620/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 03.03.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten

Laut Ärztekammer mehren sich die Fälle, in denen mehrere Patienten dieselbe Karte verwenden. Dieses Problem wird durch die Deckelung der Rezeptgebühren verschärft, weil aufgrund der fehlenden Kontrolle durch die Ärzteschaft, in Ermangelung eines Fotos auf der e-card, vermehrt mit Missbrauch zu rechnen ist, in dem Sinne, dass falsche Rezeptgebührenbefreiungen angezeigt werden.

Aus diesem Grund wäre es dringend angeraten, nicht erst mit der Neueinführung der e-card im Jahre 2010 Passfotos zu implementieren, sondern schon jetzt, im Falle von Verlust oder Diebstahl, schrittweise auf e-cards mit Passfoto umzusteigen und für die Übergangszeit zumindest eine Ausweispflicht gesetzlich vorzuschreiben.

Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine sofortige Umstellung, für verlorengegangene und gestohlenen e-cards, auf e-card mit Foto ermöglicht und eine Ausweispflicht im Zusammenhang mit noch nicht umgestellten e-cards vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.