754/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 08.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Hofer, Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Rettung von heimischen Haustierrassen und bewährten heimischen Saatguts

In Rumänien werden auf einer Fläche von etwa 100.000 Hektar gentechnisch veränderte Sojabohnen angebaut. In der EU ist der Anbau von gentechnisch verändertem Soja allerdings verboten. Die von den EU-Agrarministern im Dezember 2006 beschlossene neue EU-Bio-Verordnung erlaubt gentechnische Verunreinigungen in Bio-Lebensmitteln künftig im Ausmaß des bislang nur für Verunreinigungen im konventionellen Anbau gültigen Grenzwertes von 0,9 Prozent. Das ist eine Verneunfachung gegenüber dem bisher in Österreich festgeschriebenen Grenzwert von 0,1 Prozent für Bio-Produkte.

Hinsichtlich des im Jahr 2006 ergangenen WTO-Urteils betreffend Gentechnik-Moratorium der EU wurde von Seiten des Umweltministeriums die österreichische Bevölkerung nicht darüber informiert, welche Auswirkungen dieses auf geltendes EU-Recht, insbesondere aber auf die vom Umweltminister proklamierte Gentechnik-Freiheit Österreichs hat.

Konzerne wie Monsanto, Weltmarktführer in Sachen Saatgut-Monopole und Patente auf Leben, erfreuen sich steigender Umsätze und Gewinne. Monsanto hat binnen weniger Jahre zum Gegenwert von 13 Milliarden Dollar 50 Saatgutfirmen weltweit aufgekauft. Damit wird der Bio-Diversität der Nährboden entzogen und patentierten Einheitssorten der Weg bereitet. Dies wiederum wird den freien Bauernstand in eine Leibeigenschaft der Konzerne zwingen, weil Saatgut nicht mehr frei verfügbar und handelbar ist, sondern gegen maßlos überteuerte Lizenzgebühren von den Saatgutmonopolen bezogen werden muss. In Indien hat diese Praxis bereits tausende, aussichtslos verschuldete Landwirte in den Selbstmord getrieben."

Die FPÖ fordert die Bundesregierung auf, diesem Trend zur Monopolisierung, die einem Ausverkauf der nationalen Saatguthoheit gleichkommt, entgegen zu wirken und die österreichische Landwirtschaft durch die geförderte Kultivierung traditioneller Sorten und Rassen sowie der Bio-Landwirtschaft vor dem Zugriff der Konzerne zu schützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, dass die heimischen Haustierrassen und bewährtes heimisches Saatgut vor dem Aussterben zu retten. Dem Nationalrat ist darüber Bericht zu erstatten"

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zu zuweisen.