54/KOMM XXII. GP
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original
sind möglich.
Kommuniqué
des
Verfassungsausschusses
über den Digitalisierungsbericht 2003,
vorgelegt vom Bundeskanzler (III-30 der Beilagen)
Der Bundeskanzler hat dem
Nationalrat im März 2004 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Bericht wurde gemäß
§ 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur
Enderledigung zugewiesen.
Der Verfassungsausschuss hat
den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2004 in
Verhandlung genommen.
An der sich an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Karl Donabauer
anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Dr. Eva Glawischnig, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Stefan Prähauser, Josef Bucher, Mag. Norbert Darabos sowie
der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung wurde der
Digitalisierungsbericht 2003, vorgelegt vom Bundeskanzler (III‑30 der Beilagen)
einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Das vorliegende Kommuniqué
wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2004 06 29
Fritz
Neugebauer Dr. Peter Wittmann
Schriftführer Obmann