1155/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

DR. ERWIN BUCHINGER

Bundesminister

 

 

 

 

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-10001/0209-I/A/4/2007

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1116/J der Abgeordneten Werner Amon und Kollegen wie folgt:

Eingangs ist festzuhalten, dass es sich bei den angesprochenen Informationsmaßnahmen um keine "persönliche Propaganda" handelte:

Mein Ressort hat zur Unterstützung der von den Maßnahmen zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung betroffenen Menschen ein Fördermodell entwickelt und es ist selbstverständlich Ziel des Ressorts, dass die Betroffenen auch davon erfahren. Neben verstärkten Medienauftritten meiner Person wurde im Rahmen von Einschaltungen in Print- und Hörfunkmedien informiert, es wurden im Internet (www.bmsk.gv.at und www.pflegedaheim.at) umfassende Informationen platziert und es sind in der hauseigenen Druckerei Flugblätter zur weiteren Verteilung hergestellt worden. Es wurde zudem im Bundessozialamt eine Informations-Telefonnummer eingerichtet, welche sich ‑ nicht zuletzt auch aufgrund der getätigten Informationsmaßnahmen ‑ reger Inanspruchnahme seitens der betroffenen Menschen erfreut. Im Rahmen dieser Beratungen konnte in vielen Fällen auch im Zusammenhang mit dem "Pflegetelefon" sowie dem "Sozialtelefon" des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz weitergeholfen werden; die Informationsmaßnahmen haben also auch in anderen Bereichen Früchte getragen.

Fragen 1 und 2:

Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist aus guten Gründen zu einem zentralen Thema in der österreichischen Sozialpolitik geworden: Derzeit beziehen mehr als 385.000 Frauen und Männer, das sind immerhin fast 5 % der österreichischen Bevölkerung, ein Pflegegeld nach dem Bundes- oder einem Landespflegegeldgesetz. Und diese Zahl wird infolge der demographischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

Auch wenn sich das derzeitige Pflegevorsorgesystem äußerst bewährt und die Lage der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen deutlich verbessert hat, ist es zweifellos erforderlich, dieses System weiterzuentwickeln und weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau der österreichischen Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu gewährleisten.

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht deshalb zahlreiche Maßnahmen zur Neugestaltung des Pflegevorsorgesystems im Sinne einer leistbaren Pflege und Betreuung vor, wie etwa die Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen der Betroffenen und deren Angehörigen. Jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige soll eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim. Die zahlreichen Möglichkeiten von Selbst- und Angehörigenpflege, über mobile Versorgung zuhause, Rund-um-die-Uhr-Betreuung zuhause und betreute Wohnformen, bis hin zu teilstationären und stationären Angeboten im Akut-, Übergangs- und Langzeitbereich sollen möglichst flächendeckend verfügbar sein. Mit dieser Neugestaltung sollen Lösungen im Interesse einer bestmöglichen Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen gefunden werden, die sämtliche Bereiche betreffen.

Entsprechend diesem Programm der Bundesregierung wurde in meinem Ressort am 26. Februar 2007 auch eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eingerichtet, die sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinander setzt, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System legaler, leistbarer und qualitätsgesicherter Betreuung und Pflege zu gelangen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden als am dringendsten einer Lösung harrendes Problem in den letzten Monaten die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zuhause diskutiert bzw. entwickelt.

Dabei war mir ein auf breiter Basis angelegter Diskussionsprozess, in den sowohl die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden als auch die Sozialpartner und Interessensvertretungen eingebunden waren, besonders wichtig, um Lösungen unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Interessenslagen zu erarbeiten. Einem solchen Diskussions- und Entwicklungsprozess sind schon wesensmäßig aus sachlichen Überlegungen heraus kontinuierliche Weiterentwicklungsschritte immanent, die im Interesse der Erarbeitung einer für die Betroffenen zweckmäßigen und nachhaltig wirkenden Problemlösung erforderlich sind.

Diese kontinuierlichen und sachlich begründeten Entwicklungsschritte im Bereich der Neugestaltung der Pflegevorsorge als wahltaktisch motivierte „Kehrtwendungen“ bzw. „Meinungsänderungen“ zu interpretieren, ist vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen, aber auch vor dem Hintergrund, dass die zwischen den Koalitionspartnern ausverhandelten Regierungsziele im Pflege- und Betreuungsbereich unter größtmöglicher Einbeziehung der verschiedenen betroffenen Interessensgruppen über die gesamte Legislaturperiode umzusetzen sind, nicht nachvollziehbar.

Selbstverständlich werden diesen ersten Schritten in Entsprechung des Regierungsprogramms auch noch weitere folgen, um das österreichische Pflegevorsorgesystem weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern.

Frage 3:

Es sind Kosten in der Höhe von insgesamt 571.899,41 € angefallen.

Fragen 4 und 5:

Es kam in den nachstehenden Medien zu Schaltungen:

Medium:

Kosten (€):

Kronenzeitung

98.589,96

Kurier

28.803,60

Kleine Zeitung

65.398,96

OÖ Nachrichten

33.502,59

Sbg. Nachrichten

19.986,12

Tiroler TZ

40.887,94

Vorarlberger NR

29.354,74

Standard

16.761,38

Presse

22.062,60

NÖN/BVZ

28.862,56

Südösterreich Woche (Stmk/Ktn)

24.644,60

TIPS (OÖ)

18.996,14

Wann und Wo (Vbg.)

6.000,02

Salzburger Fenster

5.216,40

Bezirksjournal Wien und NÖ

19.494,04

Österreich

11.214,00

Die ganze Woche

8.545,62

HEUTE

12.337,92

Journal Graz

2.825,55

Bezirksblatt

5.544,00

Radio Arabella

6.816,60

89,6 das Musikradio

438,00

MONAT

2.832,89

Behinderte Menschen

930,93

LEBEN + HELFEN

2.772,00

Hand in Hand

2.205,00

ÖZIV-INFO des Österreichischen Zivil-Invalidenverband

1.375,92

KOBV des Kriegsopfer- und Behindertenverband WNB

1.121,72

Vorarlberger Kriegsopferzeitung

460,00

Stmk. Kriegsopferzeitung

860,00

GESUND & VITAL

3.402,00

Das Rote Kreuz

6.184,08

BALANCER

408,00

Österreichische Ärztezeitung

2.268,00

Geriatrie Praxis Österreich

2.872,80

Österreichische Pflegezeitschrift

1.197,00

Vitale Senioren

2.520,00

Österreichische Krankenhauszeitung

2.583,00

GESÜNDER LEBEN

3.036,60

Medical Tribune

4.208,40

Steirischer Seniorenkurier

960,00

Unsere Generation

7.308,00

Bgld. Feierabend, Ktn. Seniorenzeit, Mach Mit (NÖ), Treffpunkt Wir Senioren (OÖ), Senior Vital (Sbg.),
Die Gute Stunde (Stmk.), HORIZONTe (Tir.),
Senioren Express (Vbg.), AB5ZIG (Wien)
(Alle Österreichischer Seniorenbund)

14.711,13

Barrierefreies Leben – Broschüre

1.398,60

Frage 6:

Wissenschaftliche Studien zur Pflegevorsorge haben aufgezeigt, dass gerade im Bereich der Pflegevorsorge ein eklatantes Informationsdefizit besteht. Gerade in diesem Bereich erscheint eine breit angelegte Informationskampagne sinnvoll, damit die Informationen über das neu geregelte System der 24–Stunden–Betreuung sowie über die diesbezügliche Möglichkeit der Förderung möglichst rasch an die Betroffenen gelangt.

Das Bundesministeriengesetzes 1986 weist ausdrücklich die "Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen" dem Aufgabenbereich der Ressorts zu (Ziffer 10 des 1. Teiles der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986). Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist daher seiner gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen