467/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 08.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Parnigoni,
Mag. Maier
und GenossInnen
betreffend Sicherheitsdienstleistungsgesetz
zum Zweck der Qualitätssicherung, der
Organisation und der
Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste (SDLG)
In den letzten eineinhalb
Jahrzehnten hat sich das Sicherheitsgewerbe in Österreich in vielen
Bereichen stark verändert. Neu
entstandene Tätigkeitsfelder sowie erheblich höhere
Qualifikations- und Sicherheitsanforderungen haben mit dem ehemals einfachen
„Nachtwächterdienst" kaum mehr etwas zu tun. In Österreich
sind zurzeit mehr als 10.000
Personen in privaten Sicherheitsdiensten
tätig. Die Tendenz ist steigend. Ca. 75 Prozent der
Beschäftigten sind in fünf Großfirmen tätig, in
denen freiwillige Ausbildungskriterien zum
Tragen kommen. Gemeinsame verbindliche Ausbildungskriterien für Alle gibt
es keine.
Das private Sicherheitsgewerbe wird im wesentlichen
durch die Gewerbeordnung
(Bewillingungspflicht, Tätigkeitsvorbehalte,
Zuverlässigkeitsüberprüfung und
Uniformgebrauch) geregelt. Für gewisse
Tätigkeiten bestehen zusätzliche Regelungen in
Bundes- bzw. Landesgesetzen und Verordnungen. Das Arbeitsverhältnis
zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist durch das ArbVG und bestehendem (Arbeiter-
)Kollektiwertrag geregelt. Für
Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter besteht keine
gesetzlich verpflichtende Norm- oder Mindest-Ausbildungsverpflichtung.
Ungenügend bis gar nicht geregelt
sind in der Gewerbeordnung weiters die Tätigkeiten von
Berufsdetektiven und Tätigkeiten im Veranstaltungsdienst
(Massenveranstaltungen), beim
privaten Personenschutz, beim Themenbereich Waffenbesitz, Waffenführen,
Waffeneinsatz,
andere Waffen (z.B. Pfefferspray,
Schlagstock, E-Schocker, Hundeführung). Exakt definierte
Ausschlusskriterien für Sicherheitsüberprüfungen (z.B.
dokumentierter Alkohol- bzw.
Suchtgiftmissbrauch bzw. - abhängigkeit, bekannte Geisteskrankheit,
Umgehung der
Meldepflicht.) fehlen ebenfalls. Zunehmend werden Sicherheitsaufgaben durch
private
Sicherheitsunternehmen erbracht, nicht
zuletzt auch aufgrund europäischer Vorgaben. Dafür
fehlt eine klare und alle Sicherheitsdienstleistungen umfassende
gesetzliche Abgrenzung
durch ein SDLG.
Im
Hinblick auf die nächstes Jahr in Österreich stattfindende
Fußball-Europameisterschaft
darf nicht vergessen werden, dass nach Schätzungen weitere 6.000
zusätzliche Personen in
privaten Sicherheitsdienstleistungen
benötigt werden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Der Bundesminister
für innere Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Nationalrat
ehebaldigst den Entwurf eines
Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zum Zweck der
Qualitätssicherung, der Organisation
und der Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste
vorzulegen."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten