168/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Dr. Schüssel
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die möglichst rasche Vorlage der rechtlichen Verankerung der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten nach Vorliegen des Kompromisses der dafür maßgeblichen Kärntner

Organisationen

Die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen, der Kärntner Heimatdienst, die Plattform Kärnten und der Zentralverband slowenischer Organisationen haben am 21.03.2007 in einer Pressekonferenz nachfolgende Erklärung betreffend die Herstellung eines Kompromisses zur Aufstellung der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten abgegeben:

„Die Mitglieder der Konsens-Gruppe mit Stefan Karner als Moderator geben genau zwei Jahre nach dem historischen Kompromiss nachstehende Erklärung zur Kärntner „Ortstafel- frage“ ab:

1)       Die in Diskussion gebrachte Muttersprachenerhebung in Kärnten wird abgelehnt.

2)   Der 2005 erzielte Konsens („Karner-Papier“) und die „Feierliche Erklärung" zum

10. Oktober 2006 stellen weiterhin die Basis zur Lösung der Ortstafelfrage dar. Der Konsens hat in Kärnten den breitest möglichen Zuspruch gefunden. Die zwischenzeitlich ergangenen Erkenntnisse des VfGH, alle von Regierungs- und Oppositionsseite erfolgten politischen Initiativen zur Lösungsfindung 2006 und der Vorschlag der slowenischen Organisationen, werden in den weiteren Verhandlungen auf Basis des konsensualen Gesamtpakets behandelt. Eine Lösung der Ortstafelfrage steht jedoch auf folgenden Eckpunkten des erzielten Konsenses:

A)      Die Anbringung von zweisprachigen Bezeichnungen und Aufschriften topographi- scher Natur in deutscher und slowenischer Sprache in 158 Orten (wovon Aufschriften in
77 Orten bereits bestehen und unter denen sich auch einige wenige Ortschaften befinden,
die bereits 1977 verordnet wurden - Rechtsbestand-, die inzwischen jedoch keinen Orts- charakter mehr aufweisen).

B)       Einen Operationskalender (Stufenplan) zur Anbringung der o.g. Aufschriften. In einem ersten Schritt werden 2007 jene Aufschriften und Bezeichnungen angebracht, die bereits 1977 verordnet wurden, jedoch noch nicht angebracht sind und durch zwischen- zeitliche VfGH-Erkenntnisse auch nicht berührt wurden. Entsprechend diesem Stufenplan sollen die weiteren zweisprachigen topographischen Bezeichnungen bis 31.12.2009 ange- bracht werden, wie dies auch in der Verordnung 2006 vorgesehen wurde. Die Anbringung der Aufschriften erfolgt im Zuge eines breiten Meinungsbildungsprozesses mit der Bevölkerung.


C)  Ein Maßnahmenpaket für kulturelle Initiativen und Projekte beider Volksgruppen in Südkärnten und eine Aufstockung der Förderung für die interkulturelle Arbeit beider Volksgruppen (Medien, gemeinsame Projekte).

D)  Ein demokratisches Antragsrecht von zum Gemeinderat wahlberechtigten Bürgern in Ortschaften im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens (nach der „Allgemeinen Gemeindeordnung Kärnten"). Über dieses Antragsrecht entscheidet die Bundesregierung. Das Prozedere dazu ist im Detail im Verhandlungswege zu klären.“

Damit liegen die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, auf Basis dieses zwischen den maßgeblichen Kärntner
Organisationen erzielten Konsenses die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen für
die Aufstellung der zweisprachigen topografischen Aufschriften zu erarbeiten und möglichst
bald dem Nationalrat eine entsprechende Vorlage vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.