952/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk, Kurt Eder
und GenossInnen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Trassenführung der Koralmbahn im Bereich der Tourismusregion Klopeiner
See - Turnersee

Den unterzeichneten Abgeordneten liegen Schreiben der Gemeinde St. Kanzian sowie der
„Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee" betreffend die
Trassenführung der Koralmbahn in diesem Bereich vor. Konkret geht es um den
Planungsabschnitt „Aich/Althofen/Drau", in dem laut Auskunft der Gemeinde St. Kanzian die
Trassenführung entlang der Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee geplant ist.

Der Gemeinderat von St. Kanzian hat bereits im Oktober vorigen Jahres einen Beschluss zu
dieser Frage gefasst und auf aus Sicht der Gemeinde massive Probleme der Gemeinde und der
Tourismusregion mit der geplanten Trassenführung hingewiesen. Der damalige
Gemeinderatsbeschluss wurde im Oktober 2002 auch dem Bundesminister für Verkehr,
Infrastruktur und Technologie, Mathias Reichhold, übermittelt. In einem nun eingelangten
Schreiben stellt die Gemeinde St. Kanzian fest: „... dass viele ihrer Forderungen, die
ausnahmslos zum Schutz der betroffenen Gemeindebevölkerung und der Tourismuswirtschaft
erhoben wurden, in den bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Wir halten
neuerlich fest, dass die Tourismusregion Klopeiner See - Turnersee mit 950.000
Sommernächtigungen zu den tourismusstärksten Gemeinden Österreichs zählt und die
geplante Trasse der Koralmbahn im höchstwenigen Tourismusgebiet unserer
Tourismusregion ... liegt, welches derzeit weder von der Autobahn, der Bundeslandstrasse,
noch von hochfrequentierten Eisenbahnstrecken nachteilig beeinflusst wird. Der Gemeinderat
der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See hat bereits in seiner Sitzung vom 28.08.2000
mittels einstimmigen Gemeinderatsbeschluß die Forderung nach einer Untertunnelung bzw.
Einhausung der gesamten Strecke im Interesse des Schutzes der im Trassenbereich
wohnenden Gemeindebevölkerung und der Tourismuswirtschaft erhoben. Sollte unserer
Forderung nicht nachgekommen werden, so ist die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
und auch alle Bürgerinitiativen gewillt, für die Durchsetzung dieser Forderungen alle ihr zur
Gebote stehenden rechtlichen ... Mittel auszuschöpfen. In diesem Falle wird seitens der
Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See die gesamte Trasse abgelehnt. "

Sie selbst haben in ihrer Anfragebeantwortung 287/AB vom 26. Mai 2003 unter Frage 4
festgehalten: „ Voraussetzung für die Realisierung der Koralmbahn, ... ist die Erlangung der
erforderlichen Genehmigungen mit den dazu erforderlichen vorgängigen Planungsabläufen.
Die im GVP-Ö (Anm. Generalverkehrsplan) definierten Realisierungszeiträume für diese
Projekte berücksichtigen auch diese Zeiterfordernisse. "


Die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (HL-AG) hält in ihrer Informationsbroschüre für
den Zentralraum Kärnten vom Mai 2003 fest: ,,Trassenauswahl - Im Regionalforum,
bestehend aus Vertretern der Standortgemeinden, politischen Mandataren, Bürgerinitiativen,
regionalen Interessenvertretungen und der HL-AG, wird ein Auswahlverfahren für einen
fachlichen Vergleich der Trassenvarianten entwickelt und gemeinsam festgelegt. Mit diesem
Auswahlverfahren wird die in der Gesamtschau beste Trasse erarbeitet. ... Erarbeitung der
Umweltverträglichkeitserklärun
g (UVE) - Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fordert
die umfassende Darstellung aller Umweltauswirkungen des Vorhabens unter
Berücksichtigung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Nach der Trassenentscheidung
wird daher die Bahntrasse einschließlich der Begleitmaßnahmen wie z.B. Lärmschutz,
begleitende Landschaftsplanung und Entwässerungsanlagen, Umgestaltung des Straßen- und
Wegenetzes im Detail ausgearbeitet („Trassenoptimierung") und in der UVE dargestellt.
Dieser Planungsschritt erfolgt ebenfalls unter Einbindung der Gemeinden und
Bürgerinitiativen. ... Umweltverträ
glichkeitsprüfung (UVP) - Mit der Einreichung der
Umweltverträglichkeitserklärung bei der UVP-Behörde (Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie) wird die Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Die
Behörde prüft das in der UVE dargestellte Projekt in einem interdisziplinären Prüfverfahren
unter Einbeziehung von Fachexperten für alle wichtigen Themenbereiche. Bürger und
Gemeinden haben in diesem Verfahren in verschiedenen Phasen das Recht zur Einsicht- und
Stellungnahme. ... Trassenverordnung - Nach positivem Abschluss der
Umweltverträglichkeitsprüfung kann die Trassenverordnung durch den Verkehrsminister
erlassen werden. Dadurch wird der Trassenverlauf festgelegt."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Sind Ihnen die Bedenken der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See und der
„Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See - Turnersee" betreffend
die Trassenführung der Koralmbahn in diesem Bereich bekannt? Ist Ihnen insbesondere
der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde St. Kanzian vom 16. 10.
2002 bekannt?

2.   In welchem konkreten Planungsstadium befindet sich die Trassenplanung der
Koralmbahn im Bereich der Region „Klopeiner See - Turnersee", also im Abschnitt
„Aich/Althofen/Drau"? (Bitte um detaillierte Angabe aller bisher durchgeführten sowie
den Zeitplan für die weiteren Planungs- und Projektschritte)

3.  Wurde bereits eine Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben? Wenn ja, mit
welchem Inhalt?

4.     Wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet? Wenn ja, in welchem
Stadium befindet sich diese und auf welche Weise wird die Umweltverträglichkeit der
geplanten Trasse geprüft? Falls die UVP schon abgeschlossen wurde: Auf welche
Weise wurde die UV der Trasse geprüft und zu welchem Ergebnis ist das BMVIT
gekommen?


5.  Inwieweit wurden in die bisherigen Planungsschritt die Anrainer, Nachbarn,
Bürgerinitiativen usw. eingebunden, insbesondere die Gemeinde St. Kanzian am
Klopeiner See sowie die „Bürgerinitiativen der Fremdenverkehrsregion Klopeiner See
- Turnersee"?

6.      Wie kam es zur konkreten - von der Gemeinde St. Kanzian und den Bürgerinitiativen
kritisierten - Trassenauswahl für diesen Abschnitt der Koralmbahn? Welche
Alternativtrassen wurden geprüft und warum wurden diese verworfen? Wie wurden die
Auswirkungen auf den Tourismus in der Trassenführung berücksichtigt?

7.      Sind Sie bereit, die Anliegen der Gemeinde St. Kanzian und der Bürgerinitiativen im
Rahmen des UVP-Verfahrens zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form?

8.      Falls Sie die geplante Trasse der Koralmbahn entlang der Tourismusregion „Klopeiner
See - Turnersee" im Rahmen der UVP für zulässig erklären: Welche Möglichkeiten zur
Verbesserung des Lärmschutzes (z. B. Einhausungen, Tieflagen usw.) sehen sie im
konkreten Fall und wie werden Sie für deren Umsetzung sorgen? Sind sie - unabhängig
von der Trassenführung - bereit, zusätzliche Mittel des Bundes für notwendige
Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen? Welche Lärmbelastung (in dB) halten Sie für die
Anrainer für zumutbar?

Beilage

Beschluß des Gemeinderats von St. Kanzian vom 16. Oktober 2002