4288/J XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend funktionaler Analphabetismus

 

Analphabetismus ist ein relativer Begriff. Ob eine Person als AnalphabetIn gilt, hängt nicht nur von den individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb des gesellschaftlichen Umfelds, in dem sich diese Person bewegt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

Als funktionale AnalphabetInnen werden auch diejenigen Personen bezeichnet, die aufgrund unzureichender Beherrschung der Schriftsprache und/oder aufgrund der Vermeidung schriftsprachlicher Eigenaktivität nicht in der Lage sind, Schriftsprache für sich im Alltag zu nutzen.

Die Datenlage zu funktionalem Analphabetismus ist in Österreich sehr begrenzt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)     Wie viele funktionale AnalphabetInnen gibt es in Österreich? Welche Daten liegen dem Ministerium vor?

2)     Woher bezieht das Ministerium die entsprechenden Daten? Wie werden Zahlen zu funktionalem Analphabetismus erhoben?

3)     Welche Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten werden für funktionale AnalphabetInnen in Österreich angeboten?

4)     Wie viele derartige Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten? (bitte auch nach Bundesländern gegliedert angeben)

5)     Wie viele bis 25jährige Personen sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?

6)     Wie viele Männer bzw. Frauen sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?

7)     Wie viele Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?