108/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend moderne Verkehrspolitik für Menschen

 

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 59 unter anderem festgeschrieben, dass sich eine moderne Verkehrspolitik für Menschen sowohl am Verkehrsbedarf als auch an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientieren müsse.

Dass dies auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung gelten muss, geht zwar aus diesem Bekenntnis nicht hervor, ist aber im Sinne des Behinderten-gleichstellungsgesetzes ein MUSS.

Für mobilitätsbeeinträchtigte Personen ist noch immer nicht sichergestellt, dass sie öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei berollen und benutzen können, dies gilt insbesondere für Menschen im Rollstuhl, für blinde und sehbehinderte und gehörbehinderte Menschen.

In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde diese Tatsache erkannt und mit den VertreterInnen der österreichischen Behindertenbewegung und den Anbietern öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere den ÖBB konstruktive Gespräche geführt.

Gemeinsam (ÖBB Personenverkehr und Infrastruktur und VertreterInnen der österreichischen Behindertenbewegung) wurden in Arbeitsgruppen Konzepte erarbeitet, welche die barrierefreie Erreichung und Nutzbarmachung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere jene der ÖBB (Bus und Bahn) zum Ziel haben. Die Konzepte und der Etappenplan liegen vor, es fehlt nur mehr die Finanzierung, welche durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sicherzustellen ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird  aufgefordert,

in den Budgets für die Jahre 2007 bis 2010 die jährliche Sonderfinanzierung der ÖBB in einer Höhe   sicherzustellen, so dass der im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes erstellte Etappenplan auch umgesetzt werden kann.  Diese Sonderfinanzierung ist im jeweiligen Budget als eigener Budgetansatz auszuweisen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.