246/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des Bundespflegegeldgesetzes

 

Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. xx/2007, wird wie folgt geändert:

 

§ 21b Abs.2 Z.3 lautet:

3. ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach diesem Bundesgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz,

 

 

Begründung:

 

Eine Beschränkung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach § 21b Bundespflegegeldgesetz benachteiligt alle Betroffenen, die in niedrigeren Stufen eingestuft sind. In die Pflegegeldstufen 1 bis 4 fallen die meisten Menschen mit Demenzerkrankungen, gerade diese Gruppe beschäftigt derzeit am häufigsten illegale Pflegekräfte. Für diese Personengruppe würde sich eine legale Betreuung massiv verteuern.

In einem „Runden Tisch“ am 4. Juni 2007 waren sich ÖVP und SPÖ einig, dass eine Förderung für die legale 24-Stunden-Betreuung bereits ab Pflegegeldstufe 3 sinnvoll wäre.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.