216/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.05.2007
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler

und Kollegen

betreffend Erstellung eines Nationalen Bildungsplans für das letzte Kindergartenjahr mit Schwerpunkt auf Sprachförderung

 

Anlässlich der aktuellen Debatte über Familienpolitik in Österreich, unter besonderer Berücksichtigung des Aspektes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, wurde die Notwendigkeit einer quantitativen, aber vor allem einer qualitativen Aufwertung der österreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen wieder offenkundig.

 

Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein zentrales Element des Konzeptes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Deshalb ist es Aufgabe der Politik dafür Sorge zu tragen, dass einerseits genügend Plätze für die Kinderbetreuung vorhanden sind, und dass andererseits die Betreuungsqualität in diesen Einrichtungen ständig gesteigert wird, um den Ansprüchen der Eltern vor allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen zu genügen. Kinderbetreuungs-einrichtungen sollten also nicht bloß „Aufbewahrungsstätten“ für Kinder sein, sondern ihren Schwerpunkt auf Bildung und Erziehung setzen und eine Vorbereitung auf den Schuleintritt sicherstellen. Nach der Familie sollten sie die erste Bildungsinstanz sein, wo unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet werden. Aus diesem Grund sollte ein nationaler Bildungsplan zumindest für das letzte Kindergartenjahr erstellt werden, der besonders die Vorbereitung auf das erste Schuljahr berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf die Sprachförderung gelegt werden muss, um eine Chancengleichheit für alle Kinder gewährleisten zu können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Kunst und Kultur wird ersucht, einen nationalen Bildungsplan für das letzte Kindergartenjahr mit Schwerpunkt auf Sprachförderung zu erstellen und diesen rechtzeitig dem Nationalrat zuzuleiten, sodass bereits 2008 eine Umsetzung des Plans sichergestellt werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.

 

 

 

 

Wien, am 03.05.2007