563/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 30.01.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend Änderung der Topografieverordnung für Kärnten
Der VfGH hat zuletzt wiederholt die Gesetzwidrigkeit von einsprachigen Ortsbezeichnungen wegen Widerspruchs zu Art. 7 Z 3 zweiter Satz Staatsvertrag von Wien festgestellt, wonach zweisprachige Ortstafeln in Ortschaften vorzusehen sind, die über einen längeren Zeitraum betrachtet, einen Anteil slowenisch-sprechender Wohnbevölkerung von mehr als zehn Prozent aufweisen.
Die Entscheidungen ergingen noch zur "alten" Topographie-Verordnung, BGBl 1977/306, die mit 01. 07. 2006 durch die "neue" Topographieverordnung-Kärnten (BGBl II 2006/245) aufgehoben wurde.
Die "neue" Topographieverordnung-Kärnten konnte noch gar nicht Prüfgegenstand sein , weil Sachverhalte vor 1.7.2006 betroffen waren.
In der nun geltenden Topografieverordnung fehlen wieder Orte, deren zweisprachige Ortsbezeichnungen verpflichtend wären, weil der VfGH für diese Orte festgestellt hat, dass der Anteil slowenisch sprechender Wohnbevölkerung über einen längeren Zeitraum mehr als 10% beträgt.
Im Einzelnen sind das die Orte:
Rückersdorf
Buchbrunn
Grabelsdorf
Bad Eisenkappel
Mökriach
Edling
Loibach
Hundsdorf
Mühlbach
Dellach
(Vgl. dazu VfGH v. 4.12.2006, V46/06, V47/06 und VfGH v. 13.12.2006, V 48/06, V49/06, V50/06, V51/06, V52/06 ua., V54/06 – V58/06ua.)
Es liegt auf der Hand, dass die geltende Topographieverordnung nicht den genannten VfGH – Erkenntnissen entspricht.
Eine Ergänzung der aktuellen Topografieverordnung um diese 10 Ortschaften würde ohnehin nur ein Mindestmaß an Respekt vor den Ortstafelerkenntnissen des VfGH sicherstellen. Zumindest Ortschaften, zu denen es bereits eigene Erkenntnisse des VfGH gibt, sollen zweisprachig müssten zweisprachig beschildert werden.
Dazu ist zuerst einmal die Aufnahme dieser Ortschaften in die Topografieverordnung durch die Bundesregierung notwendig.
Tatsächlich sind natürlich weitaus mehr zweisprachige Ortstafeln für eine Regelung dieser Angelegenheit erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine neue Topografieverordnung für Kärnten vorzulegen, die zusätzlich zu den bereits in der Verordnung Nr. 245/2006 aufgelisteten Ortschaften auch die Ortschaften Rückersdorf, Buchbrunn, Grabelsdorf, Bad Eisenkappel, Mökriach, Edling, Loibach, Hundsdorf, Mühlbach, Dellach enthält.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.