707/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni, Hagenhofer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend verpflichtende Sprachkurse für Ausländer

Wie Medienberichten, unter anderem einem „Kurier"-Artikel vom 9. Juli 2003, zu entnehmen
ist, sind die verpflichtenden Sprachkurse für Ausländer sehr schlecht besucht. Ein halbes Jahr
nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen rund um die Integrationsvereinbarung ist der
Andrang bei den Anbietern dieser Sprachkurse äußerst gering. So hatte etwa laut „Kurier"
das Rote Kreuz mit Ende Juni österreichweit ganze sieben Kurse mit insgesamt 64
Teilnehmern laufen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Kurse im Sinne der Bestimmungen der „Integrationsvereinbarung" hat es
im Jahr 2003 bislang gegeben, von welchen Kursanbietern wurden diese Kurse
abgehalten, wo fanden diese statt und wie groß war die Zahl der jeweiligen
Teilnehmer?

2. Wie viele Kurse im Sinne der Bestimmungen der „Integrationsvereinbarung" sind
derzeit im Laufen, von welchen Kursanbietern werden diese Kurse abgehalten, wo
finden diese statt und wie groß ist die Zahl der jeweiligen Teilnehmer?

3. Wie viele Sprachkurse mussten bislang mangels Interessenten abgesagt werden, wo
und wann hätten diese Kurse stattfinden sollen und wer wäre jeweils der
Kursanbieter gewesen?


4. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass sich - wie vom „Kurier"

berichtet - eine derartig geringe Anzahl von Teilnehmern für diese verpflichtenden
Deutschkurse gefunden hat?

5. Wie viele Analphabeten haben bislang an einem der verpflichtenden Deutschkursen
teilgenommen? Halten Sie es nach wie vor für nicht notwendig, für Analphabeten
eigene spezielle Sprachkursangebote zu erstellen? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie erklären Sie sich, dass sich andere Deutschkurse, die sich nicht nach den
gesetzlichen Vorgaben der Integrationsvereinbarung zu richten haben, großer
Beliebtheit und großen Andrangs erfreuen?

7.  Haben Sie vor angesichts dieses offensichtlichen Flops die gesetzlichen
Bestimmungen rund um die Integrationsvereinbarung, insbesondere was die
gesetzlich verpflichtenden Sprachkurse betrifft, zu überdenken? Wenn ja, welche
Schritte werden Sie setzen? Wenn nein, warum nicht?