1137/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0160-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                  Wien, 20. August 2007

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1249/J-NR/2007 betreffend Ausbildung islamischer ReligionspädagogInnen an den Pädagogischen Hochschulen, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs ist klarzustellen, dass in Österreich eine Trennung zwischen Staat und Kirche bzw. Religionsgesellschaften besteht. Die Religionslehrkräfteausbildung ist daher keine staatliche Ausbildung, sondern eine der Kirche bzw. Religionsgesellschaft. Darauf stellt auch das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien ab, die den Kirchen und Religionsgesellschaften die Möglichkeit gibt, die Ausbildung der Religionslehrerinnen und –lehrer entweder in einer privaten pädagogischen Hochschule oder in einzelnen Studiengängen vorzunehmen.

 

Zu Frage 1:

Die Ausbildung islamischer Religionslehrerinnen und -lehrer erfolgt analog jener anderer Konfessionen.

 


Zu Fragen 2 und 3:

Es gibt keinen staatlichen Anteil an der Ausbildung von Religionslehrkräften und es kann auch in Zukunft keinen geben, da die Ausbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer ausschließlich eine Angelegenheit der Kirche oder Religionsgesellschaft ist. Daher kann es auch keinen Ausschluss von Pädagogischen Hochschulen geben.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Es wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgesellschaften eingehend über die Entwicklungen und die sich daraus für sie ergebenen Folgen informiert. Als Ergebnis wurden beispielsweise in Oberösterreich, der Steiermark und in Tirol private Pädagogische Hochschulen der katholischen Kirche gegründet. In Wien wurde die kirchliche pädagogische Hochschule Wien gegründet, an welcher in einmaliger Weise die katholische Kirche, die evangelischen Kirchen, die orthodoxen Kirchen und die altkatholische Kirche zusammenarbeiten.

 

Zu Fragen 6 und 7:

An der Art der Kostenübernahme hat sich nichts geändert, es bestehen daher keine Unklarheiten.

 

Zu Frage 8:

Wie eingangs dargelegt ist die Ausbildung der Religionslehrkräfte ebenso wie der Religionsunterricht eine Angelegenheit der jeweiligen Kirche bzw. Religionsgesellschaft. Ein Antrag auf Einrichtung eines Studienganges und Einreichung eines Studienplanes muss daher von dieser, im konkreten Fall der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, erfolgen. Dies ist erfolgt und die Unterlagen befinden sich derzeit in der Bearbeitung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.