4292/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Renate Csörgits

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Studie von L&R Sozialforschung über die Arbeitskräfteüberlassung.

In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4071/ J vom 22. März 2006
erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dass die oben angeführte und
von seinem Ministerium beauftragte Studie gegenwärtig nicht für die Öffentlichkeit
vorgesehen ist.

Als Gründe nennt Minister Bartenstein einerseits, dass die Studie redaktionell noch
nicht vollständig abgeschlossen sei, andererseits führt er an, dass die Studie darüber
hinaus nur als interne Entscheidungsgrundlage diene.

Laut Angaben auf der Website von L&R Sozialforschung (www.lrsocialresearch.at)
wurde die Studie im Jahr 2005 beendet. Dass eine aus öffentlichen Mitteln
finanzierte Studie über die Arbeitskräfteüberlassung von Seiten des Ministeriums
geheim gehalten wird, ist nicht nachvollziehbar. Denn wenn eine Studie aus
öffentlichen Geldern finanziert wird, soll die Öffentlichkeit auch die Gelegenheit
haben, die Ergebnisse der Studie kennen zu lernen und zu diskutieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen verweigern Sie die Veröffentlichung
der Studie zur Arbeitskräfteüberlassung? Legen Sie diese gesetzliche Bestimmung
im Detail dar.