378/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 27.09.2007
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

und Kollegen

 

betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof.

 

Die Stärken des Rechnungshofes als Bund-Länder-Organ sollen verstärkt genutzt werden und der Verbundenheit der Finanzwirtschaft durch eine vernetzte Betrachtungsweise Rechnung getragen werden, die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle soll gesichert und dadurch Kontrolllücken geschlossen werden.

 

Mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof sollte ein erster großer Schritt in diese Richtung gemacht werden, um ein stärkeres Ineinander greifen aller Kontrollorgane zu erreichen.

 

Die derzeitigen Prüfungskompetenzen und Prüfungsvorgaben sind durch das System der den jeweiligen Landesrechnungshofgesetzen unterliegenden Landesrechungshöfe zum Teil sehr unterschiedlich, was verstärkt zu Kontrolllücken führt (z.B. ESTAG).

Eine bundesweit durchgehende bundes- länder- und gemeindeübergreifende unabhängige Prüfung und Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder soll garantiert werden.

 

Eine Normierung der Prüfungskompetenzen sowie der Prüfungspraxis über eine durchgehende Organisation bzw. eines gesamtstaatlichen Kontrollorgans ist anzustreben.

Gemeinsame Prüfungspläne, gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Prüfer sowie Nutzung des Kompetenz- und Know-How-Tansfers würden Doppelgleisigkeiten vorbeugen.

 

Mit den dadurch erzielbaren Einsparungen und Effizienzgewinnen könnte die Beratungstätigkeit des Rechnungshofes in Form einer Kompetenzerweiterung auf Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen ab 10 Mio. € sowie auf Unternehmungen ab 25%iger öffentlicher Beteiligung weiter ausgedehnt werden.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundeskanzler wird ersucht legistische Maßnahmen zur Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof zu treffen und diese dem Nationalrat umgehend vorzulegen“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss beantragt.

 

Wien, am 27. September 2007