210/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
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entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation

 

Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie und spielt in nahezu alle Lebensbereiche hinein. Wirksamer Verbraucherschutz besteht daher – auch legistisch – in einem nachdrücklichen Einfordern der Konsumenteninteressen in zahlreichen „fremden“ Zuständigkeiten. Für eine erfolgreiche Konsumentenvertretung ist daher Unabhängigkeit von Fremdinteressen eine ganz wesentliche Voraussetzungen. Dies zeigt sich oft auch durch „blinde Flecken“ bei der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen durch Sozialpartnerorganisationen.

Die Finanzierung des VKI ist dadurch gekennzeichnet, dass ursprünglich die gleich hohen Finanzierungsanteile der Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammern) vom Bund nahezu verdoppelt wurden. Dieser Zustand war Ende der Achzigerjahre noch stabil. Dann wurde sukzessive der Beitrag von BAK und WKÖ erhöht. Der Beitrag der LWK ist sukzessive fast weggefallen. Auffällig ist aber auch, dass die BAK für 2007 entgegen der prognostizierten 407.000 Euro nun 600.000 Euro bezahlt und damit den Wegfall des Beitrags des ÖGB (131.000 Euro weniger als 2005) ausgleicht. Im Vergleich stellt sich die Situation wie folgt dar (Beträge gerundet auf 1.000 Euro):

 

 

1995

2000

2005

2006

2007

Bund

1,600.000

1,700.000

1,600.000

1,600.000

1,700.000

BAK

668.000

805.000

407.000

407.000

600.000

WKÖ

443.000

426.000

334.000

300.000

271.000

ÖGB

414.000

432.000

232.000

132.000

1.000

LWK

123.000

57.000

52.000

10.000

10.000

 

Festzuhalten ist: Der Anteil des Bundes ist von weniger als der Hälfte auf 66 % gestiegen, der Anteil der BAK ist von einem Maximalstand von 25 % auf 17 % gesunken (wenn man unterstellt, dass die Übernahme des Beitrags des ÖGB nur für das Jahr 2007 schlagend wird). Der Anteil der WKÖ ist über die Jahre von 12 % auf 10 % gesunken, der von ÖGB und LWK weggefallen. Dennoch bestimmen die Sozialpartner im VKI laufend mit und beeinträchtigen den VKI auch in seiner Tätigkeit durch vielfach geforderte Rücksichtnahmen auf die Eigeninteressen der Interessenvertretungen.

 

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Verein für Konsumenteninformation bis Ende 2007 zu einer unabhängigen zentralen Interessenvertretung der Verbraucher umgestaltet wird, deren Finanzierung durch einen gesetzlich geregelten Bundeszuschuss oder durch ein ausreichendes Stiftungskapital der bisherigen Vereinsmitglieder sichergestellt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 3. Mai 2007