26/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 17.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Hofer, Dr. Fichtenbauer, Dr. Aspöck und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten.

In Österreich werden noch immer, meist bei Bauarbeiten, Fliegerbomen als Kriegsrelikte
gefunden. Sie stellen eine Gefahr dar und müssen oft unter beachtlichem Aufwand beseitigt
werden.

Ein aktueller Fall in Salzburg zeigt, dass die daraus resultierende finanzielle Belastung für
Privatpersonen zu einer Gefährdung der Existenz führen kann. Denn für die Kosten der
Beseitigung derartiger Kriegsrelikte hat in Österreich der private Grundstückseigentümer
aufzukommen.

Der Staat kann seine Bürger in einer derartigen Ausnahmesituation, in der sie sich
unverschuldet befinden, nicht im Stich lassen. Er hat die finanzielle Verantwortung für die
Beseitigung dieser Kriegsrelikte von Privatgrundstücken zu übernehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, sicherzustellen, dass Kosten für die Beseitigung
gefährlicher Kriegsrelikte, die auf Privatgrund entdeckt werden, von der öffentlichen Hand
getragen werden.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.