153/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement
und weiterer Abgeordneter

betreffend konkreter Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie.

Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Ausland, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastungen unserer Umwelt zu reduzieren.

Ziel muss es sein, mit den vorhandenen heimischen Ressourcen Österreichs Energieversorgung autonom zu machen. Bei Klimapolitik und Energiepolitik handelt es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, denn die Belastungen unserer Umwelt können nur durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien verringert werden. Außerdem müssen sich die konkreten Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energieautonomie an der Politik des Energiesparens orientieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei den Landesgesetzgebern für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie einsetzen:

         Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit könnte damit soviel Energie eingespart werden, wie mehrere Kernkraftwerke zusammen produzieren.

         Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig überschritten. Gesunde Luft bei Fort- und Weiterbildungs- Einrichtungen aber auch allen anderen öffentlichen Gebäuden führt zu


weniger Krankenständen und höherer Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heizkosten reduziert.

         Energieberatung - vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende - per kostenlosen Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral  sein  und  darf deshalb  insbesondere  nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.

         Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.

         Pendlerpauschale: Umtauschmöglichkeit für Pendler auf ÖBB-Jahreskarte.

         Bei Kraftwerken im Bereich der erneuerbaren Energie, z.B. Wasserkraftwerke, sollen Bürgerbeteiligungsmodelle stärker gefördert werden. Damit wird eine hohe Identifizierung mit der eigenen Heimat und der eigenen Landschaft erreicht und Unabhängigkeit zum Ausdruck gebracht.

         Beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen: Beachtung der physikalischen Grundprinzipien am Bau, sodass eine sommerliche Überhitzung von vornherein vermieden - und eine Klimaanlage damit überflüssig wird. Durch Strom sparende Büromaschinen, außen liegende Abschattungen, geschickte Lüftungsstrategien und ausreichende Speichermassen („dicke Mauern") werden „Strom fressende" Klimageräte bei Neubauten und Sanierungsfällen völlig überflüssig. Gleichzeitig steigt das Wohlbefinden der Mitarbeiter aufgrund des besseren Raumklimas.

         Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die sich ohne Klimaanlage im Sommer überhitzen: Wo sich Anlagen zur Raumklimatisierung nicht durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, ist diese über Sonnenenergie bereitzustellen. Dabei soll der Staat mit gutem Beispiel vorangehen! Gleichzeitig soll in künftigen Bauordnungen neben einem maximal zulässigen Heizwärmebedarf [kWh/(m2*a)] auch ein maximal zulässiger Wert für die Kühlleistung im Sommer (bzw. den Kühlenergiebedarf über das ganze Jahr) festgelegt werden, der auch für Restaurants, Büros, Einkaufszentren etc. gelten muss. Eine gesetzliche Vorschrift, die bei Überschreiten eines bestimmten Kühlenergiebedarfs (im Falle der Errichtung einer Klimaanlage) nur noch solare Klimatisierung zulässt, ist zu prüfen.

         Verpflichtender Einbau von Solaranlagen in mehrgeschossigen Familienwohnhäusern: Je größer eine Solaranlage ist, desto effizienter arbeitet sie und desto günstiger ist sie in ihrer Errichtung. Deshalb ist grundsätzlich in jedem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung zu verordnen. Derzeit wird im Gegensatz dazu aufgrund der Deckelung der Errichtungskosten für Gebäude im sozialen Wohnbau (ein bestimmter Betrag pro m2 Wohnnutzfläche darf dabei nicht überschritten werden) der Einbau von Solaranlagen, Dämmfassaden oder Biomasseheizungen oft verhindert. So werden gerade den sozial Schwachen in diesem Land langfristig hohe Betriebskosten aufgebürdet. Die Kosten, die durch die Errichtung von Systemen zur Energieeinsparung aller Art verursacht werden, dürfen deshalb in Zukunft nicht mehr in die Errichtungskosten mit eingerechnet werden.

         Sofortiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag: Das Geld soll zweckgebunden für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie in Österreich Verwendung finden.

         Aufhebung des „Anti-Ökostromgesetzes" und Vorlage eines Gesetzesentwurfes für ein Erneuerbare Energien Gesetz für Österreich.

         Ein generelles Verbot von Öl-, Erdgas-, und Elektrodirektheizungen im Neubau, nach umfassenden Sanierungen und im Falle von Heizungstausch: Wer heute eine derartige Heizung einbaut, präjudiziert die Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieträgern für die nächsten drei Jahrzehnte. Ein Verbot des Einbaus derartiger Anlagen schränkt die Freiheit des einzelnen Bürger also weniger ein, als es sie erhöht.

         Erweiterung des Energie-Aufklebers im Elektrogerätebereich: Einführung eines repräsentativen „Lebensbelastungszyklus" für alle Elektrogeräte (Leuchtmittel, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke usw.). Über diesen Zyklus sollen für jedes Gerät die Stromkosten errechnet werden, die der Kunde bei durchschnittlicher Verwendung über die Lebensdauer der Maschine erwarten darf. Sie müssen neben dem „Energielabel" auf jedes Gerät deutlich sichtbar angebracht werden. So kann der Käufer auf einen Blick entscheiden, ob er lieber ein qualitativ hochwertiges Gerät (das noch dazu eine längere Nutzungsdauer haben wird) erwirbt, oder ein Gerät, dessen niedrigerer Kaufpreis nach wenigen Jahren von den höheren Stromkosten eingeholt werden wird.

         Beschleunigte Einführung des Gebäudeenergieausweises: Nur so kann ein Häuselbauer, Mieter oder Wohnungseigentümer sich ein Bild über ein Wohnobjekt machen. In einem solchen Ausweis müssen neben Heizkosten auch vorausberechnete Kosten zur Klimatisierung ausgewiesen werden. Ein Kunde, der nicht über künftige Betriebskosten informiert wird, kauft die Katze im Sack! Durch einen solchen Ausweis steigt der Anreiz für die Bauwirtschaft, Energie-, und Kosten sparend zu bauen.

         Waschmaschinen nur noch mit zwei Anschlüssen! Dadurch muss einerseits ermöglicht werden, dass Eigentümer von umweltfreundlichen Warmwasserbereitungssystemen das Warmwasser nicht in der Waschmaschine mit teurem Strom aufwärmen müssen. Außerdem soll durch ein druckloses Zusammenmischen von Heiß-, und Kaltwasser auch der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage (Hauswasserwerk) - sofern vorhanden - möglich sein. Dadurch wird das Trinkwassernetz entlastet und der Bedarf an Weichmachern reduziert, was Geldbörsen und Umwelt schont. Für die Gerätehersteller soll es eine Umstellungsfrist von zwei Jahren geben, danach sollen andere Geräte nicht mehr installiert werden dürfen! Bei Waschmaschinen ist die Stromeinsparung durch diese Maßnahme enorm, aber auch bei Geschirrspülern sollte sie in Erwägung gezogen werden.


         Die jeweilige Landes-Bauordnung muss festlegen, dass bei allen Wohnungen mit Warm- und Kaltwasseranschluss eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschinen und Geschirrspüler bestehen muss. Die Errichtung von Anlagen zur Regenwassernutzung (Hauswasserwerke) ist bei Neubauten und Sanierungen von Bauten öffentlicher Wohnbauträger ernsthaft zu prüfen. Im Falle einer solchen Errichtung ist auch ein Anschluss der Waschmaschinen an diese Anlagen zu ermöglichen.

         Einweisung der Beamten von Bundesdenkmalamt und anderen Instanzen in Fassadentechniken, die eine energetische Sanierung bei gleichzeitiger Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes gewährleisten: In sehr vielen Fällen werden vom Bundesdenkmalamt Objekte genehmigt, die Zweifel an der Geschmackssicherheit der entscheidungsbefugten Beamten aufkommen lassen. In Bezug auf Dämmfassaden oder Solaranlagen werden hingegen in der Praxis oftmals nicht nachvollziehbare Hürden aufgestellt. Und das, obwohl Dämmfassaden mit den heute verfügbaren Dekorelementen genauso aussehen können wie ihre historischen Vorbilder. Bei denkmalgeschützten Bauwerken ist es auch möglich, farbige Photovoltaikanlagen bzw. farbige thermische Kollektoren zu verwenden.

         Steuerliche Entlastung für alle Fahrzeuge, die weniger als 4 Liter Treibstoff auf 100 km verbrauchen.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.