467/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Maier
und GenossInnen

betreffend Sicherheitsdienstleistungsgesetz zum Zweck der Qualitätssicherung, der
Organisation und der Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste (SDLG)

In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat sich das Sicherheitsgewerbe in Österreich in vielen
Bereichen stark verändert. Neu entstandene Tätigkeitsfelder sowie erheblich höhere
Qualifikations- und Sicherheitsanforderungen haben mit dem ehemals einfachen
„Nachtwächterdienst" kaum mehr etwas zu tun. In Österreich sind zurzeit mehr als 10.000
Personen in privaten Sicherheitsdiensten tätig. Die Tendenz ist steigend. Ca. 75 Prozent der
Beschäftigten sind in fünf Großfirmen tätig, in denen freiwillige Ausbildungskriterien zum
Tragen kommen. Gemeinsame verbindliche Ausbildungskriterien für Alle gibt es keine.

Das private Sicherheitsgewerbe wird im wesentlichen durch die Gewerbeordnung
(Bewillingungspflicht, Tätigkeitsvorbehalte, Zuverlässigkeitsüberprüfung und
Uniformgebrauch) geregelt. Für gewisse Tätigkeiten bestehen zusätzliche Regelungen in
Bundes- bzw. Landesgesetzen und Verordnungen. Das Arbeitsverhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch das ArbVG und bestehendem (Arbeiter-
)Kollektiwertrag geregelt. Für Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter besteht keine
gesetzlich verpflichtende Norm- oder Mindest-Ausbildungsverpflichtung.

Ungenügend bis gar nicht geregelt sind in der Gewerbeordnung weiters die Tätigkeiten von
Berufsdetektiven und Tätigkeiten im Veranstaltungsdienst (Massenveranstaltungen), beim
privaten Personenschutz, beim Themenbereich Waffenbesitz, Waffenführen, Waffeneinsatz,
andere Waffen (z.B. Pfefferspray, Schlagstock, E-Schocker, Hundeführung). Exakt definierte
Ausschlusskriterien für Sicherheitsüberprüfungen (z.B. dokumentierter Alkohol- bzw.
Suchtgiftmissbrauch bzw. - abhängigkeit, bekannte Geisteskrankheit, Umgehung der
Meldepflicht.) fehlen ebenfalls. Zunehmend werden Sicherheitsaufgaben durch private
Sicherheitsunternehmen erbracht, nicht zuletzt auch aufgrund europäischer Vorgaben. Dafür
fehlt eine klare und alle Sicherheitsdienstleistungen umfassende gesetzliche Abgrenzung
durch ein SDLG.


Im Hinblick auf die nächstes Jahr in Österreich stattfindende Fußball-Europameisterschaft
darf nicht vergessen werden, dass nach Schätzungen weitere 6.000 zusätzliche Personen in
privaten Sicherheitsdienstleistungen benötigt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Der Bundesminister für innere Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Nationalrat
ehebaldigst den Entwurf eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zum Zweck der
Qualitätssicherung, der Organisation und der Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste
vorzulegen."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten