130/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Drin Eva Glawischnig-Piesczek, Drin Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Offensive für wirksamen Klimaschutz in Österreich

 

Der vorliegende Entwurf für eine neue österreichische Klimastrategie ist keine angemessene Antwort auf die dringenden Herausforderungen des globalen Klimawandels, wie er im jüngsten UNO-Klimabericht eindrucksvoll belegt wurde.

 

Alle KlimawissenschaftlerInnen sind sich einig, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% und bis 2050 um 80% reduziert werden müssen, um das Ziel, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu beschränken, zu erreichen.

 

Derzeit ist Österreich ein Klimaschutzschlusslicht innerhalb der EU. Die Treibhausgasemissionen sind laut jüngstem Bericht des Umweltbundesamtes in Österreich im Jahr 2005 gegenüber 2004 um 2,3% weiter angestiegen. Das ist ein Anstieg von 18,1% seit 1990. Laut verbindlichem Kyoto-Ziel müssen die Emissionen bis 2010 um 13% gegenüber 1990 sinken. Österreich ist von diesem Ziel um erschreckende 31,1 Prozentpunkte entfernt.

 

Österreich hat als reiches Land mit hohem technologischen Niveau die Verantwortung, im Klimaschutz beispielgebend voranzugehen. Engagierter Klimaschutz im Inland schafft zu dem zehntausende neue Arbeitsplätze, schafft Wertschöpfung im Inland und einen starken Heimmarkt für österreichische Unternehmen, die dadurch mit „Klimaschutztechnologe Made in Austria“ auch auf Exportmärkten erfolgreich sein können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, folgende Maßnahmen vordringlich in der neuen österreichischen Klimastrategie zu berücksichtigen:

 

Verkehrswende

 

-         Reform der Normverbrauchsabgabe (NOVA) und der motorbezogene Versicherungssteuer: Neuwagen mit hohem Verbrauch sollen mehr zahlen. Wer wenig verbraucht, soll weniger zahlen. Der bestehende NOVA-Steuerdeckel soll aufgehoben und der Steuersatz progressiv umgestaltet gestaltet werden. Die sollen für Klimaschutzmaßnahmen zweckgewidmet werden.  Die motorbezogene Versicherungssteuer soll abgeschafft, eine Klimaschutzsteuer eingeführt werden. Ziel ist die aufkommensneutrale Umgestaltung. Bemessungsgrundlage sind nicht mehr die kW, sondern die CO2-Emissionen.  Umstellung auf eine progressive Besteuerung.

-         Schrittweise Anhebung der Dieselbesteuerung im Rahmen der ökologisch-sozialen Steuerreform auf das Niveau der Besteuerung von Benzin.

-         Anhebung der LKW-Maut um 5% pro Jahr und schrittweise Ausdehnung auf gesamte Straßennetz; keine Halbierung der KfZ-Steuer für LKW.

-         Ausbau des Bus- und Bahnangebots:  Auf allen Hauptstrecken soll mindestens ein Stundentakt erreicht werden ist, im Umfeld der Ballungszentren ein Halbstundentakt.

-         Neuer Generalverkehrsplan:  Klare Priorität für umweltfreundliche Verkehrsträger in der Infrastrukturpolitik, inklusiver verstärkter Querfinanzierung der Schiene.

-         Einhebung von Mehrwertsteuer auf Flugtickets: Flugtickets sind anders als Bahntickets von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden.

-         Grundsteuer für Flughäfen: Wie jeder normale Grundbesitzer sollten auch Flughäfen Grundsteuer bezahlen.

-         Klimaschutzabgabe auf Flugtickets: Die Einführung einer Klimaschutzabgabe beim Kauf eines Flugtickets in der Höhe von 50 Euro soll als „Klimabeitrag“ für Klimaschutzmaßnahmen zweckgewidmet werden. Die Gelder sollten in einen – auch aus anderen Quellen gespeisten – Energiefonds fließen, der für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Energiesparmaßnahmen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energieforschung verwendet werden soll.

 

Energieeffizienz und Energiesparen

 

-           Ab 2010 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur noch Häuser und Bauten im großvolumigen Wohnbau gefördert werden, die dem „Klima-Aktiv-Passivhausstandard“ entsprechen.

-           Umfassendes Energieberatungs-Programm: Die Mittel des Programms klima:aktiv sollen von derzeit 3 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro verfünffacht werden.

-           Finanzielle Anreize zu Gunsten energieeffizienter Geräte: Einführung  eines Bonus-Malus Stystems bzw. einer Normverbrauchsabgabe auf Elektrogeräte, um ineffiziente Geräte vom Markt zu verdrängen.

-           Wirtschaftsförderung soll an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden.

-           Offensive in der Althaussanierung: Der Anteil der Wohnbauförderung an der Althaussanierung soll bis 2015 von derzeit 35 Prozent auf 50 Prozent gesteigert werden, die derzeitige Sanierungsrate verdreifacht werden. Das schafft Tausende neue Arbeitsplätze im Baugewerbe.

 

Ausbau erneuerbarer Energien

 

-           Reform des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes für Erneuerbare Energien (EEG). Die Ökostrommittel für neue Anlagen sollen von  derzeit 17 Millionen Euro pro Jahr auf mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr verdreifacht werden.

-           500.000 Haushalte sollen in den kommenden zehn Jahren auf Holz-, Pellets und Solaranlagen umgerüstet werden. Dafür sollen steuerliche Anreize geschaffen werden.

 

Ökologisch-soziale Steuerreform

 

-         Aufkommensneutrale Umschichtung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf klimaschädliche, fossile Energieträger im Ausmaß von 3 Mrd. Euro in den kommenden vier Jahren.

 

Klimaschutzgesetz

 

Um für alle Sektoren Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten sollten folgende Ziele im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes für Österreich verbindlich fixiert werden:

 

-           Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 50%

-           Senkung des Energieverbrauchs bis 2020 um 25%

-           Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30% bis 2020 und um 80% bis 2050 (jeweils gegenüber 1990)

 

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Wege der Budgeterstellung die entsprechenden Finanzmittel sicherzustellen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.