736/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abhaltung von Workshops zu Menschenrechten in China mit ÖOC und Sportverbänden, in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen

 

 In einem Interview im Kurier am 4.4.d.J. hat der Vorsitzende des Österreichischen Olympischen Komitees, Leo Wallner, erklärt, dass „Tibet nichts mit Sport zu tun“ habe. Im selben Interview hielt er aber fest, dass es „damals eine politisch motivierte Entscheidung (war), die Spiele an China zu vergeben.“

Die Situation der Menschenrechte in China ist sowohl durch die Ereignisse in Tibet aber auch durch die Einschränkung der Medienfreiheit und die Verurteilung von Dissidenten gerade in der Zeit vor den Olympischen Spielen in Beijing fast täglich in unseren Medien. Das bedeutet, dass auch SportlerInnen, die sich auf die Spiele vorbereiten, ständig mit diesem Thema konfrontiert sind und auch zum Thema gefragt werden.

Daher scheint es angebracht, ihnen im Vorfeld der Olympischen Spiele die Möglichkeit zu geben, sich durch Gespräche mit ExpertInnen – etwa von amnesty international oder dem Boltzmann-Institut für Menschenrechte – umfassend über die aktuelle Lage der Menschenrechte in China zu informieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und Sportminister werden aufgefordert,

1)      in Gesprächen mit dem IOC, das Thema Tibet im Besonderen und Menschenrechte sowie Medien- und Meinungsfreiheit in China im allgemeinen in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder einzubringen und

2)      gegenüber dem ÖOC und den österreichischen Sportverbänden für die Idee zu werben, für die SportlerInnen und FunktionärInnen im Vorfeld der Olympischen Spiele und in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen ein Informations-Angebot über die Menschenrechtssituation in China, etwa in Form von Workshops, anzubieten

3)      für am Thema interessierte SportjournalistInnen in Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen einen entsprechenden Workshop anzubieten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten vorgeschlagen.