
Ausschussvorsitzenden Hermann Schultes (ÖVP) keine Auskunft zu bekommen.
Stattdessen hieß es plötzlich, nachdem der
KURIER zu recherchieren begonnen hatte,
Wittauer hätte den Aufsichtsratsposten wieder abgegeben. Ob das nun
stimmt oder
nicht - nach der Verfassungslage ist klar:
Wittauer würde für die Aufsichtsratstätigkeit
eine Genehmigung des Unvereinbarkeitsausschusses brauchen. Und er musste
auf
das Salär verzichten, denn Abgeordnete, so steht's im Gesetz, "üben die
Aufsichtsratsfunktion in vom Rechnungshof
kontrollierten Unternehmen ehrenamtlich
aus". Wittauer kam dem KURIER-Ersuchen um Stellungnahme nicht nach.
Der nächste Fall betrifft den Kabinettschef von
Vizekanzler Gorbach, Rüdiger Schender. Er
ist Mitglied in den
Aufsichtsräten der ÖBB Dienstleistung, der ÖBB Personenverkehr, der
ÖBB Rail Cargo, der Brenner Basistunnel-Gesellschaft und der Raab
Ödenburg-Eisenbahn.
Für diese Tätigkeiten bekommt Schender eine jährliche Grundzahlung von
25.500Euro
(4500Euro in jeder ÖBB-Firma und je 6000Euro in den beiden anderen Betrieben).
Das ist
immerhin ein monatliches Zubrot von
2125Euro zu seinem Kabinettschef-Gehalt. Außerdem
gibt's in den ÖBB-Firmen pro Sitzung extra 200Euro.
Schender verteidigt sich: "Das
Verkehrsministerium ist bei 91 Firmen Eigentümervertreter.
Fünf Aufsichtsräte
sind daher wenig. Außerdem braucht der Vizekanzler
Vertrauenspersonen in den Firmen, weil er ja auch gerade stehen muss, wenn dort
etwas
passiert."
Das
Unvereinbarkeitsgesetz verpflichtet die Abgeordneten (und andere
Funktionsträger der Republik), gewisse Funktionen gegenüber dem
Unvereinbarkeitsausschuss zu melden. Dann hat in Folge der
Unvereinbarkeitsausschuss über die
Zulässigkeit der Ausübung dieser Funktion
parallel zur Tätigkeit als Abgeordneter zu entscheiden.
Der
Ausschuss ist dabei auf die Meldungen der Abgeordneten angewiesen. Es ist
daher für das Funktionieren dieses Unvereinbarkeitssystems unabdingbar
notwendig, dass die Abgeordneten dem Gesetz entsprechend korrekt und innerhalb
der vom Gesetz vorgesehenen Frist diese
Meldungen vorzunehmen haben. Aus dem
zitierten Artikel ergibt sich der Hinweis, dass eine solche Meldung von
Abgeordneten
Klaus Wittauer nicht vorgenommen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Hat
oder hatte der Abgeordnete Wittauer ein Mandat im Aufsichtsrat eines
Unternehmens, das von Ihrem Ressort durch
Beteiligungen, Subbeteiligungen
oder personelle und organisatorische Verflechtungen im Sinne des Art. 52 Abs.
2 B-VG beherrscht wird?
2.
Wenn ja, wann begann dieses Mandat und, wenn Abgeordneter
Wittauer
zwischenzeitlich
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, wann endete dieses?
Wenn ja, bei
welchem/welchen Unternehmen?
3.
Wie viele Mitarbeiter waren mit Stichtag 15. Mai 2006 in
Ihrem Ministerbüro im
BMVIT beschäftigt?
4.
Wie viele Mitarbeiter waren mit Stichtag 15. Mai 2006 in
Ihrem Vizekanzlerbüro
beschäftigt?
5.
Wie
viele Mitarbeiter waren mit Stichtag 15. Mai 2006 in den Büros
a) des Staatssekretärs Eduard Mainoni
und
b)
des Staatssekretärs Helmut Kukacka
beschäftigt?
6. Welche der Mitarbeiter gem. den Fragen 3 bis 5
haben in einem Unternehmen,
das im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG von Ihrem Ressort beherrscht wird (laut
Ihrem Kabinettchef sind dies 91), ein Aufsichtsratsmandat inne?
In welchem Unternehmen haben sie dieses?
7. Welche finanziellen Vorteile erhalten diese aus
der Innehabung eines
Aufsichtsratsmandates aufgegliedert
nach Unternehmen und Person?