835/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Anhebung des amtlichen Kilometergeldes

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benutzen ihren privaten Pkw für Dienstfahrten. Doch die derzeitigen 38 Cent pro Kilometergeld kommen nicht im Geringsten an die realen Kosten heran, die bei Dienstfahrten im Privatauto entstehen. Viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer haben dadurch finanzielle Mehrbelastungen zu tragen, die zum Teil mehr als 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Zusätzlich werden die Autofahrer und Autofahrerinnen seit dem letzten Jahr durch die Erhöhung des Vignettenpreises, exorbitante Preissteigerungen bei den Kraftstoffen, die Anhebung der Mineralölsteuer sowie durch gestiegene Abgaben belastet. Seit Juli 2007 hat daher die Erhöhung der Treibstoffpreise für die Arbeitnehmer zu Mehrkosten von 500 Mio. Euro geführt.

Die nun von der Bundesregierung vereinbarte Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von 38 auf 42 Cent ist als Antwort auf die ständig steigenden Treibstoffpreise bei der Bevölkerung auf wenig Anerkennung gestoßen, da die Beschäftigten mit jedem gefahrenen Kilometer ihres privaten Fahrzeuges weiterhin Geld verlieren.

Damit aber die Berufspendler und -pendlerinnen bei beruflichen Fahrten mit ihren privaten Kraftfahrzeugen aufgrund der enorm hohen Spritpreise keine weiteren Belastungen erleiden ist eine rasche Anhebung des amtlichen Kilometergeldes von 38 auf nunmehr 48 Cent pro Kilometer längst überfällig. Denn jeder Betrag darunter ist ein Verlust für jeden Autofahrer, der das private Kraftfahrzeug für Dienstfahrten einsetzt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das amtliche Kilometergeld auf zumindest kostendeckende 48 Cent pro Kilometer erhöht."

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Verkehrsausschuss.