4352/J XXII. GP

Eingelangt am 12.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Laserdrucker - Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel

Die Debatte um Feinstaub und ultrafeine Partikel lässt sich nicht nur auf die Umgebungs-Luft in Stadt und Land beschränken: möglicherweise ebenso gefährliche Verursacher feiner und ultrafeiner Feinstaub-Partikel befinden sich oft in unmittelbarer Umgebung, nämlich am eigenen Arbeitsplatz: die mittlerweile in fast jedem Büro vorhandenen Laserdrucker und Kopierer.

Laserdrucker emittieren während des Druckprozesses flüchtige organische Verbindungen, Ozon und Tonerstaub. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Emissionen von Laserdruckern gesundheitlich bedenklich sind, scheiden sich die Geister: dies hängt nämlich sowohl von den verwendeten Geräten, der Druckintensität, den räumlichen Gegebenheiten aber auch vom verwendeten Druckertoner ab. Zusätzlich erschwert wird die Beurteilung möglicher Gesundheitsgefahren auch dadurch, dass - sofern kein mit Umweltsiegel versehener Drucker verwendet wird - kaum Angaben über die Komponenten handelsüblicher Toner vorhanden sind.

Eine Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes vom Feber 2006 zeigt auf, dass der Betrieb von Laserdruckern zur Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel führen kann. Je nach Gerätehersteller und Gerätealter variiert die Höhe der Partikelfreisetzung. Die Menge der emittierten feinen und ultrafeinen Partikel hängt auch nicht immer mit dem Alter der Geräte zusammen: teilweise trat bei neueren untersuchten Geräten eine höhere Emission ultrafeiner Partikel auf als bei nach Herstelljahr und Gebrauch älteren Geräten. Wie der UBA-Deutschland-Studie entnommen werden kann, finden derzeit weiterführende Untersuchungen zur genaueren Ermittlung des Gesundheitsrisikos von Partikelemissionen aus Bürodruckern statt.

Es ist davon auszugehen, dass der Ausstattungsgrad österreichischer Büros mit Informations- und Kommunikationstechnik (also auch mit Computern und Druckern) ähnlich wie in Deutschland bei über 50% liegt. Fraglich ist, ob die Mehrzahl der im Einsatz befindlichen Laser-Drucker und Toner über Prüfsiegel verfügen, die nur an emissionsarme Geräte verliehen werden (wie z.B. Blauer Engel oder Umweltzeichen). Offen ist auch, ob angesichts der neuen Erkenntnisse zu feinen und ultrafeinen Partikelemissionen ausreichende Maßnahmen zur Minimierung möglicher Gesundheitsrisiken durch Partikelemissionen aus Bürodruckern getroffen werden.

Ein ganz wichtiger Ansatzpunkt wäre die Beschaffung von Druckern und Drucker- Tonern nach dem fortschrittlichsten Stand der Technik, um ausschließlich schadstoffarme Produkte zum Einsatz zu bringen. Eine ganz wesentliche Verantwortung trifft hier auch die Bundesbeschaffungsgesellschaft, die den Ankauf dieser Produktgruppen (Beschaffungsgruppe Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial) für den Bund - und seit der letzten BBG-Novelle auf freiwilliger Basis auch für andere Auftraggeber der öffentlichen Hand - abwickelt.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Schlüsse ziehen Sie aus den Resultaten der Studie des deutschen UBA Untersuchungen zur Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel beim Betrieb von Laserdruck-Geräten"?

2.                         Existieren in Ihrem Ressort Untersuchungen, die eine Risikoabschätzung der feinen und ultrafeinen Partikelemissionen aus Laserdruckern beinhalten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

3.                         Sind in Ihrem Ressort ausschließlich Laserdrucker, Kopierer und Druckertoner mit Umweltsiegel (also Blauer Engel, Umweltzeichen,...) im Einsatz?

4.                         Verfügt Ihr Ressort über Daten, bei wie vielen in Österreich im Einsatz befindlichen Druckern und Druckertonern emissionsarme Produkte mit entsprechendem Prüfsiegel in Verwendung stehen?

5.                         Ist geplant, für Laser-Drucker eine Umweltzeichenrichtlinie - ähnlich der seit 1993 bestehenden Umweltzeichen-Richtlinie UZ 16 für Kopiergeräte zu erarbeiten?

6.                         Es existiert zwar ein Österreichisches Umweltzeichen für die Wiederaufbereitung von Farbträgern (UZ11); derzeit sind aber laut Homepage (http://www.umweltzeichen.at/) keine Produkte damit ausgezeichnet. Was sind die Ursachen dafür?

7.                         Werden Sie dem zuständigen BMF einen Kriterienkatalog für die Bundesbeschaffungsgesellschaft vorschlagen, damit künftig ausschließlich der Ankauf von Drucker-Toner und Drucker nach dem fortschrittlichsten Stand der Technik vorzusehen ist?