751/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

betreffend Zentrales Register für Sexualverbrecher

Vor über einem Jahr, am 03.05.2007, hat der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit die Entschließung 19/E beschlossen. Mit dieser Entschließung formulierte der Nationalrat seinen unbedingten Willen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer einführen zu wollen.

Konsequenterweise muss neben dem dringend notwendigen Berufsverbot für Sexualstraftäter auch eine Möglichkeit für besorgte Bürger geschaffen werden, sich in ihrem persönlichen Umfeld Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ihre Kinder einer möglichen Gefahr ausgesetzt sind oder nicht. Eltern, Großeltern, Tageseltern und weitere Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen können, müssen von den Behörden erfahren können, ob sich eine Gefahrenquelle für ihre Kinder in deren Umgebung befindet. Dies lässt sich am ehesten und praktischsten über ein Zentralregister über Verurteilungen nach dem zehnten Ab­schnitt des Strafgesetzbuches bei einer Behörde erreichen. Die Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, soll dann im Wege einer „Trefferabfrage" erfahren können, ob ihr Babysitter, der Fußballtrainer oder der Nachbar etc. einschlägiges Gefahrenpotential aufweist. Keinesfalls soll eine umfassende detaillierte Auskunft erteilt werden, sondern schlicht die Information, ob die abgefragte Person eine entsprechende Verurteilung aufweist oder nicht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 4. Juni 2008 einen Gesetzes­vorschlag zu übermitteln, der die Schaffung eines zentralen Registers für Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches vorsieht und es Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen, ermöglicht, auf dieses im Wege einer Trefferabfrage zuzugreifen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.