732/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 07.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Reform des Verkehrsrechts für Radfahrer

Das Fahrrad wird als Sportgerät und Verkehrsmittel immer beliebter und ist als Fortbewegungsmittel in allen Altersgruppen stark verbreitet. Besonders im städtischen Bereich steigen mit der Zahl der Radfahrer auch die Konfliktpotentiale zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem das Fehlverhalten der Radfahrer sorgt für Konfliktstoff und spielt auch als Unfallursache eine große Rolle. Rechtsexperten warnen, dass es große Wissenslücken und Irrtümer vor allem bei Verhaltensbestimmungen und Vorrangregeln bei Radfahrern gibt. So wissen die wenigsten Radfahrer, dass sie nach den derzeit geltenden Verkehrsregeln auf Gehsteigen, Zebrastreifen und Fußgängerzonen nicht fahren dürfen, sondern ihr Fahrrad nur schieben dürfen. Viele von ihnen glauben sogar, dass sie prinzipiell gegen die Einbahn fahren dürfen.

Neben Fehlinformationen ist aber bei einzelnen Radfahrern auch ein beachtlicher Unwillen festzustellen, sich an bekannte Verkehrsregeln zu halten. Auch rücksichtsloses und rüpelhaftes Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind immer wieder zu beobachtende Missstände. Es kann nicht angehen, dass eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern andere durch Missachtung aller Vorschriften gefährden oder erheblich belästigen.

Radfahrer wiederum bemängeln zu Recht, dass die für sie geltenden Spezial-Regelungen z.T. nicht praxisgerecht sind und die für eine ungehinderte Nutzung des Fahrrades gerade im innerstädtischen Verkehr notwendige Einheitlichkeit und Lückenlosigkeit der Radverkehrsanlagen noch keineswegs gegeben ist.

Vielen Radfahrern fehlen ausreichende Informationen über die notwendige und sinnvolle sicherheitstechnische Ausrüstung des Fahrrads und die bestmögliche Schutzkleidung. Vielen sind auch die zahlreichen Verletzungsrisiken nicht ausreichend bewusst. Die häufigen und mitunter schweren Fahrradunfälle machen eine nachhaltige Unfallprävention durch verstärkte Aufklärung und intensive Schulungen für Jung und Alt notwendig. Denn mittlerweile ist jeder sechste Patient, der nach einem Verkehrsunfall im Krankenhaus stationär behandelt wird, ein Radfahrer. Im Vorjahr verunglückten 37 Radfahrer bei Verkehrsunfällen tödlich, 5.775 wurden verletzt.


 

Eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist daher dringend notwendig. Es müssen verständliche und praxisgerechte Rechtsvorschriften geschaffen werden, die auch von Kindern verstanden werden. Dabei soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Fußgänger - rasch umgesetzt werden. Durch entsprechende Begleitmaßnahmen wie Bewusstseinsbildung, bessere Aufklärung und Maßnahmen für mehr gegenseitiges Verständnis sollen Konfliktpotenziale zwischen Radfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern vermieden werden. Dabei muss verstärkt auch eine strategische und zielgerichtete Verkehrsüberwachung und Verkehrskontrolle durchgeführt werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 30. September 2008 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine praxisgerechte Reform der Verkehrsbestimmungen für Radfahrer bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer vorsieht und durch Begleitmaßnahmen wie Bewusstseinsbildung, bessere Aufklärung und verstärkte Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit für Radfahrer in Österreich zu erhöhen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 7. Mai 2008