26/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 17.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Hofer, Dr.
Fichtenbauer, Dr. Aspöck und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten.
In
Österreich werden noch immer, meist bei Bauarbeiten, Fliegerbomen als
Kriegsrelikte
gefunden. Sie stellen eine Gefahr dar und müssen oft unter beachtlichem
Aufwand beseitigt
werden.
Ein
aktueller Fall in Salzburg zeigt, dass die daraus resultierende finanzielle Belastung
für
Privatpersonen zu einer Gefährdung der Existenz führen kann. Denn
für die Kosten der
Beseitigung derartiger Kriegsrelikte hat in Österreich der private
Grundstückseigentümer
aufzukommen.
Der Staat kann seine Bürger in einer
derartigen Ausnahmesituation, in der sie sich
unverschuldet befinden, nicht im Stich
lassen. Er hat die finanzielle Verantwortung für die
Beseitigung dieser Kriegsrelikte von Privatgrundstücken zu
übernehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, sicherzustellen,
dass Kosten für die Beseitigung
gefährlicher Kriegsrelikte, die auf
Privatgrund entdeckt werden, von der öffentlichen Hand
getragen werden.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
Ausschuss für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.