191/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 24.04.2007
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes

 

Österreich ist innerhalb der EU Klimaschutzschlusslicht, nur Spanien liegt noch hinter Österreich. Die Treibhausgasemissionen liegen im Jahr 2005 um 24,5 Millionen Tonnen über dem Kyotoziel. Anstelle einer Reduktion von 13 Prozent der Treibhausgasemissionen auf Basis von 1990 verzeichnet die österreichische Treibhausgasbilanz ein plus von 18 Prozent.

 

Ein massiver Ausbau von Ökostromanlagen mittels eines funktionierenden Ökostromgesetzes ist ein wesentlicher Baustein einer aktiven Klimaschutzpolitik wie sie Österreich dringend  benötigt.  Insgesamt muss der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung EU-konform bis 2010 auf mindestens 78% und bis 2015 auf 85% gesteigert werden. SPÖ und ÖVP haben im Regierungsprogramm festgelegt, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2010 auf 80% und bis 2020 auf 85% anzuheben.

 

Der Anteil erneuerbarer Energieträger (inkl. Großwasserkraft) an der Stromerzeugung betrug im Jahr 1997 noch 70% und ist bis 2005 laut EU-Kommission auf 57,5% gesunken. Mit dem derzeitigen Ökostromgesetz kann dieses Ziel nicht erreicht werden.

 

Die wesentlichen Kritikpunkte am derzeitigen Ökostromgesetz, welches am 23. Mai 2006 von den damaligen Regierungsparteien und der SPÖ beschlossen wurde, liegen in der massiven Kürzung des Fördervolumens (80% Kürzung im Vergleich zum vorgehenden Ökostromgesetz), einer Verkürzung der Laufzeit (diese liegt jetzt bei nur 10 Jahren). Weiters wird  keine garantierte Abnahmepflicht gewährt, damit sind Ökostromunternehmen einer extremen Planungs- und Investitionsunsicherheit ausgeliefert. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes für Erneuerbare Energien vorzubereiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.