952/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk, Kurt Eder
und GenossInnen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Trassenführung der Koralmbahn im Bereich der Tourismusregion Klopeiner
See - Turnersee
Den unterzeichneten
Abgeordneten liegen Schreiben der Gemeinde St. Kanzian sowie der
„Bürgerinitiativen
der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee" betreffend die
Trassenführung
der Koralmbahn in diesem Bereich vor. Konkret geht es um den
Planungsabschnitt
„Aich/Althofen/Drau", in dem laut Auskunft der Gemeinde St. Kanzian die
Trassenführung entlang der Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee geplant
ist.
Der Gemeinderat von St. Kanzian hat
bereits im Oktober vorigen Jahres einen Beschluss zu
dieser
Frage gefasst und auf aus Sicht der Gemeinde massive Probleme der Gemeinde und
der
Tourismusregion
mit der geplanten Trassenführung hingewiesen. Der damalige
Gemeinderatsbeschluss
wurde im Oktober 2002 auch dem Bundesminister für Verkehr,
Infrastruktur
und Technologie, Mathias Reichhold, übermittelt. In einem nun eingelangten
Schreiben stellt die
Gemeinde St. Kanzian fest: „... dass viele ihrer Forderungen, die
ausnahmslos zum Schutz der betroffenen
Gemeindebevölkerung und der Tourismuswirtschaft
erhoben wurden, in den bisherigen
Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Wir halten
neuerlich fest, dass die Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee mit 950.000
Sommernächtigungen zu den
tourismusstärksten Gemeinden Österreichs zählt und die
geplante Trasse der Koralmbahn im höchstwenigen Tourismusgebiet unserer
Tourismusregion ... liegt, welches
derzeit weder von der Autobahn, der Bundeslandstrasse,
noch von hochfrequentierten
Eisenbahnstrecken nachteilig beeinflusst wird. Der Gemeinderat
der Gemeinde St. Kanzian am
Klopeiner See hat bereits in seiner Sitzung vom 28.08.2000
mittels einstimmigen
Gemeinderatsbeschluß die Forderung nach einer Untertunnelung bzw.
Einhausung der gesamten Strecke im Interesse des Schutzes der im
Trassenbereich
wohnenden Gemeindebevölkerung und der
Tourismuswirtschaft erhoben. Sollte unserer
Forderung nicht nachgekommen werden,
so ist die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
und auch alle Bürgerinitiativen
gewillt, für die Durchsetzung dieser Forderungen alle ihr zur
Gebote stehenden rechtlichen ... Mittel auszuschöpfen. In diesem Falle
wird seitens der
Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See die
gesamte Trasse abgelehnt. "
Sie selbst haben in ihrer
Anfragebeantwortung 287/AB vom 26. Mai 2003 unter Frage 4
festgehalten:
„ Voraussetzung für die Realisierung der Koralmbahn, ... ist die Erlangung
der
erforderlichen Genehmigungen mit den dazu erforderlichen vorgängigen
Planungsabläufen.
Die im GVP-Ö (Anm. Generalverkehrsplan) definierten
Realisierungszeiträume für diese
Projekte berücksichtigen auch diese Zeiterfordernisse. "
Die
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (HL-AG) hält in ihrer Informationsbroschüre
für
den Zentralraum
Kärnten vom Mai 2003 fest: ,,Trassenauswahl - Im Regionalforum,
bestehend aus Vertretern der
Standortgemeinden, politischen Mandataren, Bürgerinitiativen,
regionalen Interessenvertretungen und
der HL-AG, wird ein Auswahlverfahren für einen
fachlichen Vergleich der
Trassenvarianten entwickelt und gemeinsam festgelegt. Mit diesem
Auswahlverfahren wird die in der
Gesamtschau beste Trasse erarbeitet. ... Erarbeitung der
Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) - Die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fordert
die umfassende Darstellung aller Umweltauswirkungen des Vorhabens unter
Berücksichtigung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Nach der
Trassenentscheidung
wird daher die
Bahntrasse einschließlich der Begleitmaßnahmen wie z.B. Lärmschutz,
begleitende Landschaftsplanung und
Entwässerungsanlagen, Umgestaltung des Straßen- und
Wegenetzes im Detail ausgearbeitet
(„Trassenoptimierung") und in der UVE dargestellt.
Dieser Planungsschritt erfolgt
ebenfalls unter Einbindung der Gemeinden und
Bürgerinitiativen. ... Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Mit der
Einreichung der
Umweltverträglichkeitserklärung bei der UVP-Behörde (Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie) wird die Umweltverträglichkeitsprüfung
eingeleitet. Die
Behörde prüft das in der UVE dargestellte Projekt in einem
interdisziplinären Prüfverfahren
unter Einbeziehung von Fachexperten für alle wichtigen Themenbereiche.
Bürger und
Gemeinden haben in diesem Verfahren in verschiedenen Phasen das Recht
zur Einsicht- und
Stellungnahme. ... Trassenverordnung - Nach positivem Abschluss
der
Umweltverträglichkeitsprüfung kann die Trassenverordnung durch den
Verkehrsminister
erlassen werden. Dadurch wird der Trassenverlauf festgelegt."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Sind Ihnen die
Bedenken der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See und der
„Bürgerinitiativen
der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee" betreffend
die
Trassenführung der Koralmbahn in diesem Bereich bekannt? Ist Ihnen insbesondere
der
diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde St. Kanzian vom 16. 10.
2002
bekannt?
2. In welchem konkreten
Planungsstadium befindet sich die Trassenplanung der
Koralmbahn im Bereich der Region „Klopeiner See - Turnersee", also im
Abschnitt
„Aich/Althofen/Drau"?
(Bitte um detaillierte Angabe aller bisher durchgeführten sowie
den Zeitplan für die weiteren Planungs- und Projektschritte)
3. Wurde bereits eine
Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben? Wenn ja, mit
welchem
Inhalt?
4. Wurde bereits eine
Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet? Wenn ja, in welchem
Stadium
befindet sich diese und auf welche Weise wird die Umweltverträglichkeit der
geplanten
Trasse geprüft? Falls die UVP schon abgeschlossen wurde: Auf welche
Weise
wurde die UV der Trasse geprüft und zu welchem Ergebnis ist das BMVIT
gekommen?
5. Inwieweit wurden in die bisherigen
Planungsschritt die Anrainer, Nachbarn,
Bürgerinitiativen
usw. eingebunden, insbesondere die Gemeinde St. Kanzian am
Klopeiner
See sowie die „Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See
- Turnersee"?
6. Wie kam es zur
konkreten - von der Gemeinde St. Kanzian und den Bürgerinitiativen
kritisierten
- Trassenauswahl für diesen Abschnitt der Koralmbahn? Welche
Alternativtrassen
wurden geprüft und warum wurden diese verworfen? Wie wurden die
Auswirkungen auf den Tourismus in der Trassenführung berücksichtigt?
7. Sind Sie
bereit, die Anliegen der Gemeinde St. Kanzian und der Bürgerinitiativen im
Rahmen
des UVP-Verfahrens zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form?
8. Falls Sie die
geplante Trasse der Koralmbahn entlang der Tourismusregion „Klopeiner
See
- Turnersee" im Rahmen der UVP für zulässig erklären: Welche Möglichkeiten
zur
Verbesserung
des Lärmschutzes (z. B. Einhausungen, Tieflagen usw.) sehen sie im
konkreten
Fall und wie werden Sie für deren Umsetzung sorgen? Sind sie - unabhängig
von
der Trassenführung - bereit, zusätzliche Mittel des Bundes für notwendige
Lärmschutzmaßnahmen
einzusetzen? Welche Lärmbelastung (in dB) halten Sie für die
Anrainer
für zumutbar?
Beilage
Beschluß des Gemeinderats von St. Kanzian vom 16. Oktober 2002
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