98/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Schalle
und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit eines nationalen Förderplans und internationalen Maßnahmenkataloges im Sinne des Klimaschutzes - „20 Punkte Paket für ein lebenswertes Österreich"

Die internationale Staatengemeinschaft und damit auch Österreich sind derzeit mit Wetterextremen konfrontiert, die in der Öffentlichkeit, aber auch im Kreise der Wissenschaft, teils kontroversiell geführte Diskussionen über einen möglichen Zusammenhang mit einem bevorstehenden Klimawandel auslösten. Laut einzelner Expertenaussagen hat diese Entwicklung dazu geführt, dass global betrachtet die Durchschnittstemperatur bisher um 0,7 Grad, im Alpenraum bereits um 1,5 Grad angestiegen ist.

Wie das aktuelle SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm eindrucksvoll unter Beweis stellt, hat der Klimaschutz, im Vergleich zu den Arbeitsübereinkommen der letzten Bundesregierung offensichtlich keine wirkliche Priorität, zumal das Arbeitsprogramm konkrete Maßnahmen zum Schutze des Klimas und der Umwelt vermissen lässt. Man beschränkt sich auf vage allgemeine Bekenntnisse, wonach beispielsweise das Ziel „der österreichischen Klimapolitik die Sicherstellung der Erreichung des nationalen Kyoto-Zieles" ist. Die Festlegung, wie man der Erreichung dieses Ziel gerecht werden könnte, beschränkt sich im wesentlichen darauf, dem Parlament jährlich einen Bericht über die Umsetzung von Maßnahmen im Sinne einer noch nicht ausgearbeiteten aktualisierten nationalen Klimastrategie vorzulegen.

Im Gegensatz zur Vorlage von Berichten, die wohl nicht geeignet sind, einen effizienten und aktiven Klimaschutz zu ersetzen, hat die letzte Bundesregierung tatsächlich auch bereits in ihrem Regierungsprogramm konkrete Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes festgeschrieben und auch umgesetzt. Von 2003 auf 2004 ist aufgrund dieser Politik erstmals seit 1990 ein struktureller Rückgang der Emissionen um 1,2 Millionen Tonnen CO2 zu verzeichnen.

Um diesen Kurs fortzusetzen sowie im Sinne einer Klimaschutzpolitik, die diesen Namen auch verdient und die dazu führt, dass Österreich bis zum Jahr 2020 zurecht


als Feinkostladen für erneuerbare Energie bezeichnet werden kann, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene insbesondere im Rahmen der zuständigen Räte bzw. beim Europäischen Rat am 8. März 2007 für einen EU-weiten Schulterschluss im Sinne eines nachhaltigen und aktiven Klimaschutzes einzusetzen. Dabei ist ein gesamteuropäisches Konzept gegen den Klimawandel unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einzufordern.

Weiters wird der Bundesminister für Umwelt aufgefordert im Sinne der Umsetzung eines „20 Punkte Pakets für ein lebenswertes Österreich“, nachstehende Maßnahmen entweder in Form eines Gesetzesentwurfes vorzubereiten und dem Nationalrat zuzuleiten oder, sofern aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, im Zuge der Vollziehung unmittelbar im Verordnungs- oder Erlasswege entsprechend umzusetzen:

1) Einführung eines „Klimaschutz-Führerscheins"

2)       Schaffung eines Bundes - Klima- und Umweltanwaltes

3)         Einrichtung      und      entsprechend      ausreichende      Dotierung      eines Klimaforschungsprogramms

4)       Maßnahmen zur umgehenden Erhöhung der Forschungsquote auf 3%

5)       Beschlussfassung rechtlich bindender Ziele für erneuerbare Energien

6)       Der garantierte, unbefristete und bevorzugte Zugang zum Stromversorgungsnetz für Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien

 


7)       Forcierung von Maßnahmen insbesondere im Bereich Erdwärme, Windkraft und Biosprit unter dem Motto „vom Landwirt zum Energiewirt"

8)       Ausbau der Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Solarenergie, mit dem Ziel der „1 Euro-Solaranlage für jeden"

9)       Verstärkte Förderung von Investitionen im Bereich der thermischen Sanierung

 

10)           Entwicklung nachhaltiger Fördermodelle zum forcierten Einsatz von Hybrid-, Elektro- sowie Biodieselautos

11)           Schaffung von Clustern für Umwelttechnikunternehmen nach dem Vorbild des Automobil Clusters in der Steiermark

12)     Gratisbenutzung   öffentlicher  Verkehrsmittel   ab   einer   gewissen   Höhe   an Feinstaubbelastung   im   Sinne   einer   nachhaltigen   Feinstaubbekämpfung   durch effektive und gezielte Maßnahmen

13)                           gezielte     bundeseinheitliche     Förderaktionen     zum     Nachrüsten     von Dieselpartikelfilter

14)                           Ausbau      der      Nutzung      von      Verkehrsbeeinflussungsanlagen      zur Immissionsmessung

 

15)           Schaffung strikter Effizienzstandards für alle stromverbrauchenden  Geräte, Gebäude und Fahrzeuge

16)           Förderungen im Bereich der Atomenergie ausschließlich für Maßnahmen zur Sicherheitssteigerung sowie der Kernfusionsforschung

17)           Eintreten für die Abhaltung einer Revisionskonferenz betreffend den EURATOM Vertrag

 


18)       verpflichtende Evaluierung von Gesetzesentwürfen hinsichtlich ihrer umweit- und klimaschutzbezogenen Auswirkungen

19)       Ausbau eines effektiven Aufforstungsprogramms

20)       Gesetzliche Verankerung eines Klimaschutzbeauftragten

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Antrages an den Umweltausschuss.