750/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

betreffend Suche nach vermissten Personen

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) den Gerichten, Staatsanwaltschaften,           Sicherheitsbehörden,                    Sicherheitsdienststellen                                                und Jugendwohlfahrtsbehörden zeitlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, intensiv zu betreiben. Versäumnisse, wie die im Fall des Opfers von Amstetten, dürfen sich nicht wiederholen. Zwar verbietet sich jede Spekulation über den hypothetischen Ablauf vergangener Ereignisse, doch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das 24 Jahre lange Martyrium nicht unentdeckt geblieben wäre, wenn die Behörden misstrauischer gegenüber der Behauptungen des Vaters gewesen wären und die Vermisstensuche mit Nachdruck betrieben hätten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Vermisstenfälle anhand der aktuellen Erkenntnisse, welche durch den Inzestfall von Amstetten erlangt wurden, erneut zu überprüfen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.